Petition gegen die Zulassung von Gardasil
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Mai 2007: In den USA wurden die ersten Todesfälle nach der Impfung mit GARDASIL bekannt. Die Behörden dort wie hier wiegeln ab. Unsere Petition wird am 30. Mai vom Petitionsausschuss abgelehnt . Der Petent legt Widerspruch ein und wir haben jetzt (24. Juli) eine Online-Petition eingerichtet.
Petition an den Deutschen Bundestag
Rücknahme der Zulassung des Impfstoffs GARDASIL
Eingereicht am 25. Februar 2007 durch Nicolas René Barro, Senden (bei Ulm)
Petitions-Nr.: 2-16-15-2120-02125
Aktueller Stand der Unterschriften: 650 (am 6. Sept. 2007)
Der Einreicher der Petition fordert die Bundesregierung auf, die Zulassung für den neuen Krebsimpfstoff GARDASIL unverzüglich zurückzunehmen.
Begründung:
1. Fehlender Wirksamkeitsnachweis:
Da es während der Zulassungsstudien bisher weder in der Impf- noch in der Placebogruppe zu einer Erkrankung an Zervix-Ca (Gebärmutterhalskrebs) gekommen ist, gibt es aufgrund fehlender Vergleichsmöglichkeiten zwischen Geimpften und Ungeimpften keinen wirklichen Beweis für die Wirksamkeit. Auch die Gewebeveränderungen, die als mögliches Krebs-Vorstadium gelten, sind in beiden Gruppen gleich häufig (Hirte 2007).
2. Unsichere Virentests:
Die Zuverlässigkeit der für den Wirksamkeitsnachweis herangezogenen Virentests ist eine reine Behauptung der Hersteller, die keiner übergeordneten Kontrolle auf der Basis gesicherter Standards unterliegt. Ob diese Tests tatsächlich spezifische Viren nachweisen können, ist nicht bewiesen (impf-report 26/27).
3. Ungeklärter kausaler Zusammenhang:
Offiziellen Quellen zufolge erkrankt nur ein verschwindend kleiner Bruchteil aller an HPV infizierten Frauen an Zervix-Ca. Die Infektion allein könne auch nicht krank machen. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, wie die Impfung unter diesen Umständen schützen soll. (Engelbrecht/Köhnlein 2007; Hein 2007).
4. Besorgniserregende Geheimhaltung:
Die Phase-III-Zulassungsstudien wurden bisher nicht vollständig veröffentlicht, was eine Plausibilitätsprüfung durch unabhängige Fachleute und die Öffentlichkeit unmöglich macht (AT 2006, Hirte 2007, Rabe 2007).
5. Fehlende Impfstoffsicherheit:
Die Zulassungsstudien umfassen insgesamt ca. 20.000 Testpersonen und können deshalb schwere Nebenwirkungen und Impfschäden, die seltener als 1:20.000 auftreten, nur durch Zufall erfassen. Es ist erschreckend, dass trotzdem eine systematische Nachbeobachtung durch die Zulassungsbehörde unterbleibt. Darüber hinaus ist die seit 2001 geltende Meldepflicht für Impfkomplikationen aufgrund des halbherzigen Vorgehens der Zulassungsbehörde wirkungslos verpufft. (Bundesgesundheitsblatt 12/2004; impf-report 24/25).
Unsere Töchter sind keine Versuchskaninchen für Impfstoffhersteller!