Impfen und Sorgerechtsstreit: Ein kleiner Ratgeber

Abb.
Frage einer verzweifelten Mutter:

"Ich bin total verzweifelt. Mein Sohn ist 5 und ist komplett ungeimpft. Mein Ex-Mann und ich haben das gemeinsame Sorgerecht. Er verlangt, dass unser Sohn komplett durchgeimpft wird. Er ist bereit, dies vor Gericht einzuklagen. Er würde recht bekommen, weil sich die Gerichte an die Empfehlung der STIKO halten.

Sie schreiben auf der Internetseite, dass man beim Arzt nach einer Bescheinigung fragen könnte, die aussagt, dass die Impfung eine Gefährdung von Leib und Leben für das Kind darstellt. Auf welcher Grundlage könnte ich diese Bescheinigung bekommen?

Von meinem Kinderarzt weiß ich, dass mein geschiedener Mann auch ohne mein Einverständnis als auch Sorgeberechtigter impfen lassen kann.

Ich bin ratlos. Ich kann ohne sein Einverständnis nicht einmal ein Sparbuch für mein Kind eröffnen und bei solchen Eingriffe in die Gesundheit kann ich komplett übergangen werden  :-(

Was kann ich tun?"

Antwort von Hans U. P. Tolzin:

Vielleicht hilft ja dieser Artikel schon weiter. Er wird im Juli von der Autorin aktualisiert werden, denn mit dem jüngsten Urteil des BGH hat sich die Situation für die impfkritischen Elternteile zusätzlich erschwert.

Impfkritische Eltern haben vor Gericht denkbar schlechte Karten, da die Rechtsprechung sich in der Impffrage an der geltenden medizinischen Mehrheitsmeinung orientiert.

Da zu raten ist im Grunde unmöglich, da jeder Fall emotional extrem aufgeladen ist und sachliche Argumente nicht wirklich zählen.

Ich empfehle deshalb dringendst (!) eine Moderation durch eine unabhängige, einfühlsame, erfahrene und neutrale Person. Falls Sie sich ernsthaft (!) um eine Moderation bemüht haben, spricht ggf. vor Gericht für Sie.

Parallel empfehle ich, sich mit dem nächsten Elternstammtisch in Verbindung zu setzen und sich eine Empfehlung für einen erfahrenen ganzheitlich arbeitenden Kinderarzt in Ihrer Nähe gegen zu lassen und sich dann von ihm beraten zu lassen.

Falls er bei Ihrem Kind im Rahmen einer sorgfältigen Untersuchung eine Kontraindikation findet, so könnte diese im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung den Ausschlag geben. Jedoch wird die impfbefürwortende Seite in der Regel industrienahe Gegengutachter ins Feld führen, die bei den meisten Richtern wesentlich mehr Gewicht haben als ein Kinderarzt. Unser impfkritisches Netzwerk würde ggf. mit eigenen Gutachten unterstützen, jedoch wäre ein Gang durch die Instanzen in der Regel ein Gang auf Kosten des Kindes, weshalb unser Netzwerk dies nicht propagiert.

Eine attestierte Kontraindikation könnte jedoch eine Diskussionsgrundlage im Rahmen einer Moderation darstellen und möglicherweise vor Gericht ein gewisses Gewicht haben. Eine Garantie dafür gibt es, wie gesagt, nicht!

Eine Kontraindikation würde z. B. eine nachweisbare Allergie gegen einen der Inhaltsstoffe darstellen. Dabei sind bei einer entsprechend starken Allergie nicht nur die offiziell genannten Inhaltsstoffe, sondern auch Reste aus der Herstellung relevant.

Gehen Sie möglichst zusammen mit dem impfbefürwortenden Elternteil zu diesem Kinderarzt. Bestehen Sie möglichst nicht auf Ihrer Maximalforderung der kompletten Nichtimpfung, das kann in manchen Fällen schon dafür sorgen, dass sich der andere Elternteil ernstgenommen fühlt und ebenfalls nicht mehr auf seine eigene Maximalforderung besteht.

Ein Kompromiss wäre z. B., vor der Impfung eine Antikörperbestimmung vornehmen zu lassen. Auf diese Weise ließe sich die Anzahl der Impfungen eventuell verringern. Denn wer einen als ausreichend angesehenen Titer hat, ist angeblich geschützt und braucht nicht geimpft zu werden.

Auf jeden Fall sollte Ihr Kind vor einer jeglichen Impfung sorgfältig untersucht und der Gesundheitszustand möglichst ausführlich dokumentiert werden. Geimpft werden darf nur bei vollständiger Gesundheit – auch ein sogenannter „banaler Infekt“ könnte der Beginn eines schweren Infekts darstellen. Machen Sie auch Videos von Ihrem Kind unmittelbar vor der Impfung – und bei sichtbaren Reaktionen auch danach. Neutrale Zeugen können eventuell auch später einmal helfen.

Reagiert Ihr Kind sichtbar und spürbar auf die Impfung, ist jede weitere Impfung sehr sorgfältig abzuwägen. Dokumentieren Sie alles so ausführlich wie möglich – Impfreaktionen sind ein gutes Argument auch vor einem impfbefürwortenden Richter.

Naturheilundlich und ganzheitlich arbeitende Kinderärzte verfügen je nach Ausbildung und Erfahrung ggf. über Möglichkeiten, einer Impfnebenwirkung vorzubeugen. Falls möglich, besprechen Sie das möglichst gemeinsam mit ihm.

