Europäische Rechtsprechung im Schneckentempo

Abb.
Ganze drei Monate hat es gedauert, bis wir vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg überhaupt eine Eingangsbestätigung erhalten haben. Mit schnellen Entscheidungen noch in diesem Jahr und wahrscheinlich auch im nächsten Jahr ist deshalb eher nicht zu rechnen.

(Hans U. P. Tolzin, 12.04.2021) Bereits am 23. Dezember 2020 ist in Straßburg unsere Menschenrechtsklage gegen die verfassungswidrigen Lockdownmaßnahmen in Bayern eingegangen. Doch die Eingangsbestätigung des Gerichts ließ ganze drei Monate auf sich warten. Allein auf das EGMR zu hoffen, um die Rechtstaatlichkeit in Deutschland wiederherzustellen, könnte also vergebene Liebesmüh sein: Wer vom EGMR Gerechtigkeit erwartet, braucht vermutlich einen langen Atem, sogar noch länger als bei der deutschen Gerichtsbarkeit.

Das (nicht von uns finanzierte) Weimarer Urteil zu den Lockdown-Maßnahmen an Schulen zeigt, dass es sich lohnt, nicht auf halbem Wege aufzugeben und die Musterverfahren weiter durch die Instanzen zu tragen.

Es gibt auch etwas Gutes an der gefühlten Langsamkeit des gesellschaftlichen und juristischen Prozesses, in dem wir uns befinden: Diese Langsamkeit bringt umso mehr Menschen, die heute noch treue Lockdown-Gläubige sind, an ihre persönlichen Grenzen und fordert sie heraus, alte Glaubensmuster zu überdenken.

Derzeit finanziert der AGBUG-Klagefonds insgesamt 10 Verfahren in mehreren Bundesländern. Zwei weitere Musterverfahren in Baden-Württemberg mit bundesweite Bedeutung sind in Vorbereitung.

Die AGBUG-Webseite dokumentiert akribisch die Eingänge Ihrer Schenkungen (wir können leider keine Spendenquittung mehr ausstellen) und deren Verwendung.

Mit der chronologischen Dokumentation der einzelnen Fälle und ihrer Fortschritte sind wir leider immer noch nicht aktuell, das soll sich aber in den nächsten Wochen ändern.

Unsere Klagen gegen die verfassungswidrigen Corona-Maßnahmen kosten natürlich Geld. Wer dieses Verfahren und die anderen Musterklagen des AGBUG-Klagefonds finanziell unterstützen will, kann die untenstehende Kontoverbindung nutzen.

Derzeit befindet sich der Spendenfonds etwa 5.000 Euro im Plus, so dass wir zuversichtlich die nächsten juristischen Schritte angehen können.

Vielen Dank an Alle, die uns bisher finanziell unterstützt haben!

Kontoinhaber: AGBUG
IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03
BIC GENODES1VBH
Stichwort: "Schenkung Gerichtsverfahren Grundrechte"
oder Paypal:
info@agbug.de

Ihr
Hans U. P. Tolzin


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