DDR 2.0: Ideologischer Einheitsbrei bei Anhörung im Bundestag
Wie von vielen befürchtet, war die öffentliche Bundestags-Anhörung am 23. Okt. 2019 zur geplanten Impfpflicht eine wahre Schande für die Demokratie: Geladen waren ausschließlich Verbände und Experten, welche die herrschende Ideologie von den angeblich tödlichen Masern und des Herdenschutzes ab 95 % Impfrate nicht antasteten.
Die Anhörung begann mit einem Wortbruch von Gesundheitsminister Jens Spahn: Entgegen den Versprechen seines Ministeriums waren der impfkritische Berufsverband "Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V." (ÄIIE) nicht eingeladen, ihren Standpunkt zu vertreten. Dabei hatten sie sich im Vorfeld solche Mühe gegeben, den Schulterschluss mit jenen Impfbefürwortern zu suchen, die sich für hohe Impfraten, aber gegen eine Impfpflicht aussprachen. Auch die von ihnen gesammelten 143.000 Unterschriften gegen eine Impfpflicht hatten letztlich keinerlei Gewicht.
Entsprechend verlief die Anhörung. Bis auf ein wenig Kritik von Seiten der Wohlfahrtverbände und der Krankenkassen, die sich um ihre Pfründe sorgten, waren sich alle Beteiligen mehr oder wenig einig, dass der Gesetzesvorstoß des Gesundheitsministeriums eine tolle Sache sei.
Dies alles zeigt den gegenwärtigen - zunehmend dramatischen - Zustand unserer Demokratie: Von den herrschenden Seilschaften der im Bundestag vertretenen Parteien wird nur das geduldet, was den eigenen Absichten, Ansichten und Ideologien entspricht. Echte Kritiker z. B. zur Hypothese einer Herdenimmunität ab 95 % Durchimpfungsrate oder zu dem Dogma, die Masern seien eine tödliche Krankheit, wurden von vornherein einfach ignoriert oder sogar offen diffamiert.
Über den Verlauf und Inhalt der Anhörung wäre aus Sicht eines Impfkritikers einiges zu sagen. Festzustellen ist, dass diese Anhörung weder ausgewogen noch ergebnisoffen war.
Am besten, Sie schauen sich den Video-Mitschnitt der Anhörung selbst an:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen/masernschutz-661366
Auch wenn die öffentliche Argumentation der ÄIIE meiner Ansicht nach zu wünschen übrig lässt, so hätten sie - wären sie den befragt worden - z. B. zum Thema Impfstoffsicherheit wesentliche Fakten beitragen können, die den offensichtlichen Konsens der anwesenden Politiker und Experten sicherlich empfindlich gestört hätten.
Doch solche Störungen waren im Anhörungsprogramm offensichtlich nicht vorgesehen. Damit verstoßen die verantwortlichen Politiker aller im Bundestag vertretenen Parteien - und auch die beratenden Experten einschließlich des befragten Rechtsprofessors - gegen den Geist von Art 1 Abs 1 Grundgesetz. Von einer äußerst sorgfältigen Abwägung zwischen Pro und Kontra bei einer geplanten Einschränkung der Grundrechte, wie es das Grundgesetz mit seiner Formulierung fordert, kann definitiv keine Rede sein.
Vorliegende schriftliche Stellungnahmen der Experten