MWGFD e. V. bietet unabhängige Meldestelle für Impf-Todesfälle

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Können wir den deutschen Gesundheitsbehörden bezüglich Medikamentensicherheit noch vertrauen? Nimmt man die Zahl der (immer noch) Ungeimpften als Maßstab, dürfte etwa ein Drittel der Bevölkerung diese Frage mit "Nein" beantworten. Dennoch sollten auch sie jeden Verdachtsfall einer negativen Impfwirkung konsequent an die Behörden melden. Allerdings bietet inzwischen auch ein regierungsunabhängiger Ärzteverein die Erfassung und Auswertung von tödlichen Impfzwischenfällen an.

(Hans U. P. Tolzin, 26.11.2021) Laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Mediziner gesetzlich verpflichtet, jeden Verdachtsfall einer "unüblichen" Impfnebenwirkung an das nächste Gesundheitsamt zu melden (§ 6, Abs. 1 Nr. 3 IfSG) Dabei müssen sie die Namen der Betroffenen angeben. Die Gesundheitsämter wiederum geben die Daten "pseudonymisiert", d. h. nur mit den Namensinitialen an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) weiter.

Das PEI ist die in Deutschland (eigentlich) für die Zulassung und Überwachung von Impfstoffen zuständige Bundesbehörde. Sie ist dem Bundesgesundheitsminister zugeordnet, derzeit also noch Jens Spahn, der derzeit bei vielen selbstdenkenden Mitbürgern kein sehr hohes Ansehen genießt.

Meinen persönlicher Schätzung nach wurden bisher allenfalls ein Promille aller leichten, schweren und tödlichen Verdachtsfalle überhaupt gemeldet. Selbst ganzheitlich orientierte Heilpraktiker und Naturheilärzte melden einer Erhebung zufolge maximal 1 Prozent ihrer Verdachtsfälle. Zum einen wegen dem Zeitaufwand, zum anderen, um bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt unter dem Radar zu bleiben.

Wie sich die Melderate aktuell unter Corona-Bedingungen gestaltet, ist schwer zu sagen. Systematische Erhebungen der Dunkelziffer, was auch eine wichtige Aufgabe des PEI wäre, sind mir nicht bekannt.

Das Melden von Verdachtsfällen ist jedoch wichtiger denn je. Wer beim örtlichen Gesundheitsamt nicht auffallen möchte, kann auch direkt über die Webseite des PEI melden.

Tatsächlich hat die Corona-Impfung in dem ersten halben Jahr ihrer Einführung bereits doppelt so viele Meldungen von Nebenwirkungen, Impfschäden und Todesfällen erzeugt als alle anderer Impfungen zusammen - im Laufe der letzten 21 Jahre!

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Dass dies bei den Behörden keine Alarmglocken läuten lässt und dafür sorgt, dass die mRNA-Impfstoffe unverzüglich wieder vom Markt genommen werden, ist möglicherweise nur denen verständlich, die sich schon länger nicht nur über die Mainstream-Medien informieren und nicht oder nicht m ehr an das Märchen glauben, dass Pharmaindustrie und Hochfinanz nur unser aller Bestes wollen und keinen Einfluss auf Politik und Medien ausüben.

Der Verein "Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e. V." (MWGFD), ein regierungsunabhängiger Zusammenschluss von Ärzten und Wissenschaftlern, hat sich nun die Aufgabe gestellt, zumindest die Todesfälle im Zusammenhang mit der Covid-19-Impfung zu erfassen und auszuwerten.

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Neben der Meldung an die Behörden (Gesundheitsamt oder direkt an das PEI) kann das entsprechende Meldeformular auch parallel an MWGFD e. V. geschickt werden. Der Verein garantiert eine industrie-unabhängige Auswertung der Daten.

Weitere Infos gibt es auf der Webseite https://www.mwgfd.de/meldestelle-impftod

Zitat aus der Webseite:

Meldestelle zur Abklärung von Todesfällen nach CORONA-Impfung      

Informationen für Mediziner und Angehörige von Verstorbenen

Noch nie in der Geschichte der Medizin hat eine Impfung eine derart hohe Zahl von schweren Nebenwirkungen sowie in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung aufgetretenen Todesfällen mit sich gebracht.

Es ist unsere Pflicht als Mediziner und Wissenschaftler hier für Aufklärung zu sorgen.

Deshalb ist es von besonderer Wichtigkeit, möglichst allen Angehörigen von Verstorbenen, deren Tod im Zusammenhang mit der Impfung aufgetreten sein könnte, unsere Unterstützung hinsichtlich der weiteren Abklärung der Todesursache anbieten zu können.

Dies wollen wir mit dem hier vorgestellten neuen Institut sowie der neueingerichteten Meldestelle mit Telefon-Hotline und eigener E-Mail-Adresse tun.

Eine hinreichende Zahl von Beweisen könnte zum Stopp der aktuell ja nur mit einer „Notfallzulassung“ ausgestatteten COVID-Impfstoffe führen und damit weiteren Menschen schwerwiegende Nebenwirkungen oder gar den Tod ersparen.

