Brandenburg: Eilantrag gegen Corona-Verordung hat teilweise Erfolg
Ein Eilantrag der AfD-Fraktion an das Verfassungs-gericht des Landes Brandenburg hat teilweise Erfolg. Die Maskenpflicht bleibt, aber Versammlungen wurden erleichtert. Das Hauptsacheverfahren steht jedoch noch aus.
Aus der Pressemeldung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg:
"Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat heute über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend einzelne Regelungen der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-EindV) vom 8. Mai 2020 (GVBl. II/20, [Nr. 30]), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Mai 2020 (GVBl. II/20, [Nr. 43]) der Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz entschieden.
Versammlungen sind in Brandenburg nunmehr wieder in größerem Umfang zulässig. Bei der Maskenpflicht bleibt es vorläufig. (...) "
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Ihr
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