Pressemitteilung des Amtsgerichts Weimar vom 12.04.2021

Abb.
Amtsgericht Weimar (Bildrechte: Thüringer Oberlandesgericht)

Das Amtsgericht Weimar hat auf seiner Webseite in einer offiziellen Pressemitteilung bestätigt, dass das sensationelle Urteil eines Familienrichters zu den Lockdownmaßnahmen an Schulen rechtskräftig und nicht anfechtbar ist.

(Hans U. P. Tolzin, 12.04.2021) Wörtlich heißt es in der Mitteilung des Amtsgerichts:

"Am 08.04.2021 hat ein Einzelrichter des Amtsgerichts Weimar als Familienrichter im Wege der einstweiligen Anordnung ohne mündliche Verhandlung eine Entscheidung zu den Infektionsschutzmaßnahmen an zwei Weimarer Schulen erlassen.

Die 192 Seiten umfassende Entscheidung des Einzelrichters weist als Verfahrensbeteiligte zwei minderjährige Kinder, gesetzlich vertreten durch ihre Mutter, sowie den durch den Einzelrichter bestellten Verfahrensbeistand auf.

Der Einzelrichter ist davon ausgegangen, dass die Überprüfung von Infektionsschutzmaßnahmen zur Zuständigkeit der Familiengerichte gehört und hat die Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges verneint.

Als Rechtsgrundlage für die Begründetheit seiner Entscheidung hat der Einzelrichter § 1666 BGB angewandt.

Das Lüften der Klassenzimmer hat der Einzelrichter nicht untersagt.

Der Beschluss ist grundsätzlich nicht anfechtbar. Da die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergangen ist, ist auf Antrag auf Grund mündlicher Verhandlung erneut zu entscheiden."

Was diese Meldung bedeutet

Erstens handelt es sich bei dem Urteil bzw. Beschluss nicht um einen Fake, wie viele vermuteten, und zweitens ist der Beschluss rechtskräftig und auch nicht anfechtbar.

Drittens ist nun die Thüringer Landesregierung gezwungen, in der noch ausstehenden Hauptverhandlung bis zu 192 Seiten voller handfester Argumente zu widerlegen, und das Punkt für Punkt.

Da die Coronaverordnung ideologisch und nicht sachlich begründet ist, wird eine Widerlegung im Grunde unmöglich sein.

Es ist nicht damit zu rechnen, dass damit der Lockdown bundesweit sofort beendet ist. Dazu müssten die Lockdown-Politiker in der Lage sein, einzugestehen, dass sie die ganze Zeit im Unrecht waren.

Dennoch stellt dieses Urteil eine Wende dar. Die Lockdown-Ideologen befinden sich von nun an in einem andauernden Rückzugsgefecht.

RA Dr. Reiner Fuellmich zum Urteil (youtube, 8 Min.)

RA Ralf Ludwig zum Urteil (dlive.tv, 1,5 Std.)


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