Corona: Erste Menschenrechtsbeschwerde beim EGMR in Straßburg

Abb.Am 23. Dez. 2020 ist die erste deutsche Menschen-rechtsbeschwerde gegen die Corona-Maßnahmen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eingegangen.

(Hans U. P. Tolzin, 5.1.2021) Jedem, der sich auch nur ein wenig kritisch mit den fadenscheinigen Begründungen für die Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern beschäftigt, muss klar sein, dass die damit verbundenen Grundrechte-Einschränkungen nicht nur sachlich nicht nachvollziehbar und völlig unverhältnismäßig sind. Sie drohen darüber hinaus unseren Rechtsstaat und die Demokratie auszuhebeln.

Finanziert durch den AGBUG-Klagefond hat der Heidelberger Fachanwalt Uwe Lipinski unter anderem 10 Eilanträge gegen die - inzwischen in der 11. Auflage vorliegenden - bayerischen Coronaverordnung beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) eingereicht, sowie einen Normenkontrollantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH).

Bis auf eher unbedeutende Nebensächlichkeiten wurden bisher sämtliche Eilanträge abgewiesen.

Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) war nicht bereit, die bisherigen beiden Eilanträge der Kanzlei überhaupt nur anzufassen.

Da eine Änderung der opportunistischen Haltung der deutschen Richterschaft in der Coronafrage nicht abzusehen ist, wurde in den letzten Monaten als letzte noch gangbare Instanz eine Menschenrechtsbeschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg vorbereitet.

Diese Beschwerde ist laut Zustellurkunde am 23. Dezember in Straßburg beim Gericht eingegangen.

Ein Einzelrichter des Gerichtshofs wird darüber entscheiden, ob er die Menschenrechtsbeschwerde für zulässig erklärt. Ist dies der Fall, geht die Menschenrechtsbeschwerde an ein Richtergremium und wird dann der Bundesregierung zur Stellungnahme weitergeleitet.

Beim EGMR gibt es meines Wissens derzeit keine deutschen Richter. Der Umstand, dass die Regierung Merkel sich in Europa nicht unbedingt großer Beliebtheit erfreut, lässt hoffen, dass in Straßburg doch ein wenig anders entschieden wird als wir es von den überraschend Merkel-treuen deutschen Richtern kennen.

Über den Fortgang des Verfahrens  werden wir informieren, sobald wir etwas Neues wissen.

Hätten Sie das gewusst?

Innerhalb von 10 Monaten wurde die Corona-Verordnung in Bayern etwa 240 mal geändert. Wer`s nicht glaubt


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Ihr
Hans U. P. Tolzin




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