Aktueller Stand der Verfassungsbeschwerden gegen das MSG

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Das Masernschutzgesetz (MSG) scheint angesichts der Coronavirus-Scheinpandemie fast ein wenig in Bedeutungslosigkeit versunken zu sein. Für viele Betroffene ist es jedoch spätestens seit dem 1. März 2020 harte Realität. Wie ist also der aktuelle Stand der angekündigten Verfassungsbeschwerden?

Wie viele individuelle Verfassungsbeschwerden bisher eingereicht wurden, weiß ich nicht. Nicht jeder kann eine Verfassungsbeschwerde erfolgreich beim Verfassungsgericht einreichen. Allein schon die formalen Hürden sind für die meisten Menschen nur schwer zu verstehen und zu erfüllen. Zudem ist eine unmittelbare und belegbare eigene Betroffenheit notwendig, um vom Verfassungsgericht angenommen zu werden.

Alles richtig gemacht?

Formal haben bisher wohl nur die Vereine IFI und ÄIIE alles richtig gemacht. Am Tag des Inkrafttretens, also am 1. März, landete ihre Verfassungsbeschwerde mit mehreren Musterfällen im Karlsruher Briefkasten des Verfassungsgerichts.

Wie die Richter angesichts der Corona-Krise mit dem Eilantrag umgehen werden, d. h. wie schnell sie die Beschwerde behandeln werden, wissen wir noch nicht.

Formal haben IFI/ÄIIE sicherlich alles richtig gemacht. Dass sie die wichtigsten Kritikpunkte am MSG außen vor gelassen haben, um die psychologische Hürde für die Verfassungsrichter so niedrig wie möglich zu halten, wird von vielen Kritikern des Gesetzes durchaus befürwortet. Das ist natürlich der Realität geschuldet, dass unser Rechtssystem mit bestimmten gesellschaftliche Tabuthemen - wie eben mit dem Impfen - jongliert wie mit einem rohen Ei.

Unter diesen Voraussetzungen hat das Vereinsgespann auch recht schnell eine Anwaltskanzlei und einen renommierten Rechtsprofessor gefunden, welche die Verfassungsbeschwerde aktiv und kompetent begleiten.

Sowohl der Verein Libertas & Sanitas e. V. (LiSa, www.libertas-sanitas.de) als auch die von mir gegründete Initiative NEFUNI („Netzwerk für unabhängige Impfaufklärung“, www.impfkritik.de) tun sich da schwerer, denn selbst mit einem Erfolg von IFI/ÄIIE wäre das grundsätzliche Problem keineswegs vom Tisch und die nächsten politischen Anläufe für verpflichtende Impfungen sind bereits vorprogrammiert.

Das eigentliche Problem mit dem MSG

Der Gesetzgeber verlangt für die Zulassung von Impfstoffen weder einen klinischen Wirkungsnachweis in Form von vergleichenden Placebo-Studien, noch verlässliche Sicherheitsstudien. Doch selbst, wenn wir Impfungen eine gewisse Wirksamkeit zusprechen würden, könnte aufgrund der sogenannten „Impfversager“ niemals der Impfstatus, sondern allein der Immunstatus, d. h. ein als ausreichend angesehener Antikörpertiter, die Grundlage für das Erreichen einer sogenannten Herdenimmunität darstellen.

Zudem sind Impfungen als Vorsorgemaßnahmen keineswegs so „alternativlos“ wie behauptet. Alle Eltern und Bürger, die sich ergebnisoffen mit den nicht existierenden wissenschaftlichen Grundlagen der aktuellen Impfpolitik beschäftigen, raufen sich angesichts der unglaublichen Irrationalität dieser Politik irgendwann nur noch die Haare.

Das eigentliche Problem mit den Verfassungsbeschwerden

Weder LiSa noch NEFUNI haben bisher verlässliche Anwälte gefunden, die genügend Kompetenz, freie Kapazität und Mut mitbringen, um alle Schwächen des MSG grundlegend anzugreifen.

Wir haben eben nicht nur ein juristisches oder argumentatives Problem. Wir haben vielmehr ein grundlegendes gesellschaftliches Problem, das jetzt durch die Corona-Krise noch viel offensichtlicher geworden ist als bisher schon:

Fast allen von uns fehlt der Mut, öffentlich für unsere Wahrheit einzustehen. Aus Angst vor sozialer Ausgrenzung, aus Angst vor dem Ende der Karriere, aus Angst, an den öffentlichen Pranger gestellt zu werden, aus Angst um den Arbeitsplatz und nicht zuletzt aus Angst vor unsichtbaren allgegenwärtigen jederzeit tödlichen Viren. Und dieses Wegducken vor frecher Lüge und Manipulation begünstigt jene Interessensgruppen, die von unserer kollektiven Erregerangst leben.

Ich war mit mehreren Kanzleien und Anwälten im Gespräch und entweder scheiterte es an freien Kapazitäten oder der Bereitschaft, das von mir erstellte (autodidaktische) Gutachten als Argumentationsgrundlage zu nehmen, oder daran, dass keine verlässliche Kommunikation zustande kam.

Aufgrund eines einzigen Aufrufes von mir liegen seit Wochen etwa 6.000 Euro an Spendengeldern (darunter eine Großspende) für eine Verfassungsbeschwerde bereit. Ich würde dieses Geld sehr gerne nutzbringend einsetzen, aber im Moment scheint dies nicht möglich zu sein. Es gilt also, die weitere Entwicklung abzuwarten und zu beobachten.

impf-report-Gutachten zum Download freigegeben

Das von mir erstellte Gutachten zum MSG habe ich jetzt allgemein zum Download freigegeben. Es steht jedem, der nicht mehr weiter warten will, für eine eigene Verfassungsbeschwerde zur Verfügung.

Dieses Gutachten enthält alle Argumente, die ich für wesentlich halte und die entsprechenden Quellenverweise.

Gerne nehme ich Kommentare und Verbesserungsvorschläge unter der Emailadresse redaktion@impf-report.de entgegen.

 


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