Die Coronavirus-Wette: 100.000 € für Virusbeweis!

Abb.
Getrieben von irrationalen Ängsten und unter dem Deckmantel der Gesundheitsfürsorge droht uns derzeit eine Diktatur nach chinesischem Vorbild. Um endlich eine sachliche Diskussion zu erzwingen, hat der Medizin-Journalist Hans U. P. Tolzin jetzt ein Preisgeld von 100.000 Euro für einen wissenschaftlichen Beweis ausgesetzt, dass Atemwegserkrankungen wirklich von einem Coronavirus verursacht werden können.

Letzte Änderung: 5. Dez. 2020, siehe Nachtrag 2
(Begründung für Stichtag 11. März: siehe Nachtrag 1)

Bereits 2003 recherchierte ich bei der ersten angeblichen SARS-Pandemie über die wahren Fakten hinter der Panikmache. Die Ergebnisse habe ich in meinem Buch "Die Seuchen-Erfinder" publiziert. Heute wissen wir, dass die Panikmache umsonst war, doch gelernt haben wir daraus offensichtlich nicht. Ganz im Gegenteil!

Abb.Atemwegserkrankungen sind vor allem in kalten Jahreszeiten sehr häufig und können die unterschiedlichsten Ursachen und Mitursachen haben. Diese möglichen Ursachen und Mitursachen muss der verantwortungsbewusste Arzt bei seiner Diagnosestellung auch berücksichtigen, wenn er seinen Patienten effektiv helfen will. Diese umfassende Anamnese und Diagnosestellung nennt man auch Differenzialdiagnose.

Ich habe im Jahr 2003 in den zahlreichen Publikationen zu SARS keinen mich überzeugenden Beweis für die Existenz eines krankheitsverursachenden Virus gefunden und bei der heutigen Nachfolgepandemie SARS-2 genausowenig. Aus meiner Sicht handelt es sich bei den aktuellen Maßnahmen um unverantwortliche Panikmache und um völlig ungerechtfertigte Verletzungen unserer Grundrechte.

Die Panikmache ist unverantwortlich!

Es gibt aus meiner Sicht keinen Beweis für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Virusnachweis und Erkrankung, außer in den Köpfen der Virologen und derjenigen, die ihnen in einer zunehmend angstgesteuerten Gesellschaft zuhören. Jeder kann laut Labortest viruspositiv sein – und völlig gesund sein und auch bleiben. Es erschließt sich mir nicht, dass die aktuellen Labortests irgend etwas über die Ursache einer Erkrankung – oder einer Gesundheit - aussagen können.

Ich proklamiere deshalb:

  1. Es gibt keinen Beweis für ein krankheitsverursachendes Coronavirus SARS-CoV-2
  2. Es gibt vielmehr fragwürdige Labortests, die offenbar niemals ordentlich geeicht wurden
  3. Die Virologen beanspruchen völlig zu Unrecht die absolute Deutungshoheit bei der Diagnosestellung, sobald einer ihrer fragwürdigen Labortests positiv angeschlagen hat.
  4. Es gibt darüber hinaus einen allgemeinen Unwillen in der gesamten Schulmedizin, eine ordentliche Differenzialdiagnose einzufordern.
  5. Es gibt keine wirkliche Fachdiskussion über die Frage des Virusnachweises und die wahren Ursachen von gehäuften schweren Atemwegserkrankungen

Um das zu ändern, rufe ich hiermit eine Belohnung von 100.000 Euro aus, auszuzahlen an denjenigen, der mir eine wissenschaftliche Publikation über einen erfolgreichen Ansteckungsversuch mit dem spezifischen SARS-CoV-2 vorlegen kann. Der Ansteckungsversuch muss bei den Versuchspersonen zuverlässig zu Atemwegserkrankungen geführt haben.

Stichtag für die Zahlung von 100.000 Euro ist

  1. der Tag, an dem ich öffentlich einräumen muss, dass ich mich geirrt habe, weil mir jemand eine stichhaltige wissenschaftliche Publikation vorgelegt hat, die meine Ausschreibungsbedingungen erfüllt, oder
     
  2. der Tag, an dem ein Gericht mich letztinstanzlich zur Zahlung des Preisgeldes verurteilt.

Nach dem Stichtag werde ich der beweisführenden Person innerhalb von einem Monat zunächst 10.000 Euro zahlen und innerhalb eines Jahres den Rest.

Falls mir bis zum 31. Dezember 2020 kein solcher Beweis vorgelegt wurde, verfällt die öffentliche Wette. Der bis dahin eingesammelte Wettbetrag wird dann vollumfänglich für die Phase 2 meiner öffentlichen Wette verwendet. Worum es sich dabei handelt, werde ich am 1. Januar 2021 bekanntgeben.

