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1.
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Die
öffentliche Benennung von wissenschaftlichen Publikationen als
Beweis für die schulmedizinische Ansicht, daß es Mikroben
gibt, die ursächlich Krankheiten auslösen.
Die Medizin nimmt für sich in Anspruch,
eine exakte Naturwissenschaft zu sein. Umso verwunderlicher ist es,
daß bisher kein einziger Vertreter der offiziellen Gesundheitinstitutionen
in der Lage war, die herrschenden Meinung über Mikroben (als
Krankheitsverursacher) anhand von wissenschaftlichen Publikationen
nachvollziehbar herzuleiten. Eltern, darunter ausgewiesene Fachleute,
die sich eine eigene Meinung bilden wollten und die offiziellen Stellen
um Stellungnahmen baten, sind deshalb zunehmend beunruhigt über
die Möglichkeit, daß zentrale medizinische Lehrmeinungen,
die auf dem Wissensstand und technischen Niveau von vor 100 Jahren
basieren, seit Jahrzehnten ungeprüft und unhinterfragt ähnlich
einem religiöses Dogma weitergegeben und angewendet werden. |
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2.
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Die
öffentliche Benennung von wissenschaftlichen Publikationen als
Beweis für die schulmedizinische Ansicht, daß die Antikörper-
bzw. Titertests eine zuverlässige Aussage über den Infektions-
bzw. Immunitätsstatus ermöglichen.
Bisher war keine offizielle Stelle in der Lage,
wissenschaftliche Publikationen zu benennen, in denen die Richtigkeit
der Erreger-Antikörper-Hypothese bewiesen wird. Offen ist auch
die Frage, durch welche direkten Nachweismethoden (z.B. aus dem Blutproben
von Testpersonen gewonnene Fotos des isolierten Virus) die ja nur
indirekt arbeitenden Antikörpertests geeicht werden. Woher weiß
man, daß die Ergebnisse der Tests richtig sind? |
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3.
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Die öffentliche Benennung von wissenschaftlichen Publikationen
als Beweis für eine tatsächliche Wirksamkeit von Impfstoffen
- also die Vermeidung von Krankheiten.
Studien an Testpersonen sind z. T. aus ethischen
Gründen nicht - oder nur sehr eingeschränkt - möglich.
Die Wirksamkeit von Impfstoffen wird deshalb in der Regel aus indirekten
Methoden wie den Antikörpertests, die eben "richtig"
interpretiert werden müssen, hergeleitet. |
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4.
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Die
öffentliche Benennung von wissenschaftlichen Publikationen als
Beweis für die Unbedenk-lichkeit von Impfstoffen und ihren zum
Teil hochgiftigen Zusatzstoffen.
Impfstoffe enthalten in Spuren hochgiftige Substanzen
wie Quecksilberverbindungen, Formaldehyd (das wir noch nicht mal in
unserem Holzschutzmittel haben wollen), Aluminiumverbindungen und
andere Nervendepotgifte. Zudem körperfremde Eiweiße, die
aus Zellkulturen oft unbekannter Herkunft gewonnen werden (siehe dazu
auch Punkt 11). Da jeder Mensch eine andere Toleranzgrenze gegenüber
Giftstoffen und destruktiven "homöopathischen Ladungen"
hat, kommt der Frage nach der allgemeinen Unbedenklichkeit ein großes
Gewicht zu. |
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5.
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Daß
einem Arzt der zeitliche Aufwand für eine neutrale Nutzen/Risiken-Beratung
auch dann von der Krankenkasse vergütet wird, wenn sich keine
(!) Impfung daran anschließt.
Kaum jemand weiss, daß die Impfberatung
einem Arzt nur dann erstattet wird, wenn danach auch geimpft wurde.
Der sich daraus ergebende finanzielle Druck zu impfen ist enorm. Andererseits
ist der Arzt gesetzlich zur Nutzen/Risiken-Beratung verpflichtet und
es kam bei Impfschadensfällen schon zu Verurteilungen wegen der
unterlassenen Beratung! |
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6.
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Die
grundsätzliche Erstellung eines Gesundheitsattestes durch den
impfenden Arzt - vor (!) der Impfung, um den Nachweis von Impfschäden
zu erleichtern bzw. überhaupt erst zu ermöglichen.
Aufgrund
von einer handvoll Todesfällen, die offiziell diversen Kinderkrankheiten
oder Zeckenbiss ect. zugeordnet werden, wendet man jedes Jahr Milliarden
dafür auf, die gesamte Bevölkerung möglichst flächendeckend
durchzuimpfen. Todesfälle durch Impfschäden und die Ungewissheit
über die Höhe der Dunkelziffer beunruhigen unsere Behörden
dagegen anscheinend wenig. Um Impfkomplikationen zeitnah erkennen
und behandeln - und Schadensersatzforderungen geltend machen - zu
können, ist ein Gesundheitsattest zum Zeitpunkt der Impfung
unbedingt notwendig.
