Stuttgart: Behörden-Willkür soll Bürgerproteste eindämmen

Abb.
20.000 Lockdown-Demonstranten waren es laut Veranstalter am 9. Mai 2020 auf dem Cannstatter Wasen. Das ist Ministerpräsident Kretschmann und den Stuttgarter Behörden zu viel. Durch willkürlich verschärfte Auflagen sollen die Proteste nun eingedämmt werden.

Dass die Lockdown-Politik von Bund, Land und Stadt angesichts der tatsächlichen Erkrankungshäufigkeit und der umstrittenen Labortests, auf denen allein die Corona-Diagnose beruht, mehr als fragwürdig ist, scheint bei der Stadt Stuttgart noch nicht angekommen zu sein. Oder handelt man dort nur auf Weisung eines "hochgradig beunruhigten" Landeschefs Kretschmann?

Verschiedenen Schätzungen zufolge waren am 9. Mai etwa 20.000 Menschen auf dem Cannstatter Wasen. Das gefällt den Politikern, die den Corona-Lockdown zu ihrer vorherrschenden Ideologie gemacht haben, ganz offensichtlich gar nicht. Ministerpräsident Kretschmann und seine Behörden versuchen den Aufstand der Aufrechten, die sich gegen den ungerechtfertigten Lockdown wehren, auf 10.000 kleinzureden.

Aber auch mit 10.000 Demonstranten wäre es die größte Kundgebung im ganzen Bundesgebiet gewesen. Um das einzudämmen, hat das Ordnungsamt Stuttgart jetzt die Auflagen erhöht:

  1. alle Ordner müssen nun Mundschutz tragen
  2. die Teilnehmerzahl wird auf 5.000 begrenzt
  3. der einzuhaltende Abstand zwischen den Teilnehmern wird von 1,5 auf 2,5 Meter erhöht

Dass die bisherigen Erfahrungen mit den Grundrechte-Demos dies notwendig macht, um Erkrankungen und Todesfälle zu verhindern, dafür konnten bisher weder die Stadt Stuttgart noch Ministerpräsident Kretschmann Beweise vorlegen.

Ohne solche Fakten ist jedoch eine Einschränkung des Versammlungsrechts eindeutig verfassungswidrig. Zumal der Veranstalter vom Polizeisprecher vor Ort ausdrücklich gelobt worden war und die Kundgebung - bis auf ein, zwei kleine Zwischenfälle - durchgehend friedlich verlief.

Um so beunruhigender ist es, dass das vom Veranstalter angerufene Verwaltungsgericht Stuttgart nach diesem reinen Willkürakt nicht bereit war, Unrecht zu korrigieren.

Das ist nicht das erste Fehlurteil deutscher Gerichte im Zusammenhang mit dem Lockdown und wird sicherlich auch nicht das letzte sein: Ich befürchte, dass uns tatsächlich nur noch die Anwendung von Art. 20 GG bleibt, sobald auch die Gerichte durchgängig das Grundgesetz mit Füßen treten.

Veranstalter Michael Ballweg hat bereits angekündigt, wieder das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Erst im April hatte das BVG das totale Versammlungsverbot gekippt und Versammlungen unter behördlichen Auflagen zugelassen.

Meine Empfehlung an alle potenziellen Demonstranten ist, möglichst früh auf den Wasen zu kommen, damit man am Schluss nicht vor einem abgesperrten Platz steht. Sollten es, wie ich erwarte, wieder mindestens so viele Grundrechteträger auf den Cannstatter Wasen kommen wie in der Woche davor, darf man gespannt sein, wie sich die Polizei, die bisher sehr auf Deeskalation gesetzt hat, verhalten wird, sobald die Menschen sich nicht einfach abweisen lassen.

Ansonsten werde ich wie bisher weder in Geschäften noch in der U-Bahn einen Mundschutz tragen. Bisher habe ich dafür auch kein Bußgeld kassiert. Sollte sich das ändern, werde ich sofort dagegen klagen. Mein Anwalt hat sich in den letzten Wochen tief in die Thematik eingearbeitet und solange die Spenden reichen, können wir ähnlich gelagerte Verstöße gegen unsere Grundrechte für die Klagen zusammenfassen.

Sehen wir uns morgen, Samstag, 16. Mai 2020, spätestens ab 15:30 Uhr auf dem Cannstatter Wasen?

Impressionen von der Stuttgarter Grundrechte-Demo am 9. Mai 2020

Versammlungsbescheid Ordnungsamt

Pressemitteilung Verwaltungsgericht Stuttgart

"Hochgradig beunruhigter" Kretschmann in der SZ

Webseite des Veranstalters "Querdenken 711"


Die bisher eingereichten Klagen waren nur durch Ihre Zuwendungen möglich. Wenn Sie die Fortführung dieser Klagen und weitere Klagen unterstützen möchten, freue ich mich über eine finanzielle Unterstützung auf das Konto:

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Ihr
Hans U. P. Tolzin


 



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