Meldung von Impf-Nebenwirkungen per Smartphone-App

Abb.Die Meldung und Erfassung von Impfnebenwirkungen ist ein ungeliebtes Stiefkind nicht nur unseres Gesund-heitswesens, sondern eigentlich der ganzen Gesell-schaft. Dabei war es noch nie so einfach, auftretende Nebenwirkungen zu melden.

(Hans U. P. Tolzin, 10.4.2021) Als ich heute unter news.google.com das Suchwort "SafeVac" eingab, fand ich gerade mal acht Erwähnungen in den offiziellen deutschsprachigen Medien. Dabei sollte die Smartphone-App "SafeVac" eigentlich aufgrund ihrer Bedeutung mehrmals täglich in sämtlichen Medien, einschließlich „Tagesschau“ und „heute journal“, erwähnt werden. Denn die vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) angebotene App (neudeutsch für "Computer-Programm") hat es in sich:

"SafeVac" kann sowohl vom Google-AppStore als auch vom Apple-AppStore auf jedes Smartphone heruntergeladen werden und ermöglicht es frisch gegen Corona Geimpften, auftretende Nebenwirkungen direkt an das PEI,  der zuständigen Zulassungs- und Sicherheitsbehörde, zu melden.

Dass die Massenmedien einschließlich den staatlichen GEZ-Sendern dieses Angebot weitgehend ignorieren, ist unverständlich, denn je mehr gemeldet wird, desto aussagekräftiger die im Moment noch sehr mangelhafte Datenlage zur Impfstoffsicherheit.

Was hindert also ARD und ZDF eigentlich daran, die App massiv zu promoten?

Doch zurück zum Thema: Wer dem PEI über SafeVac eine Rückmeldung über Nebenwirkungen geben will, muss sich innerhalb von zwei Tagen nach der ersten bzw. zweiten Impfung registrieren. Auf die Weise soll sichergestellt werden, dass auch nebenwirkungsfreie Verläufe erfasst werden.

Für die Registrierung muss man Angaben zum Alter, Größe, Gewicht und Geschlecht machen sowie die Chargennummer der Impfung angeben. Diese sollte vom Impfarzt in den Impfpass eingeklebt worden sein.

Apropos Impfarzt: Auch die direkte Meldung einer Nebenwirkung durch den frisch Geimpften entbindet den Impfarzt nicht von seiner gesetzlichen Meldepflicht eines jeden Nebenwirkungs-Verdachtsfalls (IfSG: Bußgeld bis zu 25.000 Euro) an das Gesundheitsamt und laut Berufsordnung zusätzlich auch an die Arzneimittelkommission.

Erfahrungsgemäß macht dies leider nur eine verschwindend kleine Minderheit der impfenden Ärzte. Die Gründe dazu sind vielschichtig. Bei "über das Ausmaß einer üblichen Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung" sollte der Patient oder seine nächsten Angehörigen den Impfarzt nachdrücklich an seine doppelte Meldepflicht erinnern und sich zusätzlich Kopien der erfolgten Meldung geben lassen.

Dies könnte nicht nur für eine bessere Erfassung der Nebenwirkungen sorgen, sondern u. U. bei späteren Impfschadens-Anerkennungsverfahren von Bedeutung sein.

Bestätigt der Impfarzt, den Nebenwirkungs-Verdachtsfall gemeldet zu haben, kann sich der Betroffene, wenn er ganz sicher gehen will, dies vom örtlichen Gesundheitsamt schriftlich bestätigen lassen.

Das PEI vergibt für jede Meldung eine eindeutige Fallnummer, die über das Gesundheitsamt oder direkt an den impfenden Arzt zurückgemeldet werden sollte. Mit der Fallnummer kann der Betroffene beim PEI den aktuellen Status seiner Meldung abfragen und auf eine erste Beurteilung durch das PEI drängen.

Doch auch eine spätere direkte Meldung von möglichen Nebenwirkungen ist möglich, und zwar über die Webseite https://nebenwirkungen.bund.de.

Auch wenn dieser Artikel in erster Linie Bevölkerungskreise erreichen wird, die sich tendenziell wohl eher nicht (mehr) impfen lassen werden, so haben wir alle doch in der Regel Freunde und Verwandte, die sich weiterhin durch täglichen Konsum der GEZ-Medien desinformieren lassen.

Wenn Sie also eine Impfung in Ihrem Umfeld schon nicht verhindern können, so können Sie vielleicht dafür sorgen, dass auftretende Verdachtsfälle von Nebenwirkungen auch tatsächlich gemeldet und vom PEI erfasst werden.

Und bei den frisch Geimpften für ein besseres Bewusstsein bezüglich der Risiken sorgen.


Abb.




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