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7.
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Den
grundsätzlichen Nachweis bei allen angeblich an Infektionskomplikationen
gestorbenen Personen (z.B. bei Kinderkrankheiten oder Zeckenbiss),
daß keine sonstigen wesentlichen Ursache für die Komplikationen
bzw. dem Tod in Frage kommen.
Jeder Versuch, etwas mehr über die Menschen
herauszufinden, die angeblich an Masern ect. starben, scheitert daran,
daß Daten über den gesundheitlichen Allgemeinzustand zum
Zeitpunkt der Infektion, über die Art der medizinischen (Fehl-?)Behandlung
und anderer Randbedingungen wie Ernährung und psycho-soziales
Umfeld in der Regel nicht erfasst - und schon gar nicht ausgewertet
werden. Wenn z.B. ein Kind vorher schon schwer krank war und zusätzlich
noch Masern bekam, es fließt in die Maserntodesstatistik ein.
Genausowenig wird erhoben, ob die Gestorbenen tatsächlich ungeimpft
- oder gar geimpft waren. |
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8.
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Beweislastumkehr
bei Impfschäden: Von den Eltern hin zum verantwortlichen Impfstoffhersteller.
Wer sich schon einmal mit Eltern von impfgeschädigten
Kindern unterhalten hat, der weiss, daß die Annerkennung des
Schadens durch die Behörden ein jahrzehntelang dauerndes Martyrium
werden kann, das die wenigsten finanziell und psychisch durchhalten.
Nur die, die bis zum Schluß durchhalten, fließen in die
offizielle Impfschadensstatistik ein. Von einer echten Produkthaftung
und Gewährleistung der Impfstoffhersteller kann unter diesen
Umständen kaum eine Rede sein.
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9.
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Die
Freiheit für alle Mitarbeiter der Gesundheitsbehörden, sich
in der Öffentlichkeit frei, also auch kritisch, über das
Impfen zu äußern.
Die nahezu überall identische und ablehnende
Reaktion der offiziellen Stellen auf die Anfragen besorgter Eltern
und Bürger legt die Schlußfolgerung nahe, daß es
den Mitarbeitern der Gesundheitsbehörden und -instituionen nicht
gestattet ist, öffentlich zitierbare Äußerungen zu
machen, die die Durchimpfungsrate gefährden könnten und
die Mißachtung dieser Regel, wie einzelne Beispiele zeigen,
durchaus disziplinarische Folgen nach sich ziehen können. Ein
solcher "Maulkorberlass" muß zwangsläufig eine
einseitige Informationspolitik zur Folge haben und stellt dadurch
einen verdeckten Impfzwang dar. |
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10.
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Unabhängige
Forschungen, die belegen, daß der allgemeine Gesundheitszustand
geimpfter Kinder tatsächlich besser ist als der von ungeimpften
Kindern
Wo sind sie, die groß angelegten Studien,
in denen der Gesundheitszustand von geimpften und ungeimpften Kindern
miteinander verglichen wird? |
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11.
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Daß
das Informationsrecht der Eltern über Herkunft von Inhaltsstoffen
und ihre genauen Bestandteile höher bewertet wird als das Betriebsgeheimnis
der Hersteller.
Was in den Impfstoffen genau drinnen ist und
woher die Zellkulturen stammen, ist letztlich ein vom Staat geschütztes
Herstellergeheimnis. Längst nicht alles ist deklariert. Zellkulturen
können beispielsweise von menschlichen Krebszellen, abgetriebenen
Kindern, oder den Organen gequälter Tiere stammen. Nur wer weiß,
was drin ist, kann sich bewußt dafür oder dagegen entscheiden. |
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12.
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Die
grundsätzliche Erfassung des Impfstatus bei allen (!) Infektionsmeldungen
an die Behörden
Wieviele an Infektionen
erkrankte Menschen geimpft waren und wieviele nicht, ist eine Schlüsselfrage,
denn der Nutzen der Impfung ist daraus direkt ablesbar. Doch die Erhebung
des Impfstatus in den Meldebögen ist freiwillig und obliegt der
persönlichen Einschätzung der meldenen Ärzte und Institutionen.
Die offiziell genannten Zahlen sind demnach unvollständig und
stammen auch nicht zwangsläuft aus den Meldungen an die Gesundheitsämter,
sondern auch aus Stichproben, deren Erfassungskriterien im Dunkeln
bleiben. |
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