Blauzungen-Zwangsimpfung: Was können Tierhalter tun?

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Die Blauzungen-Zwangsimpfung geht wieder um. Doch Tierhalter sind nicht wehrlos, wenn sie sich zusammentun: Ein paar praktische Tips von Hans U. P. Tolzin

Kürzlich ging im impfkritischen Netzwerk die Nachricht herum, dass in Süddeutschland ein Tierhalter von seinem Landrat dazu gezwungen wurde, seine Schafe gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. Dies hatte für wenigstens ein Schaf tödliche Folgen und andere Schafe ging es danach sehr schlecht.

Das ist auch kein Wunder, denn Zulvac, der Impfstoff, der anscheinend verimpft wurde, enthält sowohl das quecksilberhaltige Konservierungsmittel Thiomersal als auch einen aluminiumhaltigen Wirkverstärker. Beides sind hochgradige Nervengifte und gemeinsam addieren sie sich nicht in ihrer Giftwirkung, sondern sie potenzieren sie um das Vielfache!

Es mag verschiedene Strategien geben, auf naturheilkundlichem Wege Nebenwirkungen vorzubeugen, aber das Problem der Zwangsimpfung mit unwirksamen und hochgefährlichen Impfstoffen ist damit nicht vom Tisch.

Um die Argumentation gegen eine Zwangsimpfung zu stärken, sind verschiedene Vorgehensweisen möglich. Zwei davon möchte ich hier kurz vorstellen:

1. Tiere auf Antikörper testen lassen

Die Zulassung sowohl der humanen als auch der Veterinär-Impfstoff, basiert auf der Annahme, dass ein bestimmter Laborwert, der Antikörpertiter, etwas über Immunität bzw. Anfälligkeit gegenüber bestimmten Krankheitsbildern aussagen kann.

Wie bei allen anderen Infektionskrankheiten gibt es auch bei der Blauzungenkrankheit Tiere, welche die Infektion völlig unerkannt, d. h. als stille Feiung durchmachen – und danach einen als schützend angesehenen Titer vorweisen.

Es wäre spannend zu wissen, wie viele Tiere einer Herde, die zwangsgeimpft werden soll, bereits über einen solchen Titer verfügt, die Infektion also bereits ohne Symptome durchgemacht hat. Zumindest für diese Tiere entfällt jede Rechtfertigung einer Zwangsimpfung!

Ich empfehle dringend, die Blutentnahme so zu dokumentieren, so dass jeder Vorwurf, der Tierhalter habe getrickst, verpuffen muss (siehe auch Vorschlag Nr. 2 weiter unten): Lieber etwas zuviel Aufwand dafür treiben als zu wenig!

Je mehr Tiere einen als schützend angesehenen Titer vorweisen können, desto weniger Tiere müssen zwangsgeimpft werden.

Die Beachtung der bereits vorhandener Titer muss ggf. gerichtlich erzwungen werden. Der Weg hierzu wäre vermutlich die Erwirkung einer Einstweiligen Verfügung durch das Gericht.

Wenn Teile der Herde bereits über einen schützenden Titer verfügen, beweist dies dies gleichzeitig, dass das Blauzungenvirus allein gar nicht in der Lage ist, eine schwere Erkrankung zu verursachen. Vielmehr müssen noch ganz andere Faktoren eine Rolle spielen, z. B. eine nicht artgerechte Fütterung, Pestizid- oder Medikamentenvergiftungen. Diese Faktoren werden in der Regel komplett ignoriert.

Die Hersteller, Lobbyisten, ideologisierte Fachleute und Politiker sowie die von Impfungen lebenden Tierärzte sind an Untersuchungen, die das Impfen in Frage stellen könnten, nicht interessiert. Die Tierhalter müssen sich deshalb selbst zusammentun und das Schicksal ihrer Tiere in die eigene Hand nehmen.

2. Vergleich der Blutbilder vor und nach der Impfung

Mein zweiter Vorschlag wäre, kurz VOR der Impfung Blutproben von möglichst vielen Tieren zu entnehmen und 24 Stunden und je nach Möglichkeit in wöchtentlichem Abstand NACH der Impfung wieder.

Das Blutbild der Tiere vor und nach der Impfung sollte verglichen werden.

Wofür soll das gut sein?

