Fragen an das Gesundheitsministerium

Mein Schreiben vom 13. Mai 2001

Hans Tolzin, Dieselstr. 3, 70771 Echterdingen

An
Bundesministerium für Gesundheit
Am Propsthof 78a
3121 Bonn
Tel.: 01888/ 441-0
Fax: 01888/ 441-4900
E-mail: info@bmg.bund.de

 


Echterdingen, den 13. Mai 2001

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch die Lektüre des Buches "Impfen - Geschäft mit der Angst" von Dr. med. Gerhard Buchwald fühle ich mich verunsichtert, was die Wirksamkeit von Impfungen betrifft.

Beispielsweise schreibt er, dass bei den drei Pockenausbrüchen in Deutschland nach 1945 von 1183 Kontaktpersonen 709 Personen geimpft wurden und 474 Personen nicht geimpft wurden.

Von den 709 geimpften Personen seien 58 ebenfalls an Pocken erkrankt, es gab 7 Todesfälle.

Von den 474 nicht (!) geimpften Kontaktpersonen sei niemand (!) an Pocken erkrankt.

Können Sie die Richtigkeit dieser Aussagen bestätigen?

Wenn ja, könnte es dann nicht sein, dass auch bei allen anderen Erkrankungen, gegen die geimpft wird, das Ergebnis gleich aussehen würde, wenn man nur alle Fälle genauso akribisch nachvollziehen könnte?

InterNet-te Grüsse aus Echterdingen bei Stuttgart

Hans Tolzin
hans@tolzin.de

Das Schreiben des Ministeriums vom 22. Juni 2001

Bundesministerium für Gesundheit
53108 Bonn
fon 0228 941 3254
fax 0228 941 4935
Email: poststelle@bmg.bund.de

Bonn, den 22. Juni 2001

Geschäftszeichen 325-4510 II

Herrn
Hans Tolzin
Dieselstr. 3
70771 Echterdingen

Sehr geehrter Herr Tolzin,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13.5.01 hinsichtlich der Wirksamkeit von Impfungen. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass sich die Beantwortung Ihres Schreibens leider verzögert hat, da ich das von Ihnen genannte Buch "Impfung - Geschäft mit der Angst" von Dr. med. Gerhard Buchwald erst besorgen lassen musste, um mir ein Bild von dessen Inhalt zu machen.

Nach Durchsicht des o.g. Buches lässt sich zum Bereich Impfungen folgendes sagen:

Impfungen sind ein effektives und bewährtes Mittel, um schwerwiegende Infektionskrankheiten zu verhindern oder gar auszurotten. Deshalb unterstützt das Bundesministerium für Gesundheit die Bestrebungen vieler nationaler und internationaler Organisationen, den Impfgedanken zu fördern und möglichst hohe Durchimpfungsraten für die empfohlenen Impfungen zu erzielen. In einer Zeit, in der viele Infektionskrankheiten (durch die Impfungen) ihren Schrecken scheinbar weitgehend verloren haben, ist die Motivation zur freiwilligen Impfung besonders wichtig, da seit Aufhebung der Pockenimpfpflicht in Deutschland keine allgemeine Impfpflicht mehr besteht.

Erschwert wird die Situation durch Aktivitäten einer relativ kleinen Gruppe von Impfgegnern, die mit haltlosen Behauptungen alle erdenklichen Gesundheitsprobleme den Impfungen zuschreibt. Als Beispiel sei hierbei die Mumps-Masern-Röteln-Impfung genannt, von der immer wieder behauptet wurde, dass sie bleibende Schäden oder Krankheiten wie Morbus-Crohn oder Autismus auslöse. Diese Behauptungen zeigen sich als unhaltbar. Nach kleineren Studien blieben manchmal noch Unklarheiten über einen möglichen Zusammenhang, weil die statistische Aussagekraft zu gering war. Inzwischen widerlegen jedoch verschiedene gross angelegte Studien solche Zusammenhänge. Sie bestätigen statt dessen die hohe Sicherheit und Wirksamkeit von Impfungen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich nicht näher auf das von Ihnen angeführte Beispiel der Pockenerkrankungen aus dem Buch des Herrn Dr. Buchwald näher eingehe. Von hier aus ist nicht nachzuvollziehen, wie das von Herrn Dr. Buchwald verwendete Zahlenmaterial zustande kommt. Als Quelle für seine Übersichten und Statistiken wird lediglich auf eine eigene andere Veröffentlichung verwiesen.

