Mein Kind ist ungeimpft - wie verhalte ich mich bei der Schuleingangsuntersuchung?

Siehe auch: www.impfkritik.de/impfpass-vorlegen

Frage:

Unser Sohn hat demnächst seine Einschulungsuntersuchung (Baden-Württemberg) die ja gesetzlich vorgeschrieben ist. Im Rahmen dieser Untersuchung wird ja der Impfstatus erhoben. Mir ist bekannt, dass das Impfbuch nicht vorgelegt werden muss und dass es keine Impfpflicht gibt. Da unser Sohn nicht geimpft wurde, hat er natürlich auch keines. Er hat von Geburt an einen kleinen Herzfehler was mit ein Grund ist, dass wir ihn nicht impfen lassen haben. Hinweis: Er ist seit seiner Geburt in homöopathischer Behandlung. Meine Frage wäre: Wie sollen wir uns bei dieser Untersuchung verhalten wenn das Thema Impfen angesprochen wird ? Man wird ja recht schnell als verantwortungslose Eltern abgestempelt. Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen. S.

Antwort:

Sehr geehrter Herr S., Sie haben Recht, es gibt in Deutschland keine Impfpflicht und keine Pflicht zur Abgabe eines Impfpasses. Und da wir in einem Rechtsstaat leben und nicht in einer Bananenrepublik, sollten wir nicht davor zurückscheuen, übereifrige Amtsärzten ihre Grenzen zu zeigen. Tun wir das nicht, dann werden unsere Grenzen als Eltern immer mehr überschritten.

Doch ein Amtsarzt ist zunächst mal auch nur ein Mensch und wir können nicht von vornherein davon ausgehen, dass er uns oder unseren Kindern übles will. Wir können auch nicht vorher wissen, ob er uns vor unseren Kindern als "verantwortungslose Eltern abstempeln" wird.

Darum sollten Sie einfach ruhig und freundlich bleiben und einfach abwarten, ob das Thema aufkommt oder nicht. Werden Sie nach dem Impfbuch gefragt, sagen Sie einfach freundlich: "Es gibt keines." Mehr nicht. Schließlich gibt es keinen Grund, sich zu rechtfertigen.

Möglicherweise wird der Amtsarzt es darauf beruhen lassen, dann hat sich das Thema ja erledigt.

Werden Sie jedoch gefragt, warum es kein Impfbuch gibt, sagen Sie einfach: "Weil mein Kind aus bestimmten Gründen nicht geimpft ist." Mehr nicht. Keine Rechtfertigung.

Wenn Sie sich Ihrer Impfentscheidung sicher sind, gilt grundsätzlich: Jede sinnlose Diskussion vermeiden. Anders ist es natürlich, wenn die Impfentscheidung noch nicht ganz klar ist und Sie interessiert an den Argumenten des Amtsarztes sind. Aber überlegen Sie sich bitte vorher, ob es Sinn macht, diese Diskussion in dieser Situation und unter Zeitdruck und vor Ihrem Kind zu führen.

Führen Sie diese Diskussion vor Ihrem Kind, dann laufen Sie übrigens Gefahr, dass der Amtsarzt versucht, das Kind als manipulativen Hebel zu benutzen. 

Die Begegnung mit dem Amtsarzt ist dann optimal verlaufen, wenn Sie Ihre Grenzen als Elternteil wahren konnten, ohne dass einer der Beteiligten vor dem anderen sein Gesicht verloren hat oder es zu einem Machtkampf mit Sieger und Verlierer gekommen ist.

Nun kann es in manchen Fällen sein, dass der Amtsarzt außerordentlich massiv wird. Hier wenden Sie am besten das AIKIDO-Prinzip an (siehe auch impf-report Ausgabe Nov/Dez 2008 ). Legen Sie ihm die "ärztliche Impferklärung" vor und sagen Sie ihm, dass Sie Ihr Kind gerne impfen lassen, wenn er bereit ist, diese Erklärung zu unterschreiben. Durch die Anwendung des AIKIDO-Prinzips lassen Sie sich nicht auf einen Kampf ein, sondern schlagen den "Gegner" mit seinen eigenen Waffen.

Sonderfall Hessen: Seit 1. Jan. 2008 ist hier das Kindergesundheits-schutzgesetz in Kraft. Demzufolge müssen sich Eltern von Kindern, die in den Kindergarten oder die Schule gehen wollen, schriftlich rechtfertigen, wenn sie ihre Kindern nicht nach STIKO-Norm durchgeimpft haben. Nehmen Sie zur Schuleingangsuntersuchung und zu Aufnahmegesprächen bitte eine fertig ausformulierte schriftliche Erklärung mit, aus der hervorgeht, dass Sie Ihre Kinder aus bestimmten Gründen nicht impfen lassen. Am besten auch einen Ausdruck des Kindergesundheitsschutz-gesetzes, § 2 , mitnehmen, da viele Amtsärzte oder Leiter von Kindergärten glauben, die Durchimpfung sei eine Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes. Das ist in der Regel keine böse Absicht dieser Personen, sondern liegt an der selektiven Informationspolitik der hessischen Landesregierung.

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