Bringt sensationelles Weimarer Urteil die Lockdown-Wende?
Amtsgericht Weimar (Bildrechte: Thüringer Oberlandesgericht)
Erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie hat ein deutsches Gericht in einem Eilverfahren die Beweisan-träge und Experten-Gutachten nicht ungeprüft abge-schmettert, sondern vielmehr eingehend analysiert und in einem Urteil folgerichtig verarbeitet. Es ist damit zu rechnen, dass sich ab sofort bundesweit Eltern auf das Urteil berufen werden.
(Hans U. P. Tolzin, 11.04.2021) Das Weimarer Familiengericht untersagte aufgrund der Klage einer betroffenen Familie am 8. April zwei Weimarer Schulen, ihre Schüler zum Tragen von Masken, Einhalten von Abständen und Erduldung von Coronatests zu zwingen.
Die entsprechenden Verordnungen der Thüringer Landesregierung seien aufgrund der tatsächlichen Faktenlage verfassungswidrig.
Diese Faktenlage wurde durch die Gutachten der Hygieneärztin Prof. Dr. med. Ines Kappstein, des Psychologen Prof. Dr. Christof Kuhbandner und der Biologin Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer dargestellt.
Wie das Gericht in seinem Urteil erläuterte, seien nicht die Betroffenen, sondern die Landesregierung in der Beweispflicht. Die offizielle Begründung für die Lockdown-Verordnungen sei nicht ausreichend: Ein Nutzen des Maskentragens und des Einhaltens von Abständen sei nicht bewiesen. Zudem seien die PCR- und Schnelltests zur Feststellung einer Infektion nicht geeignet.
Dieses Urteil könnte die von vielen lang ersehnte Wende in der deutschen Rechtsprechung bringen.
Der Richter hat zwar völlig korrekt und im Sinne des Grundgesetzes gehandelt, gleichzeitig aber auch großen Mut bewiesen, gegen die aktuelle Tendenz der Rechtsprechung und Politik anzugehen.
Die Urteilsbegründung, die derzeit im Internet kursiert, umfasst insgesamt 178 Seiten und wurde dem Corona-Untersuchungsausschuss unter dem bekannten Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich zugespielt.
Am Wochenende war auf der Webseite des Amtsgerichts noch kein Hinweis auf das Urteil (Aktenzeichen: 9 F 148/21) zu finden, so dass sich viele verunsicherte Beobachter fragen, ob es sich vielleicht um einen Fake handelt.
Dies halte ich jedoch für unwahrscheinlich, da der in der Regel gut informierte und mit Kollegen eng vernetzte Rechtsanwalt Fuellmich sich in einem Online-Interview bereits ausdrücklich auf das Urteil bezieht.
Man kann davon ausgehen, dass sich ab kommenden Montag zahlreiche Eltern schulpflichtiger Kinder auf dieses Urteil berufen werden. Die jeweiligen Schulleitungen können sich schon mal warm anziehen. Und das nicht wegen des wechselhaften Aprilwetters, sondern weil ihnen das Grundgesetz um die Ohren pfeift.
Artikel auf 2020news.ch vom 10. April 2021
Kommentar von RA Dr. Reiner Fuellmich vom 10. April (Youtube, 8 Min.)
Vollständiges Video von Bittel TV mit Dr. Fuellmich vom 10. April (dlive.tv, 1 Std.)
Video-Kommentare von Dr. med. Bodo Schiffmann vom 10. April (Telegram, je 1 Min.)
Nummer 1 Nummer 2
Urteilstext - noch inoffiziell - zum Download (178 Seiten)
Meldung MDR online vom 11. April 2021
Meldung Berliner Zeitung online vom 11. April 2021