Die Unlust der Verfassungsrichter

Abb.Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist eine der drei Säulen der Gewaltenteilung in Deutschland und letzte Verteidigungslinie für unsere Grundrechte gegenüber Parlament und Regierung. Zumindest in der Theorie...

(Hans U. P. Tolzin, 5. Juli 2020) In Deutschland werden alle Richter von den Parlamenten gewählt. Somit haben wir potentiell eine Gefährdung des Gedankens der Gewaltenteilung, wenn nämlich Judikative (Gerichte) von denen bestimmt werden, die sie kontrollieren sollen, nämlich Legislative (Parlament), Exekutive (Regierung).

Über die Jahrzehnte haben sich in Deutschland in allen Parteien Seilschaften gebildet, die auf allen Parteiebenen eine strikte Kontrolle über die Aufstellung von Wahllisten ausüben. Eine Hand wäscht die andere und so kommen (fast) nur Menschen mit opportunistischen Neigungen und samtweichem Gewissen in die Parlamente und in Entscheidungspositionen. Wer nicht mitspielt, dem wird übel mitgespielt und aus Fraktion und Partei geworfen.

Welche Richter werden wohl von den Fraktionsdiktatoren CDU/CSU/SPD/GRÜNE/LINKE/FDP für ihr Amt vorgeschlagen? Doch sicherlich Richter, die zur opportunistischen Haltung der Parlamentarier passen.

So ist es auch kein Wunder, dass mit Stephan Harbarth jetzt ein Präsident dem - theoretisch politischen unabhängigen - BVerG vorsteht, der zu Merkels Busenfreunden gehört und sich somit ihrer Definition von "politisch korrekt" oder "unkorrekt" unterworfen hat.

Das Grundgesetz und die Grundrechte spielen da keine Rolle mehr. Die genaue Prüfung der Argumentation von Regierung und Gesetzgeber, warum bestimmt Grundrechte angeblich außer Kraft gesetzt werden müssen, ist nur noch eine lästige Pflicht, der man sich lieber entledigt.

Siehe zwei der jüngsten Entscheidungen des BVerfG zu Verfassungsbeschwerden gegen Maßnahmen des Corona-Lockdowns.

Richter sind Menschen wie Du und ich mit speziellen Kenntnissen und Qualifikationen. Das sagt leider noch nichts über ihr Gewissen aus.

Das mag entmutigen, wenn man bedenkt, wer diese Richter gewählt hat. Andererseits bedeutet das aber auch, dass Richter auch ganz anders entscheiden könnten, sobald sie feststellen, dass sich die Stimmung in der Bevölkerung dreht.

Darum dürfen wir jetzt nicht nachlassen, überall auf die Straße zu gehen und das Grundgesetz einzufordern. Auch gegenüber den Gerichten und ganz besonders gegenüber dem BVerfG.

Entscheidung des BVerfG vom 23. Juni 2020
(Maskenpflicht BaWü)

Entscheidung des BVerfG vom 19. Juni 2020
(Popularklage Bayern)


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Hans U. P. Tolzin




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