An die Zulassung der Impfsera durch das Paul-Ehrlich-Institut werden ganz bestimmte Anforderungen und Kriterien geknüpft. Eine Impfempfehlung durch die Ständige Impfkommission beim RKI erfolgt nur nach einer wissenschaftlichen Risiko-Nutzen-Abwägung. Insofern ist der Vorwurf der Impfgegner, dass entgegen besseren Wissens zur Impfung aufgerufen wird, nicht haltbar.

Mit freundlichen Grüssen
Im Auftrag
Wilhelm Miebach

Mein Schreiben vom 27. Juni 2001

Hans Tolzin
Dieselstr. 3
70771 Echterdingen
hans@tolzin.de

An das
Bundesministerium für Gesundheit
53108 Bonn
fon 0228 941 3254
fax 0228 941 4935
Email: poststelle@bmg.bund.de

Echterdingen, den 27. Juni 2001

Betrifft: Ihr Schreiben von Herrn Wilhelm Miebach vom 22. Juni 2001, GZ 325-4510 II


Sehr geehrter Herr Miebach,

recht herzlichen Dank für Ihre Antwort vom 22. Juni.

Ich entnehme Ihren Zeilen, dass Ihnen bezüglich der Nachkriegspockenausbrüchen in Deutschland keine Untersuchungen bekannt sind, die die Zahlen von Dr. Buchwald widerlegen.

Zudem fühle ich mich von Ihnen nicht ganz ernst genommen, denn auf meine Besorgnis bezüglich der Nachteile des Impfens antworten Sie, in einen Satz zusammengefasst: Das Impfen nützt, weil es allgemein anerkannt ist, das es nützt.

Pardon, aber vor ein paar Jahrunderten war es auch allgemein anerkannt, dass die Erde eine flache Scheibe ist - die Zeit und die Entwicklung steht nicht still.

Wenn ich meine Kinder dem Risiko einer direkt in die Blutbahn gespritzten Lösung aus z.B. Formaldehyd, Quecksilberverbindungen, Aluminiumverbindungen und anderen hochgiftigen Stoffen und zumindest teilweise auf menschlichen Krebszellen gezüchteten Erregern aussetzen soll, dann bräuchte ich handfestere Argumente von Ihnen.

Zu Ihren Äusserungen im Einzelnen:

> In einer Zeit, in der viele Infektionskrankheiten (durch die Impfungen) ihren
> Schrecken scheinbar weitgehend verloren haben,

Impfgegner argumentieren, dass dieser Rückgang der Infektionskrankheiten unabhängig von Durchimpfungsaktionen stattgefunden hätte und führen hierzu Zahlen des Statistischen Bundesamtes an (siehe Buchwald). Sicherlich können Sie dies widerlegen?

> Erschwert wird die Situation durch Aktivitäten einer relativ kleinen Gruppe
> von Impfgegnern, die mit haltlosen Behauptungen alle erdenklichen
> Gesundheitsprobleme den Impfungen zuschreibt.

Mit welchen Argumenten würden Sie die "Haltlosigkeit" der Impfgegner belegen?

> Als Beispiel sei hierbei die Mumps-Masern-Röteln-Impfung genannt,
> von der immer wieder behauptet wurde, dass sie bleibende Schäden oder
> Krankheiten wie Morbus-Crohn oder Autismus auslöse. Diese Behauptungen
> zeigen sich als unhaltbar.

Wieso?

> Nach kleineren Studien blieben manchmal noch Unklarheiten über einen
> möglichen Zusammenhang, weil die statistische Aussagekraft zu gering war.

Auf welche Studien genau beziehen Sie sich?

