
Letzte Änderung am 11. April 2007
Verdachtsfälle von Impfkomplikationen:
Die
Meldedaten
Infos zum Meldeformular
Bis 2000 galt ein sog. "Spontanmeldesystem". D.h. die Ärzte konnten Erkrankungen im zeitlichen Zusammenhang mit Impfungen melden, mussten aber nicht.
Seit 1. Jan 2001 gilt für Ärzte, Heilpraktiker und andere medizinische Berufe eine Meldepflicht: Jeder Verdachtsfall ist zu melden, d.h. nicht der Meldende nimmt die Bewertung vor, ob tatsächlich ein ursächlicher Zusammenhang besteht, sondern die zuständige Gesundheitsbehörde.
Gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist das PEI verpflichtet, innerhalb einer Woche jede Meldung einer möglichen Impfkomplikation an das RKI weiterzumelden. Parallel zu meinen Anfragen an das PEI bezüglich Einzelheiten zu den Jahresstatistiken, startete ich deshalb eine Anfrage an das RKI, um die dort vorliegenden Meldezahlen abzurufen. Tatsächlich erhielt ich vom RKI eine Datenbank aus 1872 Datensätzen mit der gleichen Anzahl von Komplikationsmeldungen. Vom PEI liegen mir diese Datensätze noch nicht vor. Die Daten lagen jedoch nicht in einer Form vor, die sich elektronisch weiterverwerten ließ: Unterschiedliche Schreibweisen, Deutsch-Englisch-Mischmasch, mehre Informationen in den gleichen Datenfeldern. Gleichzeitig war der Datenexport völlig gesperrt, so dass eine Übernahme in gängige Datenformate nicht möglich war. Eine ganze Reihe von Freiwilligen musste deshalb Datensatz für Datensatz von Hand neu in eine Datei eintippen. Das Resultat ist eine Excel-Datei, die der Original-Datenbank bis auf einige vorgenommene Änderungen, die in einer separaten Spalte vermerkt sind, entspricht. Weitere Datensatzoptimierungen sind vonnöten, um eine optimale Auswertung zuzulassen. Die Frage ist nun, ob dem RKI die Datensätze selbst in keiner besseren Form vorlagen, oder ob die ganzen Einschränkungen nur den Versuch darstellen, eine behördenunabhängige Auswertung möglichst zu erschweren. Interessant ist auch, dass die Anzahl der Meldungen vom RKI nur ein Drittel jener Zahlen ausmachen, die ich vom PEI habe. Hier bleibt also noch einiges zu tun, bis endlich volle Klarheit und Transparenz herrscht. Zur nachfolgenden Tabelle: Anzahl der Nebenwirkungsmeldungen, die dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) von Pharmazeutischen Unternehmen bzw. Zulassungsinhabern, der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft, der Arzneimittelkommission der Apotheker, Gesundheitsämtern, Ärzten aus Kliniken oder Praxen sowie aus sonstigen Meldequellen in der Zeit vom 1.1.1992 bis zum 31.12.2005 gemeldet wurden. (Anmerkung: Ein Fall kann mehrfach gemeldet worden sein)
* Pharmazeutische Unternehmer, Zulassungsinhaber
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