So geht das PEI mit gemeldeten Impfkomplikationen um
Für das PEI ist ein Impfstoff so lange "sicher", wie niemand das Gegenteil beweisen kann.
(ht) Eine deutsche Bundesbehörde wie das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), die Zulassungsbehörde für Impfstoffe, genießt bei den meisten Deutschen höchstes Vertrauen. Vertrauen darin, dass man man PEI alles menschenmögliche tut, um Impfstoffe sicher zu machen und gesundheitlichen Schaden von der deutschen Bevölkerung abzuwenden.
Impfungen sind rechtlich gesehen Körperverletzungen an gesunden Säuglingen, Kindern und Erwachsenen und bedürfen der mündigen Einwilligung. Deshalb ist müssen die Sicherheitsanforderungen an Impfstoffe allerhöchsten Ansprüchen genügen.
Doch im Behördenalltag des PEI ist eher das Gegenteil der Fall, meinen fast 300 Ärzte und Apotheker. Sie stellen im Rahmen der DAGIA-Initiative öffentlich 10 Forderungen an Zulassungsstudien.
Wer eine schwere Impfkomplikation oder einen Impfschaden erleidet, sieht sich mit einer regelrechten Beweislastumkehr konfrontiert. Nicht der Hersteller muss beweisen, dass sein Impfstoff nicht die Schuld an der Erkrankung trägt, sondern die Betroffenen. Die sind jedoch meistens von den Ressourcen her gar nicht in der Lage, einen wissenschaftlichen Beweis anzutreten.
Auch das PEI praktiziert diese Beweislastumkehr - und sieht einen Impfstoff so lange als "sicher" an, wie niemand das Gegenteil beweisen kann. Das allein ist schon etwas makaber. Darüber hinaus sind fast alle von der Behörde erhobenen Daten, die mehr Klarheit in die Frage der Impfstoffsicherheit bringen könnten, streng vertraulich und unter Verschluss. Die Begründung: Es handele sich um Geschäftsgeheimnisse der Hersteller.
Wer einen Verdacht auf eine Impfkomplikation über das örtliche Gesundheitsamt oder auch direkt an das PEI meldet, bekommt meistens nur dann eine Rückmeldung, wenn er nachdrücklich und ausdauernd nachhakt. Kennt er schließlich die ihm zugewiesene Fall-Nummer, ist die Überraschung groß, wenn diese in der öffentlichen Melde-Datenbank auf der PEI-Webseite nicht auftaucht. Offizieller Grund für die Geheimhaltung: Datenschutz. Man könne ja aus den Details der Meldung eine Person identifizieren.
Wie das PEI die einzelnen Meldungen intern bewertet, wissen wir nicht, denn das ist - bis auf Ausnahmen - ebenfalls geheim.
Dies Ausnahmen betreffen die Meldejahre 2010 und 2011. Falls Sie in diesem Zeitraum eine Impfkomplikation gemeldet haben, können Sie jetzt nachschauen, ob Sie Ihren Fall dort finden und wie das PEI diesen bewertet hat.
Sie könnten sich - oder besser gleich dem PEI (presse@pei.de) - beispielsweise die Frage stellen, warum das PEI eine Erkrankung an "akuter disseminierter Enzephalomyelitis, Schreien, Wahn, Panikreaktion, Angststörung aufgrund einer Allgemeinerkrankung", die am gleichen Tag wie die Impfung mit Infanrix hexa und Prevenar erfolgte, als eine "unwahrscheinliche" Impffolge bewertete (Fall Nr. 22287).
Bitte beachten Sie, dass wir keine Garantie für Echtheit der Datei und Korrektheit aller Daten geben können.
Gemeldete Impfkomplikationen 2010 Teil 1
Gemeldete Impfkomplikationen 2010 Teil 2