Bedingungen für die Beweisführung eines krankheitsverursachenden Coronavirus SARS-CoV-2

  1. Der für die Identifizierung des Virus verwendete Labortest muss anhand des hoch aufgereinigten Virus geeicht sein, d. h. es muss frei von Fremdpartikeln und Chemikalien vorliegen, in einer biologisch neutralen Lösung wie z. B. destilliertem Wasser. Die Eichung des Testes muss in einer Publikation dokumentiert und wenigstens einmal durch eine andere, völlig unabhängige, Forschergruppe bestätigt worden sein.
  2. Der ordentlich geeichte Virusnachweis darf das spezifische Virus bis zur Durchführung des Ansteckungsversuchs nur im Kranken festgestellt haben, nicht aber im Gesunden.
  3. Ein Ansteckungsversuch mit Versuchspersonen, mindestens aber Primaten, muss erfolgreich durchgeführt worden sein.
  4. Dieser Ansteckungsversuch muss mindestens einmal von einer zweiten, von der ersten Forschergruppe völlig unabhängigen, Forschergruppe erfolgreich nachvollzogen worden sein.
  5. Der erfolgreiche Ansteckungsversuch darf nur mit dem hochaufgereinigten Erreger durchgeführt werden. Es darf nichts hinzugemischt werden. Ausnahme: Ein biologisch neutrales Lösungsmittel wie z. B. destilliertes Wasser.
  6. Der Ansteckungsversuch muss die natürlichen Infektionswege berücksichtigen, z. B. durch das Versprühen des Virus als Aerosol in die Atemluft der Versuchspersonen oder Primaten.
  7. Der Ansteckungsversuch muss mit einer Gruppe von wenigstens 5 Personen oder Primaten - und bei allen erfolgreich - durchgeführt worden sein.
  8. Eine zweite vergleichbare und nach dem Zufallsprinzip zusammengestellte Versuchsgruppe muss ein - als solches äußerlich nicht erkennbares - Placebo auf genau die gleiche Art und Weise verabreicht bekommen haben. Eine verlässliche Verblindung muss gewährleistet sein, so dass das Studienpersonal die aufgetretenen Symptome völlig unbeeinflusst erfassen konnte.

Deckt die wissenschaftliche Publikation, die mir vorgelegt wird, nicht alle acht Punkte ab, sondern bezieht sich dazu auf eine oder mehrere andere Publikationen, müssen diese ebenfalls vorgelegt werden.

Es reicht nicht, mir per Email einen oder mehrere Internet-Links zu schicken. Die Publikationen müssen mir im Original oder als Kopie, gerne auch als PDF-Datei, in einer leicht lesbaren Form und in deutscher oder englischer Sprache zugehen.

Der Publikation muss eine ausführliche Begründung in deutscher Sprache und mit wenigstens 4.000 Zeichen Umfang beiliegen. Die Grundlage für die Auszahlung des Preisgeldes ist diese Begründung – aber auch dann natürlich nur, wenn sie von der beiliegenden Publikation zu 100 % gestützt wird.

Publikation und Begründung müssen entweder per Email an untenstehende Emailadresse oder per Post an untenstehende Postadresse übersandt werden. Für den Ablauf der Frist gilt der Tag des Eingangs bei mir.

Die Person, die das Preisgeld beansprucht, muss bereit zu einem öffentlichen Disput sein, d. h. sie darf nicht anonym bleiben.

Das erfolgreich durchgeführte Ansteckungsexperiment sowie die unabhängige Bestätigung, auf dass sich die vorzulegende Publikation bezieht, muss vor dem 11. März 2020, also vor dem Ausrufen der Pandemie durch die Weltgesundheitsbehörde WHO, durchgeführt worden sein.

Die Wette gilt!

Herrenberg, den 22. März 2020, 22:00 Uhr

Hans U. P. Tolzin
Widdersteinstr. 8
D-71083 Herrenberg
redaktion@impf-report.de

An alle Freunde und Leser meiner Publikationen

Das Ziel dieser öffentliche Wette ist der bessere Schutz der Allgemeinheit vor der gegenwärtigen und zukünftigen Willkür völlig ego-gesteuerter Fachleute und Politiker. Deshalb bitte ich für diese Wette um Ihre Unterstützung. Ich selbst kann kurzfristig 10.000 Euro aufbringen, aber nicht die versprochenen 100.000 Euro und so freue ich mich über jeden, der sich finanziell an der öffentlichen Wette beteiligt. Meine 10.000 Euro bleiben im Topf, auch wenn am 31. Dezember 2020 das Preisgeld nicht abgerufen wurde (wovon ich im Augenblick ausgehe). Alle Wetteinsätze stehen dann weiter für Phase 2 meiner öffentlichen Wette zur Verfügung.

Bitte sendet Euren Wetteinsatz entweder:

  1. per Paypal an info@agbug.de oder das Konto:

  2. AGBUG, Volksbank Herrenberg, IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03,  BIC: GENODES1VBH

  


Nachtrag 1 am 24. März 2020
Der Nachweis für ein krankmachendes Coronavirus SARS-CoV-2 muss aus folgendem Grund vor dem 11. März 2020 erbracht worden sein: An diesem Tag hat die WHO die Pandemie ausgerufen. Die wissenschaftliche Grundlage für diese gravierende Maßnahme muss also am 11. März 2020 bereits vorgelegen haben. Ist dies nicht der Fall, ist die Ausrufung einer Pandemie nicht zu rechtfertigen und die Verantwortlichen der WHO sind als Kriminelle zu betrachten. Da ich mit meiner Wette genau dies beweisen will, muss der Virusbeweis vor dem 11. März datiert sein. Publikationen, die erst nach dem 11. März erschienen sind, zählen somit nicht.


Nachtrag 2 am 5. Dez. 2020
Den möglicherweise missverständlichen Satz, wonach ich mir eine Anpassung der Regeln unter bestimmten Umständen vorbehalte, habe ich rausgenommen. Eine willkürliche Änderung der Regeln kommt selbstverständlich nicht in Frage. Sollten Bedingungen der Ausschreibung unklar formuliert sein, präzisiere ich sie gerne an dieser Stelle.


Aktuelles Faltblatt gegen den Corona-Wahnsinn
Abb.




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