Der französische Arzt Crussol hatte bereits vor Jahrzehnten festgestellt, dass nach einer Impfung von Kindern der Vitamin-C-Haushalt im Blut zusammenbricht. Angesichts der Impfpflicht in Frankreich empfahl er, parallel zur Impfung eine hochdosierte Vitamin-C-Infusion zu geben.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass ein Vergleich der Blutbilder Erschreckendes zutage bringen wird. Entsprechend stark wird der Widerstand des jeweiligen Veterinäramtes und Landrats gegen eine Anerkennung solcher Ergebnisse sein. Die beiden (oder weitere) Blutuntersuchungen müssen deshalb sehr sorgfältig vorbereitet und durchgeführt werden:

  1. Es sind wenigstens zwei Zeugen mit gutem Leumund notwendig, die bisher nicht impfkritisch aufgetreten sind. Dies Zeugen müssen ggf. unter Eid aussagen können, dass bei der Probenentnahme und dem Versand ans Labor alles mit rechten Dingen zuging. Sie müssen außerdem sicherstellen, dass weder der Tierhalter noch der Tierarzt Gelegenheit hatten, in irgendeiner Weise zu tricksen. Noch besser wäre es, einen öffentlich bestellten Notar als Zeugen einzuschalten und das Prozedere mit ihm abzustimmen. Grundsätzlich gilt: Je mehr Zeugen, desto besser.
     
  2. Die Probenentnahme möglichst genau dokumentieren, am besten gleich komplett (möglichst ungeschnitten) von einer zusätzlichen Person mitfilmen lassen.
     
  3. Die Proben so markieren, dass eine Verwechslung oder der Austausch einzelner Proben nicht möglich ist
     
  4. Die Proben an ein Labor schicken, das auf keinen Fall über die wahren Hintergründe der Untersuchung informiert sein darf, damit die Auswertung ergebnisoffen erfolgt. Wer bereits schlechte Erfahrungen mit Labors gemacht hat, kann die Proben auch parallel an zwei oder drei verschiedene Labors schicken. Empfehlenswert ist, ein Labor aus einem anderen Bundesland zu beauftragen.
     
  5. Mit jeder eventuellen weiteren Probenentnahme genauso verfahren

Für die Probenentnahme wird ein vertrauenswürdiger Tierarzt benötigt, am besten ein bereits pensionierter und/oder nicht aus dem gleichen Landkreis stammend. Vielleicht kann aber auch ein erfahrener Tierheilpraktiker die Proben entnehmen.

Die Laboruntersuchungen, der Tierarzt und der Notar kosten natürlich Geld. Falls der Tierhalter das Geld nicht alleine aufbringen kann, sollten sich mehrere Tierhalter zusammentun, denn die Abwehr des Impfwahns gegen die Blauzungenkrankheit ist in ihrer aller Interesse. Ich empfehle, die Vereinbarung dazu schriftlich festzuhalten und gemeinsam zu unterzeichnen und sich von vornherein einen Schlichter zu einigen, falls es zu Meinungsverschiedenheiten kommt.

Fällt das Ergebnis der Untersuchungen so aus, wie ich es erwarte, gibt es folgende Möglichkeiten:

  1. Mit den Ergebnissen an die Öffentlichkeit gehen
     
  2. Mit den Ergebnissen auf den zuständigen Landrat zugehen, damit er künftig von weiteren Zwangsimpfungen absieht
     
  3. Den Landkreis auf Entschädigung verklagen, und zwar für die Kosten der Untersuchungen, aber natürlich auch für die erkrankten und verstorbenen Tiere.

Bei einer Klage ist erstrebenswert, dies als Musterklage durch alle Instanzen zu tragen und letztlich die Blauzungenimpfpflicht komplett zu stoppen.

Es ist sicher hilfreich, wenn man den Landrat rechtzeitig (!) über die fehlenden Wirksamkeits- und Sicherheitsnachweise für die betreffenden Tierimpfstoffe informiert und dies gut dokumentiert ist.

Bei allen Schriftwechseln und Gesprächen unbedingt höflich und sachlich bleiben. Dies ist wichtig, damit dem Tierhalter nicht Querulantentum vorgeworfen werden kann. Schriftwechsel mit Einschreiben/Rückschein versenden oder auf jeden Fall (z. B. bei Emails) freundlich aber unbedingt hartnäckig um Eingangsbestätigungen bitten.

Wenn der Tierhalter im Landkreis bereits als angeblicher Querulant abgestempelt ist, wird es um ein Vielfaches schwieriger, den Landrat oder ein Gericht zu überzeugen und den Fall erfolgreich durch die Instanzen zu tragen.

Von einer Argumentation, welche die Existenz von Viren grundsätzlich in Frage stellt, würde ich dringend abraten, denn sie ist in der Praxis kontraproduktiv und auch gar nicht notwendig.

Eine Übersicht aller Blauzungen-Impfstoffe und ihrer Inhaltsstoffe ist in meinem Buch "Machen Tierimpfungen Sinn?" zu finden. Dort geht außerdem ein ganzes Kapitel auf die wahren (un)wissenschaftlichen Hintergründe der Blauzungenkrankheit ein.

 


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