Auf jeden Fall werden Sie Zeit und Geld in die Hand nehmen müssen - Moderation, Titerbestimmung und evtl. ausführliche ärztliche Beratungen müssen Sie selbst zahlen.

Frage:

Ich bin total verzweifelt. Mein Sohn ist 5 und ist komplett ungeimpft. Mein Ex-Mann und ich haben das gemeinsame Sorgerecht. Er verlangt, dass unser Sohn komplett durchgeimpft wird. Er ist bereit, dies vor Gericht einzuklagen. Er würde recht bekommen, weil sich die Gerichte an die Empfehlung der STIKO halten.

Sie schreiben auf der Internetseite, dass man beim Arzt nach einer Bescheinigung fragen könnte, die aussagt, dass die Impfung eine Gefährdung von Leib und Leben für das Kind darstellt. Auf welcher Grundlage könnte ich diese Bescheinigung bekommen?

Von meinem Kinderarzt weiß ich, dass mein geschiedener Mann auch ohne mein Einverständnis als auch Sorgeberechtigter impfen lassen kann.

Ich bin ratlos. Ich kann ohne sein Einverständnis nicht einmal ein Sparbuch für mein Kind eröffnen und bei solchen Eingriffe in die Gesundheit kann ich komplett übergangen werden  :-(

Was kann ich tun?

Antwort:

Vielleicht hilft ja dieser Artikel schon weiter. Er wird im Juli von der Autorin aktualisiert werden, denn mit dem jüngsten Urteil des BGH hat sich die Situation für die impfkritischen Elternteile zusätzlich erschwert.

Impfkritische Eltern haben vor Gericht denkbar schlechte Karten, da die Rechtsprechung sich in der Impffrage an der geltenden medizinischen Mehrheitsmeinung orientiert.

Da zu raten ist im Grunde unmöglich, da jeder Fall emotional extrem aufgeladen ist und man mit sachlichen Argumenten nicht zur Lösung kommt.

Ich empfehle deshalb dringendst (!) eine Moderation durch eine unabhängige, einfühlsame, erfahrene und neutrale Person. Falls Sie sich ernsthaft (!) um eine Moderation bemüht haben, spricht ggf. vor Gericht für Sie.

Parallel empfehle ich, sich mit dem nächsten Elternstammtisch in Verbindung zu setzen und sich eine Empfehlung für einen erfahrenen ganzheitlich arbeitenden Kinderarzt in Ihrer Nähe gegen zu lassen und sich dann von ihm beraten zu lassen.

Falls er bei Ihrem Kind im Rahmen einer sorgfältigen Untersuchung eine Kontraindidation findet, so könnte diese im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung den Ausschlag geben. Jedoch wird die impfbefürwortende Seite in der Regel industrienahe Gegengutachter ins Feld führen, die bei den meisten Richtern wesentlich mehr Gewicht haben als ein Kinderarzt. Unser impfkritisches Netzwerk würde ggf. mit eigenen Gutachten unterstützen, jedoch wäre ein Gang durch die Instanzen in der Regel ein Gang auf Kosten des Kindes, weshalb unser Netzwerk dies nicht propagiert.

Eine attestierte Kontraindikation könnte jedoch eine Diskussionsgrundlage im Rahmen einer Moderation darstellen und möglicherweise vor Gericht ein gewisses Gewicht haben. Eine Garantie dafür gibt es, wie gesagt, nicht!

Eine Kontraindikation würde z. B. eine nachweisbare Allergie gegen einen der Inhaltsstoffe darstellen. Dabei sind bei einer entsprechend starken Allergie nicht nur die offiziell genannten Inhaltsstoffe, sondern auch Reste aus der Herstellung relevant.

Gehen Sie möglichst zusammen mit dem impfbefürwortenden Elternteil zu diesem Kinderarzt. Bestehen Sie möglichst nicht auf Ihrer Maximalforderung der kompletten Nichtimpfung, das kann in manchen Fällen schon dafür sorgen, dass sich der andere Elternteil ernstgenommen fühlt und ebenfalls nicht mehr auf seine eigene Maximalforderung besteht.

Ein Kompromiss wäre z. B., vor der Impfung eine Antikörperbestimmung vornehmen zu lassen. Auf diese Weise ließe sich die Anzahl der Impfungen eventuell verringern. Denn wer einen als ausreichend angesehenen Titer hat, ist angeblich geschützt und braucht nicht geimpft zu werden.

Auf jeden Fall sollte Ihr Kind vor einer jeglichen Impfung sorgfältig untersucht und der Gesundheitszustand möglichst ausführlich dokumentiert werden. Geimpft werden darf nur bei vollständiger Gesundheit – auch ein sogenannter „banaler Infekt“ könnte der Beginn eines schweren Infekts darstellen. Machen Sie auch Videos von Ihrem Kind unmittelbar vor der Impfung – und bei sichtbaren Reaktionen auch danach. Neutrale Zeugen können eventuell auch später einmal helfen.

Reagiert Ihr Kind sichtbar und spürbar auf die Impfung, ist jede weitere Impfung sehr sorgfältig abzuwägen. Dokumentieren Sie alles so ausführlich wie möglich – Impfreaktionen sind ein gutes Argument auch vor einem impfbefürwortenden Richter.

Und nun drücke ich Ihnen und Ihrem Kind ganz fest die Daumen!



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