Immunitätsnachweis Masern: Frist bis 31. Juli 2022 verlängert!

Abb.

Dr. med. Martin Hirte (vom 11.12.2021):

"Die vom Bundestag und Bundesrat am 10.12.2021 in einer Sondersitzung verabschiedete Änderung des Infektionsschutzgesetzes enthält in aller Stille eine Fristverlängerung für den Nachweis der Masernimmunität:

Bisher hieß es in §20 (11): Personen, die bereits vier Wochen in Gemeinschaftseinrichtungen nach §?33 Nummer 4 betreut werden oder in Einrichtungen nach §?36 Absatz 1 Nummer 4 untergebracht sind, haben der Leitung der jeweiligen Einrichtung einen Nachweis nach Absatz 9 Satz 1 wie folgt vorzulegen: 1.innerhalb von vier weiteren Wochen oder, 2.wenn sie am 1. März 2020 bereits betreut werden oder untergebracht sind, bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021.

Die Neufassung verschiebt das Nachweisdatum auf den 31. Juli 2022:

(10) Personen, die am 1. März 2020 bereits in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nummer 1 bis 3 betreut wurden und noch werden oder in Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1, § 33 Nummer 1 bis 4 oder § 36 Absatz 1 Nummer 4 tätig waren und noch sind, haben der Leitung der jeweiligen Ein
richtung einen Nachweis nach Absatz 9 Satz 1 bis zum Ablauf des 31. Juli 2022 vorzulegen."

 

Gesetzes-Entwurf auf Bundestags-Server (Seite 10)

Original-Dokument beim Bundesrat

Dazu ein Kommentar von Rechtsanwalt Jan Matthias Hesse

Dazu ein Kommentar von Libertas-Sanitas e. V.

 

Ein Kommentar von Hans U. P. Tolzin:

Derzeit erreichen mich ständig Anfragen von verzweifelten Eltern, die von Schulleitungen unter Druck gesetzt werden, weil sie für ihre Kinder noch keinen Impf- oder Immunitätsnachweis bei Masern vorgelegt haben.

Leider kann ich diese Anfragen in der Regel nicht bearbeiten und hätte eigentlich auch nur einen einzigen Rat:

Bleiben Sie gelassen!

Es wird ein paar Tage - oder vielleicht auch Wochen - dauern, bis die Info von dem Fristaufschub bei allen Schulleitungen angekommen ist. Bis dahin müssen Sie damit rechnen, dass man weiter versuchen wird, den Druck auf Sie aufrecht zu erhalten.

Doch Hand aufs Herz: Was kann schon passieren? Nehmen wir an, die Schulleitungen melden Ihr Kind tatsächlich ans Gesundheitsamt. Nehmen wir an, das zuständige Gesundheitsamt hat in dem ganzen Corona-Chaos die Zeit, diese Meldung zu bearbeiten. Dann wird die Schulleitung eben durch das Gesundheitsamt von der Fristverlängerung informiert.

Nehmen wir an, die Fristverlängerung trifft aus irgendeinem Grund für Ihr Kind nicht zu und das Gesundheitsamt findet tatsächlich die Zeit, Sie zu einem Gesprächstermin einzuladen. Dann könnten Sie den Termin wahrnehmen. Wichtig: Gehen Sie gut vorbereitet und mit wenigstens einem Zeugen zum Gespräch.

Wer fragt, führt!

Eine mögliche Gesprächsstrategie könnte sein, sich nicht zu rechtfertigen, denn wie das Sprichwort sagt: "Wer sich rechtfertigt, klagt sich an". Und tatsächlich ist es in Gesprächen meist so, dass der sich Rechtfertigende "kommunikationsenergetisch" im Nachteil ist.

Folgen Sie stattdessen dem Sprichwort "Wer fragt, führt!" und stellen Sie nachdrücklich präzise Fragen zur Notwendigkeit, Wirksamkeit und Sicherheit der Masernimpfung. Geben Sie zu verstehen, dass Sie sich Ihrer Grundrechte bewusst sind und dass wir in einem Rechtsstaat leben und dass laut Grundgesetz derjenige, der die mündige Einwilligung in eine Körperverletzung fordert, überzeugende Argumente für Notwendigkeit, Wirksamkeit und Sicherheit vorlegen muss. Fordern Sie dies ein.

Lassen Sie nicht den geringsten Zweifel aufkommen, dass die Gesundheit und das Gedeihen Ihres Kindes für Sie höchste Priorität hat und hier in keinster Weise eine Vernachlässigung des Kindeswohls vorliegt, sondern ganz im Gegenteil.

Bleiben Sie unbedingt gelassen und freundlich, sonst kann der Schuss nach hinten losgehen.

Wer isoliert bleibt, geht unter

Wenn Sie sich noch nicht mit Eltern- Querdenker- oder Naturheilkundegruppen in Ihrer Nähe vernetzt haben, dann sollten Sie spätestens JETZT die Initiative ergreifen und nach Gleichgesinnten suchen. Eine Möglichkeit bietet das Netzwerk der impfkritischen Elternstammtische.

Werden Sie dort nicht fündig, gehen Sie zu einem der Querdenker- oder Selbstdenker-Demos oder Lichterspaziergänge oder wo auch immer kritische Bürger unterwegs sind und knüpfen Sie Kontakte.

Das kann leider niemand für Sie übernehmen. Ihre Selbstverantwortung und Kreativität ist gefragt.

Bußgeld - na und?

Und selbst wenn man Ihnen ein Bußgeld auferlegen sollte, geht das Leben weiter. Sie können schriftlich Einspruch gegen den Bescheid einlegen und auf mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Nachweispflicht verweisen, die schon seit März 2020 beim Bundesverfassungsgericht anhängig sind. Infos zu diesen Verfassungsbeschwerden erhalten Sie z. B. auf www.individuelle-impfentscheidung.de oder www.unverletzlich.de.

Sollte - vermutlich erst nach Monaten - zu einem Amtsgerichtstermin kommen, brauchen Sie zunächst noch keinen Anwalt und können auf die Verfassungsbeschwerden und das vermutlich unbefriedigend verlaufene Gespräch mit dem Gesundheitsamt verweisen.

Erst in der nächsten Instanz herrscht Anwaltspflicht, so dass Kosten auf Sie zukommen. Evtl. wäre es ratsam, rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Aber Vorsicht, das Kleingedruckte lesen!

Ja, nicht nur der allgemeine Corona-Wahn, sondern bereits die Masernpanikmache und die damit verbundenen staatlichen Maßnahmen bringen viele Eltern nervlich an ihre Grenze. Auch wenn es vielleicht nicht viel hilft: Sie sind nicht allein betroffen und in welche Richtung sich die Gesundheitspolitik in Deutschland künftig entwickelt hängt auch davon ab, ob wir uns weiterhin zum Opfer machen lassen oder "in die Pötte kommen" und aktiv werden, auf welche Weise auch immer. Darum noch einmal mein Rat: Vernetzen Sie sich mit Gleichgesinnten!


Abb.




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