Spahn im Ermächtigungs-Wahn - Kläger gesucht!

Abb.Bundesgesundheitsminister Spahn läuft offenbar zunehmend aus dem Ruder. Um den Widerstand gegen seine Willkürherrschaft endlich zu brechen, wendet er jetzt die Ermächtigungsregelungen des Infektions-schutzgesetzes an: Reiserückkehrer aus angeblichen Risikogebieten sollen sich künftig zwangsweise einem sehr fragwürdigen Labortest unterziehen. Kläger gesucht!

(Hans U. P. Tolzin, 14.8.2020) Am 7. August 200 trat eine Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit in Kraft, wonach jede Person, die aus angeblichen Corona-Risikogebieten nach Deutschland einreist, sich einem Labortest unterziehen muss, um auf eine vorliegende Infektion mit SARS-CoV-2 geprüft zu werden.

Dazu wendet Spahn Ermächtigungsregelungen des Infektionsschutzgesetzes an. Diese sind eigentlich für äußerste Notfälle vorgesehen, nicht aber für ein Virus, das nicht schlimmer ist als ein Grippevirus und für den es noch nicht einmal einen verlässlichen Labortest gibt.

Es ist absehbar, dass ein Teil der betroffenen Reisenden sich gegen eine solche fragwürdige Untersuchung verwehren wird und mit Gewalt dazu gezwungen werden müssen. Eile tut also not.

Wir suchen Betroffene, die bereit sind, sich an einer Musterklage zu beteiligen.

Bitte senden Sie unter folgenden Voraussetzungen eine Email an hans@tolzin.de

  1. Sie können Ihre Betroffenheit z. B. durch die Kopie einer Reise- oder Hotelbuchung belegen
  2. Sie sind bereit, Schriftverkehr zeitnah zu beantworten und an einer gerichtlichen Anhörung teilzunehmen
  3. Sie sind bereit, einen Eigenanteil des Kostenrisikos selbst zu tragen

Für den Fall, dass Sie das Kostenrisiko gänzlich selbst übernehmen können, empfehle ich die direkte Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Dr. Uwe Lipinski.

Bundes-Verordnung vom 7. Aug. 2020

Referentenentwurf mit Begründung

§ 36 IfSG

Corona-Risikogebiete laut RKI (der größte Teil des Globus!)

Nachtrag am 17. August 2020:

Leider reichen die Spendeneingänge derzeit nicht aus, die Kosten für zusätzliche Klagen zu übernehmen. Wir bitten Betroffene deshalb, sich direkt an die Kanzlei Dr. Uwe Lipinski in Heidelberg zu wenden.


Spendenkonto für unsere Corona-Klagen:

Kontoinhaber: AGBUG
IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03
BIC GENODES1VBH
Stichwort: "Gerichtsverfahren Grundrechte"
oder Paypal:
info@agbug.de
Stichwort: "Gerichtsverfahren Grundrechte"

Kontostand 11. Aug. 2020: 2.909,65 Euro (Guthaben)

Bitte beachten Sie: Da AGBUG kein gemeinnütziger eingetragener Verein (mehr) ist, können wir leider keine Spendenquittung anbieten.

Aktualisierter AGBUG-Kontoauszug

Ihr
Hans U. P. Tolzin




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