Kinderrechte ins Grundgesetz als Hintertür für Impfzwang?
Kinderrechte ins Grundgesetz
als Hintertür für Impfzwang?
Die Koalition will bis Ende 2019 die Kinderrechte ins Grundgesetz verankern. Die Absicht mag ja gut sein, aber wie schon der Volksmund sagt, ist "gut gemeint" manchmal das genaue Gegenteil von "gut".
Die Würde des Menschen und die davon abgeleitete Grundrechte sind bereits im Grundgesetz verankert, gelten also auch für Kinder. Die Hüter dieser Grundrechte sind laut Grundgesetz die Eltern und nicht der Staat. Allerdings hat der Staat bereits jetzt eine Wächterfunktion, wenn Eltern ihre Verantwortung grob verletzen.
Was soll also eine zusätzliche Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz? Und wer genau will das? Nun, wir sehen derzeit eine politisch und gesellschaftlich stark raumgreifende Strömung zur Änderung des Konsens über bestimmte Werte, auf die unsere Gesellschaft basiert und unser Zusammenleben regelt.
Davon sind auch gerade unsere Kinder betroffen, z. B. wenn es um Sexualerziehung schon in der Kita, eine Kita-Pflicht oder Entscheidung über medizinische Maßnahmen geht.
Der Leipziger Rechtsprofessor Dr. And Uhle sieht durch die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz eine zwangsläufige Verschiebung der Elternrechte in Richtung Staat.
Die ersten Bezugspersonen eines Kindes und die Ankerpunkte für die wichtige emotionale Bindung und eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung sind nun mal die Eltern.
Die Liebe der Eltern ist es, die nach bestem Wissen und Gewissen einen Schutzraum für die Kinder schaft, und nicht die Vertreter des Staates, die für das Kind Fremde darstellen und denen das Kind fremd ist. Diese Liebe und diese emotionale Bindung kann der Staat nun einmal nicht bieten und nicht ersetzen.
Gerade wir Impfkritiker sind natürlich besonders sensibilisiert, was staatliche Übergriffe in den Hoheitsbereich der Familie angeht. Eine Verschiebung der Elternrechte auf den Staat kann uns deshalb nicht kalt lassen.
Interessanter Artikel von Mathias Gersdorff von der Aktion Kinder in Gefahr