Corona: Warum ignoriert das RKI Alternativen der Vorsorge?

Abb.Da eine laborbestätigte Infektion mit dem Coronavirus laut aktueller Datenlage nicht gleichbedeutend mit einer Erkrankung ist, müssen andere Stressfaktoren für eine tatsächliche Erkrankung (mit)entscheidend sein. Ich fragte das RKI, warum insbesondere Ernährung und Versorgung mit Mikronährstoffen von der Behörde bei ihren Vorsorgeempfehlungen nicht berücksichtigt werden.

IFG-Anfrage an das RKI vom 19. März 2020:

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz bitte ich um Zugang zu internen Unterlagen Ihrer Behörde, aus denen hervorgeht, warum das RKI entschieden hat, die Öffentlichkeit trotz eindeutiger internationaler Studienlage nicht auf die Bedeutung von Ernährung/Mikronährstoffen für die Empfänglichkeit gegenüber akuten respiratorischen Erkrankungen (ARE einschließlich Influenza und Corona) hinzuweisen.

Ich gehe davon aus, dass diese Studienlage bekannt ist und sie im RKI auch in den zuständigen Fachkreisen diskutiert wurde. Dazu muss es Gesprächs- und Sitzungs- und Ergebnisprotokolle geben.

Ich bitte um Bearbeitung und Freigabe dieser Protokolle innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist. Des weiteren bitte ich um eine kurze Eingangsbestätigung.

Mit freundlichen Grüße
Hans U. P. Tolzin

Eingangsbestätigung am gleichen Tag

Antwort am 24. Juni 2020

Sehr geehrter Herr Tolzin,

zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit:

Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann bzw. konnte.

Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten.

Rückfragen hierzu bitte an das Funktionspostfach Informationszugang@rki.de.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Joachim-Martin Mehlitz
Leiter Leitungsstab (L) / Grundsatz und Recht (L1) Robert Koch-Institut


Schreiben meiner Rechtsanwältin vom 9.7.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Mehlitz,

ich zeige Ihnen an, dass mich Herr Hans Tolzin, Widdersteinstraße 8, 71083 Herrenberg mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt hat.

Grund meines Auftrages ist die Anfrage meines Mandanten vom 19.03.2020 betreffend Mikronährstoffe gegen ARE (akute respiratorische Erkrankungen).

Die Anfrage meines Mandanten steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der aktuell in besonderem Maße erforderlichen umfassenden Information der Öffentlichkeit.

Namens und in Vollmacht meines Mandanten wird daher um eine zeitnahe Beantwortung der Anfrage, spätestens bis zum 20.07.2020 gebeten.

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Elfriede Jöstlein
Rechtsanwältin

Antwort des RKI vom 24. August 2020

Sehr geehrter Herr Tolzin,

zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit:

Es liegen keine amtlichen Informationen im Sinne des §§ 1 Abs.1 S.1 , 2 Nr.1 IFG über die Frage "warum das RKI entschieden hat, die Öffentlichkeit trotz eindeutiger internationaler Studienlage nicht auf die Bedeutung von Ernährung/Mikronährstoffen für die Empfänglichkeit gegenüber akuten respiratorischen Erkrankungen (ARE einschließlich Influenza und Corona) hinzuweisen" beim RKI vor. Zu diesem Thema sind keine Gesprächs- und Sitzungs- und Ergebnisprotokolle beim RKI bekannt.

Ergänzend sind diesem Schreiben sonstige vorhandene Informationen zu diesem Themenbereich beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Christian Radatz
Grundsatz und Recht (L1)
Robert Koch-Institut

Anlage 1   Anlage 2

Mein Schreiben vom 31. Okt. 2020

Sehr geehrter Herr Radatz,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 24. August 2020.

Ich hätte angesichts der angeblichen Pandemie-Gefahr eine offizielle Stellungnahme vom RKI, warum Ernährung und Mikronährstoffen als Vorsorgemöglichkeit gegen ARE komplett ausgeblendet werden.

mit freundlichen Grüßen
Hans U. P. Tolzin

Mein Schreiben vom 7. Jan. 2021

Sehr geehrter Herr Radatz,

ich erinnere nochmal an meine Aufforderung, nachvollziehbar zu begründen, warum Ernährung und Mikronährstoffe als Vorsorgemöglichkeit gegen ARE (inkl. Corona) vom RKI komplett ausgeblendet werden - und statt dessen die Einschränkung von elementaren Grundrechten empfohlen wird.

Bitte antworten Sie bis spätestens 21. Jan. 2021. Ansonsten gebe ich den Vorgang an meine Rechtsanwältin weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Hans U. P. Tolzin

Zwischenfazit am 7. Januar 2021

Trotz internationaler Studienlage was den Einfluss von Ernährung und eine ausreichende Versorgung mit Mikronährstoffen (z. B. mit den Vitaminen A, C und D) betrifft, wird eine Information der Bevölkerung über diese einfache Möglichkeit der Vorsorge in der deutschen Seuchenbehörde RKI nicht einmal diskutiert.

Der Verweis auf die beiden Studien hilft da auch nicht weiter. Im Gegenteil, beide Studien sind von vornherein so angelegt, dass die wirklichen Risikofaktoren gar nicht erfasst werden können.

Dazu müsste man z. B. in einer repräsentativen Kommune ein Jahr lang systematisch sämtliche Patienten mit Erkältungssymptomen umfassend untersuchen und die Ergebnisse entsprechend auswerten. Im RKI-Studiendesign (siehe Anlage 1) sind von vornherein zahlreiche Verzerrungsfaktoren eingebaut. Mit Wissenschaft hat das meiner Ansicht nach nicht viel zu tun. Siehe auch

Weitere Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz




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