> Inzwischen widerlegen jedoch verschiedene gross angelegte Studien solche
> Zusammenhänge. Sie bestätigen statt dessen die hohe Sicherheit und
> Wirksamkeit von Impfungen.

Noch einmal: Auf welche Studien genau beziehen Sie sich?

> Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich nicht näher auf das von Ihnen
> angeführte Beispiel der Pockenerkrankungen aus dem Buch des Herrn Dr.
> Buchwald näher eingehe. Von hier aus ist nicht nachzuvollziehen, wie
> das von Herrn Dr. Buchwald verwendete Zahlenmaterial zustande kommt.

Selbstverständlich habe ich Verständnis, da Ihnen offensichtlich keinerlei statistische Erfassung und Auswertung ausser der von Dr. Buchwald vorliegt.

Sie können ihn auch direkt fragen, hier seine Anschrift:
Dr. med. Gerhard Buchwald
Am Wolfsbühl 28
D-95138 Bad Steben

Ich bin schon auf das Ergebnis Ihres Dialoges mit Dr. Buchwald gespannt!

> Als Quelle für seine Übersichten und Statistiken wird lediglich auf eine
> eigene andere Veröffentlichung verwiesen.

Worauf genau beziehen Sie sich? Die meisten Statistiken beruhen meines Wissens auf offiziellen Zahlen des statistischen Bundesamtes in Wiesbaden.

> An die Zulassung der Impfsera durch das Paul-Ehrlich-Institut werden ganz
> bestimmte Anforderungen und Kriterien geknüpft. Eine Impfempfehlung durch
> die Ständige Impfkommission beim RKI erfolgt nur nach einer
> wissenschaftlichen Risiko-Nutzen-Abwägung. Insofern ist der Vorwurf der
> Impfgegner, dass entgegen besseren Wissens zur Impfung aufgerufen wird, nicht > haltbar.

Und wenn die Fachleute vom PEI und RKI irren und ihre Erkenntnisse und Schlussfolgerungen auf falschen Paradigmen beruhen? Sie sind doch auch Menschen und fehlbar? Was, wenn allzumenschliche, ideologische oder finanzielle Gründe eine Rolle spielen?

Als verantwortlicher Familienvater und mündiger Bürger der Bundesrepublik sehe ich blindes Vertrauen gegenüber Behörden und Instituten nicht als angebracht an. (Bitte verstehen Sie dies nicht als gegen Sie gerichtet, Herr Miebach!)

Weshalb ich Sie auch um für mich nachvollziehbarere Begründungen (siehe meine obigen Fragen) bitte, warum das Bundesgesundheitsministerium die Impfungen öffentlich befürwortet und die Bedenken von Impfgegnern pauschal als "unhaltbar" abtut.

Abschliessend nochmals vielen Dank für Ihre Antwort!

Ich hoffe auf Ihre Nachsicht, wenn ich Ihnen durch meine noch nicht behobenen Bedenken weitere Arbeit mache und freue mich bereits auf weitere Informationen von Ihnen.

Mit freundlichen Grüssen
Hans Tolzin

Das Schreiben des Ministeriums vom 13. August 2001

Bundesministerium für Gesundheit
53108 Bonn
fon 0228 941 3254
fax 0228 941 4935
Email: poststelle@bmg.bund.de

Bonn, den 13. August 2001

Aktenzeichen 52-5423-1.1

Herrn Hans Tolzin
Dieselstr. 3
70771 Echterdingen

Öffentlich empfohlene Schutzimpfungen
E-mails vom 13.05.2001 und vom 27.06.2001

Sehr geehrter Herr Tolzin,

wir danken Ihnen für Ihre o.g. E-mails zum Thema Schutzimpfungen.

Ein fundamentaler Grundsatz der Medizin lautet auch heute noch: "Vorbeugen ist besser als heilen". Schutzimpfungen stellen dabei eine der wirksamstem Vorbeugungsmaßnahmen dar und schützen effektiv gegen Infektionskrankheiten. Durch groß angelegte Impfprogramme wurden weltweit zahlreiche bedrohliche übertragbare Krankheiten zurückgedrängt. Die Ausrottung der Pocken 1980 und die weitgehende Eliminierung der Poliomyelitis (Kinderlähmung) sind dabei die besten Beispiele für die Effektivität von Impfungen.

