Höchstrichter kippen Berufsverbot - impfkritischer Arzt rehabilitiert

   Portraitfoto Dr. Johann Loibner
Der impfkritische Arzt Dr. Johann Loibner wurde von Österreichs höchstem Verwaltungsgericht rehabilitiert
   

(AEGIS.at) Der Österreichische Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat das Berufsverbot gegen den weststeirischen Arzt und Impfgegner Dr. Johann Loibner aufgehoben. Er war vor vier Jahren wegen seiner kritischen Vorträge und Publikationen aus der Ärzteliste gestrichen worden. Im Bescheid der Österreichischen Ärztekammer wurde ihm vorgeworfen, dass er die „nicht gebildete Patientenschaft“ beeinflusse. Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung hatte diesen Bescheid „im Interesse der Volksgesundheit“ bestätigt.

Der Arzt hatte beim Höchstgericht gegen diesen Bescheid Beschwerde eingelegt. Der VwGH bemängelte, „dass die Behörde nicht einmal ansatzweise auf das Vorbringen des Arztes eingegangen war, dass noch nie ein Mensch aufgrund seiner Tätigkeit zu Schaden gekommen wäre.“

Auch führte das Höchstgericht aus, “dass es nach den Feststellungen der belangten Behörde auch nicht ersichtlich ist, dass der Beschwerdeführer allfällige andere Berufspflichten, zu deren Einhaltung er sich anlässlich der Promotion zum Doctor medicinae universae verpflichtet hat oder zu deren Einhaltung er nach dem Ärztegesetz verpflichtet ist, verletzt hat“.

Der nun rehabilitierte Arzt bezeichnet diese Entscheidung als einen Sieg der Vernunft und der Menschenrechte.

Kommentar:

Nun ist es - zumindest für Österreich - offiziell: Die Vertrauenswürdigkeit und Kompetenz eines Arztes darf nicht allein aufgrund seiner Einstellung gegenüber dem Impfen angezweifelt werden. Vermutlich waren sich die Richter bewusst, dass eine anderslautende Entscheidung die Büchse der Pandora geöffnet hätte: Konsequenterweise dürfte ein Arzt nur noch entsprechend der derzeit geltenden Mehrheitsmeinung behandeln und beraten und - wenn überhaupt - nur noch an zweiter Stelle nach seinem ärztlichen Gewissen. Ein Fortschritt in der Medizin und Gesundheitspflege wäre fortan nur noch sehr eingeschränkt möglich, da eine geltende Mehrheitsmeinung ja im Grunde Absolutheitscharakter hätte und nicht mehr hinterfragt werden dürfte.

Meiner Ansicht nach kann die Bedeutung dieser Entscheidung gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Nicht nur in Österreich, sondern auch in Deutschland werden impfkritische Mediziner von ihren Kollegen, Behörden und Lobbyisten direkt oder subtil unter Druck gesetzt. Solchen Ärzten dürfte das Urteil deutlich den Rücken stärken.

Mein ausdrücklicher Dank geht an Hans Loibner, der praktisch im Alleingang und unter großen persönlichen Opfern durch seine konsequente Haltung diese Grundsatzentscheidung zum Wohle aller erzwungen hat: Zum Wohle seiner Kollegen, deren Gewissensfreiheit gestärkt wurde, zum Wohle der Patienten, die wieder etwas mehr darauf bauen können, dass der Arzt ihres Vertrauens nach bestem Wissen und Gewissen agiert, und zum Wohle der Volksgesundheit, die durch die Massenimpfungen in einem noch zu erforschenden Ausmaße beeinträchtigt wird.

Danke, Hans Loibner, für Deine aufrechte Haltung und Dein Durchhaltevermögen. Du bist mir - und sicherlich vielen Mitstreitern - ein wahres Vorbild!

Hans U. P. Tolzin

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