Petition gegen Zulassungspflicht für natürliche Nahrungsergänzung

Ziel der Petition:

Der Deutsche Bundestag möge die beabsichtigte Gesetzesänderung durch den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 16. Juli 2010), die zur erheblichen Beeinträchtigung unserer Nahrungsergänzungsmittel und bilanzierten Diäten führt, ablehnen. Viele Patienten müssten auf einer Vielzahl von guten Produkten verzichten. Außerdem ist diese Änderung nicht EU-konform.

Begründung:

Unbemerkt von der Öffentlichkeit und im Schutze der parlamentarischen Sommerpause hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einen Änderungsentwurf - 2. Gesetz zur Änderung des LFBG - auf den Weg gebracht. Dieser Änderungsentwurf stuft zukünftig nährstoffangereicherte Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Energy Drinks und diätetische Lebensmittel nicht mehr als Lebensmittel ein. Dieser Änderungsentwurf ist weder logisch noch nachvollziehbar, da Nährstoffe per Definition Bestandteil von Lebensmitteln sind.

Viele unserer Therapien werden nachhaltig durch die zusätzliche Gabe von Nahrungsergänzungsmitteln unterstützt. Diese werden durch die Patientinnen und Patienten selbst gezahlt und tragen somit zur Entlastung der Krankenversicherung bei. Aber auch nicht erkrankte Personen nehmen regelmäßig Nahrungsergänzungmittel oder diätetische Lebensmittel zu sich.

Tritt die Änderung in Kraft, können geschätzte 35,9 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mehr wie bisher in Deutschland gezielt ihre Nahrung ergänzen. Alle Produkte müssten den Weg durch eine bürokratische Zusatzstoff-Anmeldung nehmen. Damit wird jede Innovation nachhaltig gehemmt und der Markt droht zu kollabieren mit dem unabwendbaren Verlust von Arbeitsplätzen.

Die Einspruchsfrist gegen diese Gesetzesänderung läuft Ende August ab.

- 35,9 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger kaufen Nahrungsergänzungsmittel, um sich optimal zu ernähren und gesund zu bleiben (Quelle: TdW Intermedia 05/06)
- Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel sind sicher. Sie unterliegen bereits jetzt einer Notifizierungspflicht und unterstützen die eigenverantwortliche Gesundheitsvorsorge.
- Das Ministerium versucht sich in einer Nacht- und Nebelaktion über Oberverwaltungsgerichtsurteile hinwegzusetzen
- Die Gesetzeänderung ist ein deutscher Alleingang und hat keine EU-Verordnung zur Grundlage. Sie verstößt damit gegen den Grundsatz des EU-Binnenmarktes. In diesem Zusammhang verweisen wir auch auf das Urteil des EuGH zum "Vitaminverbot". Mit seinem Urteil vom 12.07.2005 bestätigt der EuGH, dass die Gemeinschaftsrichlinie über Nahrungsergänzungsmittel (FSD) gültig ist. Die Direktive (FSD) bezieht sich nicht auf natürliche Vitamine und Mineralstoffe, wie sie normalerweise in der Nahrung oder als deren Bestandteil verzehrt werden. Sämtliche natürliche Vitamine und Mineralstoffe sind von der FSD ausgenommen und bleiben nach diesem Urteil frei verkäuflich. Die Direktive gilt nur für "chemische Substanzen", die nicht natürlichen Ursprungs sind. Ein Antrag auf Zulassung dieser Substanzen zur Positivliste darf nur auf Grund einer eingehenden Risikobewertung abgelehnt werden.
- Das vom Bundesministerium geplante Gesetz stoppt alle Innovationen.
- Die geplante LFGB-Änderung stellt einen Affront gegen mündige Verbraucherinnen und Verbraucher dar. Unabhängig davon schädigt sie Einzelhandel, Werbewirtschaft und Lebensmittelindustrie.
 

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