Masernimpfstoff genetisch verunreinigt: PEI weigert sich zu ermitteln

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Welchen Einfluss in manchen Impfstoffen enthaltene Fremd-DNA auf den Organismus des Geimpften haben kann, wurde bisher nur in impfkritischen Kreisen diskutiert. Zulassungsbehörden, auch das deutsche Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ignorieren diese Problematik völlig.

 
(ht) Am 9. Dezember 2019 veröffentlichte der britische Independent auf seiner Webseite einen aufsehenerregenden Artikel über einen Mann, der eine Knochenmarkspende erhalten hatte und nach vier Jahren feststellen musste, dass die DNA des Spenders nicht nur in seinem Blut, sondern auch in seiner Spucke nachgewiesen werden konnte.

Darüber hinaus war auch das Undenkbare geschehen: In seinen Samenzellen wurde seine DNA komplett von der DNA des Spenders ersetzt. Werden also künftig Kinder, die er zeugt, nicht seine Gesichtszüge, sondern die des Knochenmarkspenders tragen?

Das wäre also durchaus ein Aspekt, den Gesundheitsminister Jens Spahn bei seinen Bemühungen, die Organtransplantation radikal zu vereinfachen, bedenken müsste.

Welchen Folgen kann also das Eindringen körperfremder oder gar künstlich veränderter DNA in einen Organismus haben?

Im Zusammenhang mit den sogenannten DNA-Impfstoffen, die derzeit von verschiedenen Herstellern entwickelt werden und die gesunde Körperzellen zu Impfstofffabriken umprogrammieren sollen, wurden bereits Krebs und neue Autoimmunerkrankungen als Nebenwirkungen beobachtet. Auch hier ist die Frage nicht beantwortet, ob die Gensequenzen aus dem Impfstoff letztlich in die Keimbahn eindringen - und wenn ja, mit welchen Folgen.

Von den zuständigen Zulassungsbehörden, dem deutschen Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und der European Medical Agency (EMA) wird noch nicht einmal die Frage gestellt.

Es ist zu befürchten, dass auch die langfristigen Folgen gentechnisch hergestellter Impfstoffe, z. B. gegen Hepatitis B, unbekannt sind. Eine Frage, die bereits im September 1999 vom Biologen Dr. Stefan Lanka bei einem Kongress aufgeworfen wurde.

Nun hat die italienische Elternorganisation CORVELVA mehrere Impfstoffe unter anderem auf genetische Verunreinigungen untersuchen lassen, darunter auch den MMRV-Vierfach-Impfstoff PRIORIX TETRA (GSK). Dieser wird ab 1. März 2020 zusammen mit den derzeit verfügbaren drei anderen Masernimpfstoffen unter die Impfpflicht fallen.

Das Ergebnis der Untersuchungen: PRIORIX TETRA enthält das vollständige Genom eines männlichen Fetus!

Darauf habe ich am 26. Oktober 2019 eine Anfrage an das PEI gerichtet:


„Die italienische Wissenschaftlergruppe Corvelva hat bei genauerer Untersuchung von PRIORIX TETRA die fast vollständige DNA eine männlichen Fötus gefunden.

Die DNA-Menge übersteige das von der WHO empfohlene Maximum um mehr als das 10fache.  Die Wissenschaftler fordern eine Untersuchung von PRIORIX TETRA mit heutigen modernen Methoden.

Sie befürchten außerdem, dass die veränderte menschliche DNA im Impfstoff zu Mutationen und Autoimmunerkrankungen führen könne. Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz bitte ich um Zugang zu behördeninternen Unterlagen, aus denen hervorgeht:

1. dass das PEI den Impfstoff mit modernen Testverfahren auf enthaltene DNA untersucht hat und was das konkrete Ergebnis bezüglich enthaltener DNA und ihrer Menge ist

2. aufgrund welcher konkreten Daten Ihre Behörde sicher Mutationen oder Autoimmunerkrankungen aufgrund der enthaltenen menschlicher DNA ausschließen kann“

Die Antwort des PEI am 30. Dez. 2019:

„Zu Frage 1: Es ist nicht Teil der Chargenprüfung, den DNA-Gehalt von MMR-V-Impfstoffen zu überprüfen.

Zu Frage 2: Die Entscheidung, welche Parameter eine potentielle Gefährdung sein könnten und welche Parameter bei der Chargenprüfung eines Impfstoffes konkret geprüft werden, wird übergeordnet vom Europäischen Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln (EDQM) getroffen. Dort ist die Arzneibuchkommission sowie das Netzwerk der Offiziellen Medizinischen Prüflabore (OMCL) angesiedelt. Die von Ihnen geforderten konkreten Daten liegen dem PEI nicht vor.“

Eigentlich sollte man meinen, dass das PEI einem solchen Verdacht sofort entschlossen nachgeht, um zu klären, ob es sich nur um ein unzutreffendes Gerücht oder aber ein ernstzunehmendes Risiko handelt. Stattdessen stellt die Behörde in ihrer Antwort noch nicht einmal die Korrektheit der Laboruntersuchungen in Frage – CORVELVA hat ja die Identität des untersuchenden Labors und auch die Originalergebnisse bisher nicht preisgegeben.

Dies zeigt meiner Ansicht nach deutlich, dass es der Behörde erstens völlig egal ist, ob diese Untersuchungsergebnisse stimmen oder nicht und dass man zweitens die Verantwortung reflexhaft auf die europäische Ebene abschiebt.

Wer also glaubt, dass die Impfstoffsicherheit beim PEI in guten Händen sei, macht damit den Bock zu Gärtner.

Aktionsvorschlag:

Vermutlich wäre allein der Bundestag in der Lage, das PEI aus seinem Dornröschenschlaf zu wecken: Falls Sie zu den Aktiven gehören, welche die Bundestagsabgeordnete in ihren Wahlkreisen besuchen, empfehle ich Ihnen, diese Thematik anzusprechen und die Abgeordneten zu animieren, eine offizielle Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums einzuholen.

 


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