Mit finanzieller Unterstützung durch den „Corona-Ausschuss“ und den Verein „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V. (MWGFD)“ hat deshalb ein Team von Pathologen unter der Leitung von Prof. Arne Burkhardt hierfür ein neues Institut eingerichtet, in dem ab sofort weiterführende pathologische bzw. histologische Untersuchungen zur Ermittlung der Todesursache im Zusammenhang mit der COVID-Impfung angeboten werden können.

Hierbei richtet sich das Hauptaugenmerk auf mit Blutgerinnungsstörungen einhergehende Komplikationen, also thromboembolische Reaktionen (Makro- und Mikrothromben), Vaskulitis, Myocarditis, besondere Entzündungsreaktionen und Autoimmunreaktionen sowie in Organen abgelagertes Fremdmaterial als Folge der Impfung.

Bei den Untersuchungen kommen spezielle Verfahren wie Immunhistologie, In-situ-Hybridisierung,  PCR–Nachweis von Virus-Fragmenten oder anderen Agentien sowie in Zusammenarbeit mit anderen Laboren und Instituten auch Elektronenmikroskopie zum Einsatz.

In dem neugegründeten Institut werden vor allem die feingeweblichen, histologischen Untersuchungen durchgeführt. Die Obduktion selbst sollte aus logistischen Gründen in der Regel in einem Pathologischen Institut oder einer gerichtmedizinischen Einrichtung in der näheren Umgebung des Verstorbenen erfolgen.
Dies kann auf Antrag der Staatsanwaltschaft, insbesondere im Falle der Bescheinigung einer nicht-natürlichen oder unklaren Todesursache erfolgen und wird dann vom Staat getragen.

Aber auch im Falle der Bescheinigung einer „natürlichen Todesursache“ im Totenschein können Angehörige oder Zeugen (z.B. Pflegekräfte, Ärzte) Anzeige erstatten, wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge. Denkbar ist hier auch eine anonyme Anzeige. Bei hinreichendem Tatverdacht wird auch hier ein sog. Todesermittlungsverfahren eingeleitet, der Leichnam beschlagnahmt und der Rechtsmedizin zur Untersuchung überstellt.

Ein wichtiger Hinweis hierzu: Angehörige können bei der Staatsanwaltschaft die Herausgabe der Organproben und rechtsmedizinischen Asservate verlangen. Stimmt sie zu, werden diese auf Antrag an ein pathologisches Institut, wie das neugegründete von Prof Burkhardt, versandt.

Ebenso kann aber auch auf Auftrag durch die Angehörigen und Bezahlung durch diese (oder ggf. auch durch einen Sponsor) eine Obduktion veranlasst werden. Für eine solche „Auftrags-Obduktion“ fallen in der Regel Kosten zwischen 600 bis 800 Euro an.

Die Obduktion von Verstorbenen in einem Krankenhaus mit eigenem Pathologischen Institut ist, bei Einwilligung des Verstorbenen oder der Angehörigen, in der Regel im Rahmen der Qualitätssicherung, bei zertifizierten Krankenhäusern sogar verpflichtend.

Die Durchführung der Obduktion sollte, wenn möglich nach den Empfehlungen von Prof. Burkhardt erfolgen.
Hinweise und Anregungen zur Obduktion der Verstorbenen
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Es ist von besonderer Wichtigkeit, dass möglichst viele der im zeitlichen Zusammenhang mit einer Corona-Impfung aufgetretenen Todesfälle untersucht werden, denn, wie es ein wichtiger Leitspruch der Pathologie formuliert, lernen wir von den Toten für die Lebenden.

Es besteht eine dringliche Notwendigkeit, die Todesursachen nach Impfungen aufzuklären, um Klarheit zu gewinnen, ob die Impfung und der Tod eines Menschen in unserem Land irgendwie ursächlich zusammenhängen. Dieses kann man nur über die speziellen pathologischen Untersuchungen, wie sie in dem neuen Institut angeboten werden, klären.

Wir möchten allen Angehörigen, die einen Todesfall zu betrauern haben, der im Zusammenhang mit der COVID-Impfung stehen könnte, mit dieser Hotline „Meldestelle zur Abklärung von Todesfällen nach CORONA-Impfung“ unsere juristische und medizinische Unterstützung anbieten, damit die Todesursache geklärt werden kann.

Unter der Telefonnummer 0851-2009 1430 (aus Deutschland) bzw. 0049-851-2009 1430 (aus dem Ausland) oder unter der E-Mail-Adresse „meldestelle@mwgfd.de“ erreichen Sie kompetente Ansprechpartner, die Sie hierbei unterstützen werden.
Zu folgenden Zeiten ist die Meldestelle telefonisch erreichbar:
Mo-Do 9-11 Uhr und 17-19 Uhr sowie FR 9-11 Uhr.

Unser Angebot richtet sich zunächst an den ganzen deutschsprachigen Raum, kann aber bei Bedarf aber auch auf andere europäische Länder erweitert werden.


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