Letzte Änderung am 11. April 2007


Verdachtsfälle von Impfkomplikationen:
Die Meldedaten
Infos zum Meldeformular

Bis 2000 galt ein sog. "Spontanmeldesystem". D.h. die Ärzte konnten Erkrankungen im zeitlichen Zusammenhang mit Impfungen melden, mussten aber nicht. Seit 1. Jan 2001 gilt für Ärzte, Heilpraktiker und andere medizinische Berufe eine Meldepflicht: Jeder Verdachtsfall ist zu melden, d.h. nicht der Meldende nimmt die Bewertung vor, ob tatsächlich ein ursächlicher Zusammenhang besteht, sondern die zuständige Gesundheitsbehörde.
Über viele Jahre hinweg waren die Meldedaten Geheimsache der Behörden. Dies hat sich seit 1. Jan. 2006 mit dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) geändert. Wir präsentieren Ihnen hier die aktuellsten Ergebnisse dieser IFG-Anfragen. Weitere Anfragen sind derzeit noch anhängig.
 

RKI-Auskunft vom 24. Okt. 2006:
Sollten Ihnen Fehler bei der Datenübertragung von der Original-Datenbank auf die erste Excel-Version, oder von der ersten Excel-Version auf spätere Dateiversionen auffallen, bitte umgehend an redaktion@impf-report.de melden. Vielen Dank!
Dateiversion Art der Änderungen
   

Meldedaten-20061210.xls
Excel-Version vom 10.
Dez. 2006

Fehler in Reaktionsspalten bereinigt, zusätzliches Tabellenblatt "Symptome" ermöglicht komplett nach Symptomen zu sortieren.
Meldedaten-20061208.xls
Excel-Version vom 8. Dez. 2006
Zusätzliche Spalte mit der Anzahl der Tagen, die zwischen Impfung und Beginn der Reaktion liegen.
Meldedaten-20061207.xls
Excel-Version vom 7. Dez. 2006
Die Einzelsymptome und Impfstoffe wurden in zusätzliche Felder übertragen, je ein Feld für ein Symptom bzw. Impfstoff
Meldedaten-20061206.xls
Excel-Version vom 6. Dez. 2006
Alter und Geschlecht wurden in ein auswertbares Format übertragen, zu diesem Zweck 3 zusätzliche Spalten eingefügt.
Meldedaten-20061128.xls
Excel-Version vom 28. Nov. 2006
Die Daten wurden 1:1 von der Original-Datenbank auf eine Excel-Datei übertragen. Bereits vorgenommene Korrekturen/Änderungen sind vermerkt.
Original-Datenbank  
Erläuterungen des PEI zur Datenbank
Original-Datenbank, wie am 24. Okt. 2006 vom RKI aufgrund einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz geliefert

Gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist das PEI verpflichtet, innerhalb einer Woche jede Meldung einer möglichen Impfkomplikation an das RKI weiterzumelden. Parallel zu meinen Anfragen an das PEI bezüglich Einzelheiten zu den Jahresstatistiken, startete ich deshalb eine Anfrage an das RKI, um die dort vorliegenden Meldezahlen abzurufen. Tatsächlich erhielt ich vom RKI eine Datenbank aus 1872 Datensätzen mit der gleichen Anzahl von Komplikationsmeldungen. Vom PEI liegen mir diese Datensätze noch nicht vor. Die Daten lagen jedoch nicht in einer Form vor, die sich elektronisch weiterverwerten ließ: Unterschiedliche Schreibweisen, Deutsch-Englisch-Mischmasch, mehre Informationen in den gleichen Datenfeldern. Gleichzeitig war der Datenexport völlig gesperrt, so dass eine Übernahme in gängige Datenformate nicht möglich war. Eine ganze Reihe von Freiwilligen musste deshalb Datensatz für Datensatz von Hand neu in eine Datei eintippen. Das Resultat ist eine Excel-Datei, die der Original-Datenbank bis auf einige vorgenommene Änderungen, die in einer separaten Spalte vermerkt sind, entspricht. Weitere Datensatzoptimierungen sind vonnöten, um eine optimale Auswertung zuzulassen. Die Frage ist nun, ob dem RKI die Datensätze selbst in keiner besseren Form vorlagen, oder ob die ganzen Einschränkungen nur den Versuch darstellen, eine behördenunabhängige Auswertung möglichst zu erschweren. Interessant ist auch, dass die Anzahl der Meldungen vom RKI nur ein Drittel jener Zahlen ausmachen, die ich vom PEI habe. Hier bleibt also noch einiges zu tun, bis endlich volle Klarheit und Transparenz herrscht.
Bitte beachten Sie, dass die Excel-Tabelle immer noch kleine Fehler aus der manuellen Datenübernahme enthalten kann. Bitte vergleichen Sie die Angaben im Zweifelsfalle mit der Original-Datenbank. Dies betrifft natürlich nicht solche Fehler, die bereits in den Originaldaten enthalten sind!


PEI-Auskunft vom 22. Juni 2006:

Schreiben des PEI

Zur nachfolgenden Tabelle: Anzahl der Nebenwirkungsmeldungen, die dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) von Pharmazeutischen Unternehmen bzw. Zulassungsinhabern, der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft, der Arzneimittelkommission der Apotheker, Gesundheitsämtern, Ärzten aus Kliniken oder Praxen sowie aus sonstigen Meldequellen in der Zeit vom 1.1.1992 bis zum 31.12.2005 gemeldet wurden. (Anmerkung: Ein Fall kann mehrfach gemeldet worden sein)
Quelle: schriftliche Auskunft des PEI vom 22. Juni 2006, aufgrund einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetzes (IFG)

Wiedergabe ohne Gewähr!

Anzahl der Einzelfallmeldungen (N)
 
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
Gesamtzahl der Einzelfälle
N=
875
925
615
670
572
686
776
1.108
3.723
994
1.136
1.299
1.237
1.605
PU*
N=
656
620
399
411
330
360
418
668
1.749
420
537
894
965
1.196
AkdÄ**
N=
120
180
106
157
146
236
235
227
613
186
201
143
231
296
AdkA
N=
13
35
22
24
15
30
20
25
78
34
24
29
20
26
Gesundheitsämter
N=
-
-
-
-
-
15
28
18
174
190
39
121
228
326
Ärzte aus Kliniken und Praxen
N=
83
89
87
64
60
133
123
169
757
208
346
274
279
381
Sonstige Meldungen***
N=
3
1
1
26
25
18
19
19
3
1
3
27
7
12

* Pharmazeutische Unternehmer, Zulassungsinhaber
**Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft
***z.B. Apotheker, PEI-Literaturberichte, Meldungen von Verbrauchern etc.

 

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