Erster große Erfolg des AGBUG-Klagefonds in BaWü

Abb.Die Landesregierung von Baden-Württemberg vertritt trotz fehlender sachlicher Grundlage die Ansicht, dass Ausschank und Konsum von Alkohol in der Öffentlich-keit zu erhöhten Erkrankungsraten in der Bevölkerung führt. Dagegen hat der AGBUG-Klagefonds geklagt - und im Eilverfahren Recht bekommen.

(Hans U. P. Tolzin, 27.02.2021) Es ist sehr zweifelhaft, ob es sich bei dem pauschalen Alkoholverbot wirklich um eine verhältnismäßige Infektionsschutzmaßnahme handelt. Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, dass Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit stets oder jedenfalls im absoluten Regelfall zu Menschenansammlungen führt, die infektionsmedizinisch bedenklich sind (14 Seiten).

Nur einen Tag nach dem Einreichen der Klage beschloss die Landesregierung von Baden-Württemberg, das Alkoholverbot wesentlich zu lockern und regte über ihre Stuttgarter Haus- und Hofkanzlei Oppenländer eine Zurücknahme der Klage an.

Was wir bisher noch gar nicht erlebt haben: Der Klagegegner war von sich aus bereit, die Kosten zu übernehmen.
Dahinter dürfte aber auch das Kalkül stehen, eine Stellungnahme des VGH Mannheim über die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren tunlichst zu vermeiden.

Da wir solche unsinnigen Verbote auch für die Zukunft unterbinden wollen, werden wir - solange finanziell machbar - das Hauptsacheverfahren weiterführen.

Aktenzeichen beim VGH Mannheim: 1 S 266/21.

Pressemitteilung unseres Anwalts Dr. Uwe Lipinski

Chronologie des Verfahrens

Ohne Ihre finanzielle Unterstützung geht es nicht weiter!

Wir werden für diese meiner Ansicht nach eine der fundiertesten und am weitesten gediehenen Klage voraussichtlich noch einen langen Atem brauchen. Bisher ging es nur um die Eilanträge, die trotz der akuten Menschenrechtssituation erst nach Monaten wurden. Die Hauptsacheverfahren und die Entscheidung(en) des BVerfG in Karlsruhe stehen noch aus.

Damit wir den unumgänglichen Weg durch die Instanzen fortführen können, benötigen wir Ihre finanzielle Unterstützung in Form einer Schenkung (Spenden sind leider steuerlich nicht absetzbar!) auf das Konto:

Kontoinhaber: AGBUG
IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03
BIC: GENODES1VBH
Stichwort: "Schenkung Gerichtsverfahren Grundrechte"
oder Paypal:
info@agbug.de

Aktueller Kontoauszug des AGBUG-Klagefonds

Bei bisher insgesamt (alle Klagen) aufgelaufenen Kosten von 192.000 Euro steht der Fonds derzeit mit 13.000 Euro im Minus.




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