Pfadfinder-Ausflug: Darf unser ungeimpftes Kind ausgeschlossen werden?

Abb.

"Unser Kind ist ungeimpft und soll für einen Pfadfinder-Ausflug ihren Impfpass vorlegen. Wie sollen wir vorgehen und kann ein Verein ungeimpfte Kinder von Ausflügen ausschließen?"

Frage:

"Meine 8-jährige Tochter soll für die Pfadfinderreise einen Impfpass vorlegen. Der ist bei uns aber leer. Ich fürchte, dass sie ausgeschlossen und am Boden zerstört sein wird. Was tun? Konkret also die Frage: Dürfen Vereine Ungeimpfte ausschließen? Mit freundlichen Grüßen, S. K."

Antwort:

Impfpässe unterliegen dem Arztgeheimnis und dem Datenschutz. Einen Rechtsanspruch eines Vereins oder eines Gruppen-Betreuers auf Einsicht in den Impfpass gibt es nicht.

In den allermeisten Fällen handelt es sich aber bei solchen Anfragen nicht um eine bewusste Diskriminierung Ungeimpfter oder gar um Impf-Mobbing. Vielmehr wollen sich Verein und Gruppenbetreuer haftungsrechtlich absichern. Der Hintergrund ist in der Regel in den Bedingungen der Haftpflichtversicherungen zu suchen (sprechen Sie ggf. den Vereinsvorstand darauf an).

Natürlich wäre der Ausschluss von Ungeimpften eine Ungleichbehandlung, die nach meinem Verständnis des Grundgesetzes verfassungswidrig wäre. Andererseits sind Vereine natürlich in ihrer Mitgliederpolitik weitgehend autonom - solange alles korrekt entsprechend den Gesetzen und Vereins-Statuten mehrheitlich beschlossen, dokumentiert und umgesetzt wird.

Eine juristische Argumentation ist in den meisten Fällen also nicht notwendig und wäre oft auch kontraproduktiv. In der Regel sollte es ausreichen, Verein und Betreuer für den Fall eines Unfalls bzw. einer Verletzung klare Handlungsanweisungen in schriftlicher Form zu geben. Denn es geht ja in erster Linie um die Tetanus-Impfung.

Hier ein Musterschreiben, das Sie je nach Bedarf und Situation in abgewandelter Form verwenden können.

Bitte beachten Sie insbesondere den zweiten Satz des fettgedruckten Textes. Durch diesen Satz geben Sie sich möglicherweise als Impfkritiker zu erkennen. Andererseits kann er bei den Verantwortlichen des Vereins auch einen Aha-Effekt auslösen. Diesen Satz bitte nach eigenem Ermessen verwenden oder weglassen.

Wichtig ist ansonsten, sich nicht zu rechtfertigen, sondern vielmehr selbstbewusst und bestimmt aufzutreten. Schließlich sind Sie die Sorgeberechtigten und Verantwortlichen für Ihr Kind. In gesundheitlichen Fragen hat sich der Verein nach Ihnen zu richten und nicht umgekehrt.

Das Schreiben sollte möglichst alle Telefonnummern enthalten, über die Sie im Notfall erreichbar sind. Auf diese Weise haben Sie ggf. die Möglichkeit, rechtzeitig einzugreifen, bevor ein Arzt Ihr Kind gegen Ihren Willen gegen Tetanus impft.

Eine Steigerungsmöglichkeit wäre, dass Sie den Betreuer auffordern, die Kenntnisnahme des Schreibens gegenzuzeichnen. Auf diese Weise haben Sie den Spieß umgedreht und schaffen Bewußtsein darum, dass die Forderung nach Offenlegung des Impfstatus eben nicht selbstverständlich ist.

Es ist sehr unwahrscheinlich, dass Betreuer oder behandelnder Arzt bei Vorlage des Schreibens bereit sind, dieses zu unterzeichnen und somit die Haftung für eine Impfung zu übernehmen. Ich denke, in den meisten Fällen verhindert es eine unerwünschte Tetanus-Impfung.

