Lockdown: Erster Teilerfolg vor Gericht war nur durch Ihre Spenden möglich

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Corona bringt es an den Tag: Auch deutsche Richter sind nicht wirklich unabhängig und tun sich deshalb schwer, die eindeutig verfassungswidrigen Lockdown-Regelungen zu kippen. Doch erste Teilerfolge, ermöglicht mit Hilfe Ihrer Spenden, zeigen: Es lohnt sich, am Ball zu bleiben!

(Hans U. P. Tolzin, 14.06.2020) Auch wenn die die deutschen Gerichte weitgehend unwillig zeigen, inhaltlich auf die verschiedenen Verfassungsbeschwerden und Klagen gegen die völlig unsinnigen Corona-Verordnungen einzugehen und den Lockdown-tragenden Systempolitikern die verdiente juristische Watschen zu verpassen, so gibt es bei entsprechender Hartnäckigkeit doch den einen oder andern kleinen Lichtblick:

So hat der bayerische Verfassungsgerichtshof am 8. Juni 2020 unserem Eilantrag teilweise stattgegeben und immerhin die Abstandsregel für Sporttreibende gekippt.

Wir wollen an den Teilerfolg unmittelbar auf zweifache Weise anknüpfen: Zum einen wollen wir gegen die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, soweit wir dort verloren haben, eine Bundesverfassungsbeschwerde einlegen.

Wir sind zuversichtlich, dort zumindest einen Teilerfolg zu erzielen, denn wir fordern teilweise wirklich nur das, was in anderen Bundesländern längst selbstverständlich ist. Näheres zu der Bundesverfassungsbeschwerde finden Sie hier. 

Des weiteren wollen wir natürlich dafür sorgen, dass die Norm, die der Bayerische Verfassungsgerichtshof vorläufig außer Vollzug gesetzt hat, auch in den Corona-Verordnungen anderer Länder (z.B. Thüringen) verschwindet. Hier wollen wir vor den entsprechenden Oberverwaltungsgerichten einen entsprechenden Eilantrag stellen.

Schließlich werden wir in absehbarer Zeit auch unsere bereits eingereichten Anträge gegen das bayerische Infektionsschutzgesetz ausführlich begründen und zumindest im Hinblick auf eine Norm auch einen Eilantrag einreichen.

Mit der verfassungsrechtlichen Kritik stehen wir nicht allein da. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hält das Gesetz zumindest in Teilen für verfassungswidrig.

Der von mir beauftrage Fachanwalt ist hochmotiviert, die Klagen weiter voranzutreiben und die während des Lockdowns entzogenen Grundrechte bundesweit wiederherzustellen. Meiner Schätzung nach sind allein für die Fortführung der Hauptsacheverfahren der bisherigen Klagen im Laufe des Jahres wenigstens weitere 100.000 Euro notwendig.

Auch wenn die Eilanträge bis auf eine Ausnahme abgeschmettert wurden, so waren die Eingaben formal einwandfrei und werden voraussichtlich im Laufe des Jahres von den Gerichten in der Hauptsache entschieden. Und hier ist das Ergebnis durchaus offen.

Meiner Ansicht nach können wir es uns nicht leisten, locker zu lassen, auch wenn der Lockdown selbst bereits weitgehend aufgehoben wurde:

Viele befürchten eine "zweite Welle" im Herbst und sowohl bestimmte politische wie auch finanzielle Interessen steuern dieses Ziel bereits jetzt an. Deshalb müssen solche Lockdown-Maßnahmen möglichst bald für alle Zukunft gerichtlich ausgeschlossen werden.

Ich muss mich jetzt entscheiden, ob ich mich aus finanziellen Gründen auf die schon laufenden Verfahren beschränken muss oder weitere Klagen aufnehmen kann. Das wird in den Spendeneingängen im Laufe der nächsten Tage abhängen. Ich bedanke mich im voraus für jede Unterstützung, die Sie leisten können.

Die bisher eingereichten Klagen gegen die Corona-Verordnungen waren nur durch Ihre Zuwendungen möglich. Wenn Sie die Fortführung dieser Klagen und weitere Klagen unterstützen möchten, freue ich mich über eine finanzielle Unterstützung auf das Konto:

Kontoinhaber: AGBUG
IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03
BIC GENODES1VBH
Stichwort: "Verfassungsklage"
oder Paypal:
info@agbug.de
Stichwort: "Verfassungsklage"

Bitte beachten Sie: Da AGBUG kein gemeinnütziger eingetragener Verein (mehr) ist, kann ich leider keine Spendenquittung anbieten. Aktualisierter AGBUG-Kontoauszug

Ihr
Hans U. P. Tolzin




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