Bayern: Klage gegen Corona-Verordnung angenommen

Abb.
Eine von mehreren Klagen, die ein von mir beauftragter Fachanwalt in mehreren Bundesländern gegen die Landes-Corona-Verordnungen eingereicht hat, ist eine sogenannte Popularklage gegen die gesamte bayerische Corona-Verordnung. Diese Klage wurde inzwischen angenommen, wenn auch nicht im Eilverfahren. Mein Anwalt schreibt dazu:

„Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am 08.05.2020 gegen 16.15 Uhr den Eilantrag gegen die dritte bayerische Corona-Verordnung im Ergebnis abgelehnt. Er hat jedoch immerhin klar zu verstehen gegeben, dass er umfassenden Prüfungsbedarf im Hauptsacheverfahren sieht. Da der Verfassungsgerichtshof bereits in seiner Eilentscheidung klar zu versehen gegeben hat, dass er die Maskenpflicht in der Fassung der dritten Verordnung als verfassungswidrig eingestuft hat und er nur deshalb von einer Außerkraftsetzung abgesehen hatte, weil wenige Tage später die vierte Verordnung in Kraft treten würde (und heute auch in Kraft getreten ist), sind wir sehr zuversichtlich, im Hauptsacheverfahren zumindest einen Teilerfolg zu erringen. Wir werden auch die vierte Corona-Verordnung zeitnah angreifen, ggf. auch erneut mit einem Eilantrag."

Entsprechende Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofs

Das von mir und vier weiteren Mitstreitern geführte Popularklage ist in der Hauptsache – dies hat der Verfassungsgerichtshof in seinem Eilbeschluss deutlich zum Ausdruck gebracht – vollumfänglich zulässig. Wir gehen daher davon aus, dass es in eine mündliche Verhandlung im Hauptsacheverfahren geben wird. Es sind eine ganze Reihe an Popularklagen gegen die dritte und vierte bayerische Corona-Verordnungen anhängig, jedoch nur unsere wurde bislang überhaupt zumindest im Eilverfahren beschieden. Auch gegen die neue Fassung vom 14.05.2020 werden wir Klage erheben müssen, wenn auch, zumindest bis auf Weiteres, ohne erneuten Eilantrag.

Garantien gibt es natürlich keine, aber ich sehe gute Chancen, dass wir die Corona-Verordnung in Bayern kippen können. Zumal wir das 192-seitige Gutachten aus dem Bundesinnenministerium sowie die öffentlich Stellungnahme der beteiligten externen Experten sofort nachgereicht haben.

Unser Anwalt, dessen Namen ich im Moment noch nicht öffentlich nennen will, arbeitet derzeit quasi Tag und Nacht an weiteren Schriftsätzen. Da sich fast wöchentlich die Verordnungen verändern, müssen auch diese Schriftstücke fortlaufend angepasst werden.

Die bisher eingereichten Klagen waren nur durch Ihre Zuwendungen möglich. Wenn Sie die Fortführung dieser Klagen und weitere Klagen unterstützen möchten, freue ich mich über eine finanzielle Unterstützung auf das Konto:

Kontoinhaber: AGBUG
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Stichwort: "Verfassungsklage"

Bitte beachten Sie: Da AGBUG kein gemeinnütziger eingetragener Verein (mehr) ist, kann ich leider keine Spendenquittung anbieten. Leider bin ich auch immer noch nicht dazu gekommen den Kontoauszug auf www.agbug.de mit den Geldein- und ausgängen zu aktualisieren, ich bitte dies zu entschuldigen und werde das so bald wie möglich nachholen.

Ihr
Hans U. P. Tolzin

Überarbeitete Version vom 15. Mai 2020




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