Wer sich für Versammlungsfreiheit einsetzt, dem droht jetzt die Existenzvernichtung

Abb.
Rechtsanwalt Markus Haintz am 19. Sept. 2020 bei einer Demo in Landshut

Die Versammlungsfreiheit ist einer der Grundpfeiler unserer Demokratie. Ohne Versammlungsfreiheit leben wir in einer Diktatur, ungeachtet der jeweiligen Rechtfertigung. Doch wer sich im Jahr 2020 für Versammlungsfreiheit einsetzt, dessen berufliche und finanzielle Existenz wird systematisch bedroht. Wie weit sind wir noch von 1933 entfernt?

(Hans U. P. Tolzin, 23.12.2020)

Meine Anfrage an die Volksbank Ulm-Biberach
vom 18. Sept. 2020

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe erfahren, dass Sie ohne weitere Begründung Konten des Rechtsanwalts Markus Haintz gekündigt haben.

Da Herr Haintz sich angesichts der Coronakrise sehr für die Versammlungsfreiheit einsetzt, könnte dies als Versuch gewertet werden, politisch Missliebige mundtot zu machen, indem man ihnen die Existenzgrundlage entzieht.
 
Dies wäre einer Demokratie und einer volksnahen Bank unwürdig. Bevor ich an die Öffentlichkeit gehe, hätte ich gerne eine Stellungnahme von Ihnen.
 
Mit freundlichen Grüßen
Hans U. P. Tolzin

 
Antwort der Volksbank
vom 24. Sept. 2020

Sehr geehrter Herr Tolzin, vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst einmal haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir mit Blick auf die Wahrung des Bankgeheimnisses keine detaillierten Auskünfte zu konkreten Kundenbeziehungen oder Kontoverbindungen erteilen dürfen.

Als Genossenschaftsbank mit unseren über 76.000 Mitgliedern und mehr als 150.000 Kunden sind wir von jeher eine Bank für die breite Bevölkerung – unabhängig von politischer Gesinnung, Religion oder Herkunft. Diese neutrale Position ist uns ein sehr hohes Gut. Wir bitten deshalb um Verständnis, dass wir zur Aufrechterhaltung dieser Neutralität sämtliche Geschäftsverbindungen nicht anstreben, die ganz offensichtlich – und sei es nur zeitweise – von starker öffentlicher Polarisierung gekennzeichnet sind. Gerne stehen wir für einen persönlichen Austausch oder ein Gespräch zur Verfügung!

Freundliche Grüße
Kathleen P.
M.A. Kommunikation
Referentin Kommunikation
Volksbank Ulm-Biberach eG

Meine Antwort an die Volksbank Ulm-Biberach eG
vom 25. Sept. 2020

Sehr geehrte Frau P.,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Da ich selbst ein Verlag bin, der sich kritisch mit dem Impfen, mit der sogenannten Coronapandemie und anderen medizinischen Themen beschäftigt, und auch Kunde bei der örtlichen Volksbank bin, bitte ich um Mitteilung der exakten Richtlinien, nach denen Sie vorgehen, wenn Sie beurteilen, wann eine „starke öffentliche Polarisierung“ vorliegt.

Muss ich mir jetzt etwa auch eine neue Bank suchen? Ist eine bestimmte politische oder medizinische Gesinnung nun Voraussetzung für ein Konto bei der Volksbank? Welche genau wäre das dann?

Ich bin als überzeugter Genossenschaftler Mitglied der Volksbank. Muss ich jetzt meinen Genossenschaftsanteil zurückgeben?

Wo genau ziehen Sie die Grenze? Demokratie lebt vom Disput und das Grundgesetz schützt ausdrücklich Minderheitenmeinungen in Form von Versammlungs-, Rede-, Meinungs- und Gewissensfreiheit. Gilt dies nicht mehr für die Volksbank?

Oder hat Herr Haintz etwa Gesetze verletzt und wurde verurteilt? Falls ja, hat die Volksbank Richtlinien, nach denen offensichtlich Kriminelle und Vorbestrafte  kein Konto eröffnen dürfen? Wo genau kann ich das nachlesen?

Mit freundlichen Grüßen
Hans U. P. Tolzin


Auf diese Email erhielt ich bis heute keine Antwort!


Meine abschließende Email
vom 23. Dez. 2020:

Sehr geehrte Frau P.,

ich finde, Ihre Bank sollte sich wirklich schämen, Geschäftsbeziehungen von einer politisch korrekten Gesinnung abhängig zu machen.

Haben wir denn aus 1933 nichts gelernt?

Mit freundlichen Grüßen

Hans U. P. Tolzin


Politisch angepasster Professor entlässt unangepassten Dozenten

Inzwischen hat Markus Haintz auch seine Dozentenstelle an der Hochschule Ulm-Biberach verloren. Die Begründung des zuständigen Professors:

Haintz sein nicht zuverlässig und rechtstreu, ideologisch verblendet und störe den Hochschulfrieden. Er solle sich dafür schämen, mit welchen Subjekten er sich öffentlich einlasse.

Diese Begründung hätte auch gut ins Jahr 1933 gepasst. Was ist nur los mit unserer Gesellschaft, dass auch 75 Jahre nach Ende des Nationalsozialismus in Deutschland immer noch Anpassung an die Mehrheitsmeinung belohnt und eigenständiges Denken und Wirken bestraft wird?






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