Regierung Baden-Württembergs beharrt auf medizinischen Aberglauben

Abb.Am 31. Juli hat uns die Stuttgarter Großkanzlei Oppenländer in Vertretung der Landesregierung Baden-Württemberg eine Stellungnahme zu unserer letzten Klageschrift in Sachen Maskenpflicht geschickt. Zusammenfassung: In Sachen Realitätsverweigerung nix Neues.

(Hans U. P. Tolzin, 8. August 2020) Angeblich ist, so auszugsweise die Stellungnahme, die "Gefährdung der Bevölkerung weiterhin hoch". Man beruft sich dabei auf die in der Öffentlichkeit zunehmend umstritten diskutierte Einschätzung des Robert-Koch-Instituts, der deutschen Seuchenbehörde:

"Das Robert Koch-Institut schätzt die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland daher derzeit weiterhin insgesamt als hoch ein, für Risikogruppen als sehr hoch (zuletzt abgerufen am 30.07.2O2O)"

Diese offizielle Einschätzung des RKI wird von den erfassten Daten nun mal nicht gestützt, wie zahlreiche Youtube-Beiträge, die diese Daten analysieren, darlegen. Weiter heißt es:

"Nach wie vor sind Impfstoffe und antiviral wirksame Therapeutika nicht verfügbar."

Damit befindet sich die Kanzlei Oppenländer stellvertretend für die Regierung Baden-Württembergs weiterhin in einer Wahrnehmungsblase, die sie alles, was nicht zu ihrer Vorstellung der Realität passt, einfach ausblenden lässt.

Z. B. die Tatsache, dass Impfungen und antivirale Medikamente bei weitem nicht die einzige verfügbare medizinische Maßnahme darstellen, gegenüber sogenannten Infektionskrankheiten einschließlich Covid-19 schonend und nebenwirkungsfrei vorzusorgen und solche Krankheiten zu behandeln.

Allerdings ist es so, dass Lobbyisten der Pharmaindustrie und ihre politischen Verbündeten uns dies glauben lassen wollen, denn die Milliardengewinne ihrer Auftraggeber basieren in erster Linie auf eben diesem modernen Aberglauben.

Z. B. wird von zahlreichen Studien ausreichend belegt, dass eine ausreichende Versorgung mit den Vitaminen A, C und D neben anderen Mikronährstoffen eine der wichtigsten Voraussetzungen für ein starkes Immunsystem darstellt. Und wenn die Landesregierung von Baden-Württemberg diese Studienlage als unzureichend ansieht, ist es ihr unbenommen, eine entsprechende Studie innerhalb kürzester Zeit aufzusetzen.

Nachfolgend der Verweis von der Kanzlei auf Studien, die ihrer Ansicht nach die Wirksamkeit von Maulkörben belegen:

"Diverse Studien kommen zu dem Ergebnis, dass insbesondere das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen wirkungsvoll ist im Kampf gegen die Ausbreitung des Virus (zuletzt abgerufen am 30.07.2O2O zu einer US-amerikanischen Studie). Eine Studie von Forschern aus Mainz, Darmstadt, Kassel und dem dänischen Sonderburg (Maskenpflicht und ihre Wirkung auf die Corona-Pandemie: Was die Welt von Jena lernen kann, zuletzt abgerufen am 30.07.2O2O resümiert:

'Zusammenfassend hat die Einführung der Maskenpflicht in den jeweiligen Kreisen zu einer Verlangsamung der Covid-19 Entwicklung beigetragen. Der Befund steht gut mit der Einschätzung von Epidemiologen und Virologen im Einklang, dass der Mund-Nase-Schutz den Luftstrom beim Sprechen vermindert und dadurch die Übertragung infektiöser Partikel eingedämmt wird. Die beobachten Effekte in Jena sind grösser als im Durchschnitt der anderen Städte. Dies hängt auch damit zusammen, dass Antizipationseffekte im Zeitablauf zugenommen haben dürften. Zum einen kann die Einführung der Maskenpflicht in später nachziehenden Regionen vorweggenommen worden sein. Zum anderen kann sie für die Bevölkerung auch eine Signalfunktion haben, sich an die Regeln der Kontaktbeschränkung zu halten. Offenbar hat hier ein grundsätzliches Umdenken in der Bevölkerung stattgefunden. Unsere Studienergebnisse legen somit nahe, dass ein Aufrechterhalten der Maskenpflicht ein kosteneffektiver, wenig ökonomieschädlicher und demokratieverträglicher Baustein auch für die weitere Eindämmung von Covid-19 ist.' "

Ich kommentiere diese Studien erst einmal nicht weiter und eröffne hiermit die Diskussion über ihre Aussagekraft.

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Ihr
Hans U. P. Tolzin




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