Neuer Gesetzesentwurf: Was hat sich konkret geändert?
Der Entwurf des geplanten Zwangsimpfungsgesetzes wurde am 23. September 2019 dem Bundestag vorgelegt - und umfasst zusätzliche 13 Seiten. Was hat sich konkret geändert?
(ht) Ich habe jetzt mehrmals im Internet gelesen, dass die neue Fassung des Gesetzesentwurfs, die am 23. September dem Bundestag vorgelegt wurde, eine abgeschwächte Version der geplanten Maßnahmen beinhalten soll. Deshalb habe ich nun den wesentlichen Teil mit den tatsächlichen Gesetzestexten mit dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf verglichen, und zwar Absatz für Absatz.
Das Ergebnis: Es gibt keinen Unterschied, was die konkret geplanten Gesetzesänderungen angeht. Von einer "abgeschwächten" Version kann also keine Rede sein.
Hier nochmal alle drei Entwürfe zum selbst vergleichen:
Referentenentwurf vom 6. Mai 2019
Entwurf des Bundeskabinetts vom 17. Juli 2019
Dem Bundestag am 23. Sept. 2019 vorgelegter Entwurf