Wie wehre ich mich gegen Impf-Mobbing im medizinischen Umfeld?
Frage an die Redaktion:
Ich habe einige Fragen, doch zuvor möchte ich mich erst kurz vorstellen. Ich bin X Jahre alt und mache eine Ausbildung zur medizinischen Fachangestellten in einer unfallchirurgischen Arztpraxis mit ambulantem Operationsbereich.
1990 bekam ich 2x eine Dreifach-Impfung ( Polio oral, Tetanus und Diphtherie). Nach der 2. Impfung ließ ich alle Extremitäten hängen, trank nicht mehr und schlief nur noch. Am nächsten Morgen normalisierte sich der Zustand.
Daraufhin besorgte sich meine Mutter ein Buch von Dr. Buchwald. Von da an wurde ich nicht mehr geimpft und meine jüngeren Geschwister auch nicht, obwohl unsere Kinderärztin immer großen Druck auf unsere Eltern ausübte. Wir sind alle gesund, haben keine Erkrankungen oder Allergien.
Meine Chefs und Kollegen wissen noch nicht, daß ich keine weiteren Impfungen bekommen habe. Jedoch wird demnächst eine Betriebsärztin unsere Praxis besuchen, spätestens dann würde mich eine Tetanus-Immunisierung sowie Hepatitis A+B Impfung erwarten. Dieses möchte ich jedoch ablehnen.
Wie verhalte ich mich am Besten? Welche Argumente sollte ich vorbringen, welche lieber nicht? Muss/sollte ich meinen Chefs schriftlich mitteilen, dass ich aufgeklärt wurde und die Impfung trotzdem ablehne? Besteht für Berufe im medizinischen Bereich (vor allem im Operationsbereich) Impfpflicht gegen Tetanus und Hepatitis? Kann die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) eine Kostenübernahme ablehnen wenn kein Impfschutz vorliegt und ich mich in der Praxis infiziert habe? Im Voraus danke ich Ihnen für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen X.
Antwort der Redaktion:
Sehr geehrte Frau X.,
Es gibt in Deutschland keine Impfpflicht. Auch nicht für medizinische Berufe. Auch nicht in Ihrem Fall. Impfungen sind rechtlich gesehen Körperverletzungen, die in jedem Fall der mündigen Einwilligung bedürfen.
Bitte prüfen Sie darüber hinaus Ihren Ausbildungsvertrag, ob dort bestimmte Impfungen als Voraussetzung für Ihre Ausbildung genannt sind. Falls ja, hätte dieser Passus meiner Ansicht nach vor einem Arbeitsgericht keinen Bestand. Falls nein, gibt es keinerlei rechtliche Handhabe gegen Sie, wenn Sie bestimmte Impfungen verweigern.
Impfkomplikationen in der Krankengeschichte sind natürlich ein sehr gutes Argument gegen weitere Impfungen. Allerdings wäre es für die Argumentation von entscheidendem Vorteil, hierüber ein ärztliches Attest zu besitzen.
Ansonsten schlage ich die Anwendung des AIKIDO -Prinzips vor: Erklären Sie sich grundsätzlich mit den Impfungen einverstanden, verlangen Sie jedoch eine schriftliche Bestätigung, dass diese Impfungen Pflicht sind. Wenn Sie nach dem Grund gefragt werden, sagen Sie "aus haftungsrechtlichen Gründen". Der Anwalt Ihrer Familie habe Ihnen zu dieser Vorgehensweise geraten. In diesem Zusammenhang können Sie auch die erfahrenen Impfkomplikationen anführen.
Sie werden diese schriftliche Bestätigung aller Voraussicht nach nicht erhalten - womit das Thema in aller Regel vom Tisch ist. Ein wichtiger Effekt des AIKIDO-Prinzips ist, dass Sie sich nicht als Impfverweigerer zu erkennen geben und die Impf-Mobber mit ihren eigenen Waffen schlagen, ohne dass das Betriebsklima darunter leiden muss.
Eine weitere Variante des AIKIDO-Prinzips wäre die Anwendung des Formulars "Ärztliche Erklärung zur empfohlenen Impfung". Dieses vom impfenden Arzt zu unterschreibende Formular enthält im Grunde nur Selbstverständlichkeiten. Dennoch hat es bisher noch kein einziger Arzt unterschrieben.
Der wahrscheinlich einfachste Weg, sowohl die Impfung als auch die leidigen Diskussionen zu umgehen, ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes, wonach Sie grundsätzlich nicht geimpft werden dürfen, z. B. wegen dem Risiko eines anaphylaktischen Schocks, der im Extremfall tödlich sein kann (kann bei keiner Impfung ganz ausgeschlossen werden) oder weil Sie nach früheren Impfungen starke Reaktionen hatten oder eine starke familiäre Disposition vorliegt. Wenden Sie sich hierzu bitte an einen Arzt Ihres Vertrauens.