Der dramatische Anstieg der Diphterie in der ehemaligen UdSSR und die Polio-Epidemien 1992 in den Niederlanden und 1996/97 in Albanien machen deutlich, dass bei fehlenoem Impfschutz längst besiegt geglaubte Krankheiten wiederkehren können. Deshalb warnen Fachleute auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) vor dem Risiko nachlassender Impfbereitschaft.

In der Bundesrepublik Deutschland besteht keine Impfpflicht. Impfungen, die seitens der Gesundheitsbehörden für notwendig erachtet werden, können deshalb der/m mündigen Bürger/in immer nur anempfohlen werden, so dass sie/er eigenverantwortlich entscheiden kann, ob sie/er diese spezifischen Maßnahmen der primären Prophylaxe für sich (oder ihre/seine Kinder) in Anspruch nimmt.

Grundlage für die öffentlichen Impfempfehlungen nach § 20 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (lfSG) sind die Empfehlungen der beim Robert Koch-Institut eingerichteten Ständigen Impfkommission (STIKO). Diese Kommission setzt sich aus renommierten Wissenschaftlern zusammen und wird vom Bundesministerium für Gesundheit im Benehmen mit den obersten Landesgesundheitsbehörden berufen. Die Empfehlungen der STIKO werden regelmäßig überprüft und dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis angepasst. Impfstoffe bedürfen einer Freigabe durch das Paul Ehrlich-Institut (Bundesamt für Sera und Impfstoffe). Die Freigabe ist mit aufwendigen Untersuchungen, auch zu möglichen Impfschäden, verbunden. Das Paul Ehrlich-Institut prüft im Zulassungsverfahren darüber hinaus die vorgelegten Nachweise der Wirksamkeit und überwacht zugleich die Sicherheit der zugelassenen Impfstoffe.

In Deutschland werden öffentlich ausschließlich Impfungen empfohlen, deren Wirksamkeit aufgrund der Gesamtbewertung der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnis und damit der Dokumentation des jeweiligen Standes der Wissenschaft durch die STIKO erwiesen ist und deren Risiko-Nutzen-Analyse zu Gunsten des Nutzens spricht.

Im seltenen Fall, dass als Folge einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung eine gesundheitliche Schädigung eintritt, erfolgen staatliche Entschädigungsleistungen. Auch ist seit dem 01. Januar 2001 der Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung meldepflichtig. Dadurch soll u.a. die Regulierung von Versorgungsansprüchen erleichtert werden.

Nach § 20 Abs. 1 IfSG informieren die zuständigen Gesundheitsbehörden die Bevölkerung über die Bedeutung von Schutzimpfungen und über andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe übertragbarer Krankheiten. Darüber hinausgehende spezielle Literaturanfragen übersteigen angesichts des vorhandenen öffentlich zugänglichen Informationsangebots aber den Beratungsauftrag der Behörden und des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Wir müssen Sie deshalb bitten, zur Beantwortung detaillierter Fragen öffentlich zugängliche Informationsanbieter zu nutzen. Beispielsweise werden Fundstellen zu Aufsätzen in Fachzeitschriften heute allgemein über Literaturdatenbanken erschlossen. So ist die Literaturdatenbank MEDLINE über das Internet allgemein zugänglich (www.medline.de). Angaben zum Jahr der Entschlüsselung der vollständigen Erbinformation der dort aufgeführten Viren können z.B. über die Genomdatenbank ENTREZ unter der angegebenen Fundstelle weiter verfolgt werden. Auch können interessierte Personen einzelne Veröffentlichungen über die Fernleihdienste öffentlicher Bibliotheken oder über kommerzielle Informationsanbieter beziehen.

Für weitere Fragen empfehlen wir Ihnen, Ihren Arzt zu konsultieren, der Sie individuell über Schutzimpfungen, insbesondere deren Einsatzmöglichkeiten, aber auch Risiken beraten
kann.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med S.


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