Mit diesem Dokument stillen Sie vor allem das Hauptbedürfnis des Betreuers, sich im Falle einer Verletzung rechtlich abzusichern.

Ein weiterer dringender Rat ist, dass Sie sich im Verein umschauen, ob es weitere ungeimpfte Kinder gibt. Vernetzen Sie sich mit diesen Eltern. Gemeinsam sind wir stark!


Abb.


schrieb am 09.02.2019 um 01:13:05

Reden Sie mit den Gruppenführern. Eine Pfadfindergruppe ist keine Behörde mit festen Gesetzen und Regeln. Dort wird prinzipielle alles ausdiskutiert und immer wieder neu überlegt.

Pfadfinder sind im allgemeinen mehr daran interessiert, jedes Kind mit auf die Fahrt zu nehmen, als Regeln durchzusetzen.

Helena schrieb am 04.02.2019 um 13:04:15

Ich kenne das auch nur so, dass von der Schule etc ein verschlossener Umschlag akzeptiert wurde.
Ich hatte da immer geschrieben, "Darf nicht geimpft werden, Kontraindikation!" und ein Tütchen mit homöopatischen Arnicakügelchen C200 dazu gelegt, mit dem Hinweis das bei Unfall zu geben.
Über den Hinweis Kontraindikation wird sich ein Arzt vermutlich nicht so schnell hinwegsetzen. In meinen Augen ist z.B. eine familiäre allergische Disposition u.ä. eine Kontraindikation - und natürlich auch die physiologische "Quecksilber-und-Aluminium-Unverträglichkeit" ...
Ich war jetzt natürlich davon ausgegangen, dass diese Umschläge dann gegebenenfalls zumm Einsatz kommen.

Bettina schrieb am 20.12.2018 um 09:12:38

Hallo,
so ähnlich lautete auch der Text wenn es um Schullandheim usw. geht.
Wir haben es so geregelt das wir die Gesundheitsinformationen, also die Versichertenkarte und den Impfpass (der bei uns auch leer ist) in einen A5 Umschlag reingesteckt haben und diesen zugeklebt haben. Vorne drauf stand dann: Nur im Notfall öffnen!
Enthält alle Gesundheitsdaten.
Die Lehrer wollten nur den Umschlag sehen. Ob da das dann drin war was draufstand kann und darf der Betreuer nicht kontrollieren. Zusätzlich war noch das Datenblatt für den Arzt was er Unterschreiben muss bevor er Impfen will, drin.
Wir haben so bis jetzt immer gehandelt und es gab noch nie ein Problem. Von Kita bis Schule und jetzt auch im Berufsalltag.

schrieb am 20.12.2018 um 12:30:45

Danke für diesen Beitrag. So geht das natürlich auch und das hat eindeutige Vorteile. Ein möglicher Nachteil könnte sein, dass im akuten Notfall der Umschlag dann doch nicht zur Verfügung steht und der Betreuer keine Ahnung hat, was den Elternwillen betrifft.

schrieb am 19.12.2018 um 05:36:48

Das Schreiben müsste m.E. verstärkt werden. Es sollte den Hinweis auf Schadenersatz explizit enthalten, sonst ist die Abschreckung bzgl. einer Impfung unzureichend und wirkt daher im Ernstfall nicht Herr berichtend. Meine Empfehlung aus eigener Erfahrung wäre, eine einmalige Schafensersatzsumme von 100000€ sowie monatliche Schadenersatzleistung in Höhe von 10000€ im Falle einer Impfung aufzunehmen, die in jedem Fall zu bezahlen wäre, auch wenn kein sofortiger Schadrn zu beobachten ist nach der Impfung wegen der Langzeitschäden, die auch noch nach Jahren auftreten.

schrieb am 19.12.2018 um 11:05:28

Das kann nach hinten losgehen. Entscheidend ist aus meiner Sicht vielmehr eine selbstbewusste Einforderung der Kenntnisnahme des elterlichen Willens. In der Regel wollen die Protagonisten in diesem "Spiel" nicht für das Impfen missionieren, sondern nur haftungsrechtlich abgesichert sein.

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