Bayern: Ein juristisches Wettrennen mit der Corona-Verordnung

Abb.Als wir mit Hilfe des AGBUG-Klagefonds im April 2020 begann, juristisch gegen die eindeutig verfassungswidrige Corona-Verordnung in Bayern vorzugehen, war uns nicht bewusst, dass dies ein nichtendender Kurzstreckensprint von einer zur nächsten Änderung der Corona-Regeln werden würde. Zudem brachen massenhaft Richter aller Instanzen ihren Amtseid, indem sie fortlaufend rechtliches Gehör verweigerten. Ist unser Rechtsstaat am Ende?

Dokumentation der Popularklage und Normenkontrollantrag in Bayern
(PDF-Datei, 300 kb, 27 Seiten)

(Hans U. P. Tolzin, 15.3.22) Bayern ging seit Beginn der angeblichen Corona-Pandemie von allen Bundesländern am radikalsten vor und ist zudem das Bundesland mit den häufigsten Änderungen der Corona-Maßnahmen. Gleichzeitig bietet die bayerische Verfassung aber auch mit der Möglichkeit der sogenannten Popularklage die einzigartige Möglichkeit, ohne den Nachweis einer eigenen unmittelbaren Betroffenheit gegen eine Verordnung der bayerischen Staatsregierung zu klagen. Da unser Anwalt Dr. Uwe Lipinski sogar seine Doktorarbeit über die bayerische Verfassung geschrieben hatte, bot sich eine Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) als Ausgangspunkt für seine Aktivitäten an.

Diese Klage wurde in Verbindung mit einem Eilantrag am 24. April 2020 eingereicht und musste aufgrund der ständigen Änderungen allein bis zum 10. Okt. 2020 insgesamt zehnmal angepasst bzw. neu eingereicht werden.

Sämtliche Eilanträge (insgesamt sechs!) wurden vom BayVerfGH abgewiesen. Ein kleine Teilerfolg am 8. Juni im Bereich des Sports stellt  leider nicht mehr als einen Tropfen auf dem heißen Stein dar – zumal sich die Regeln damals manchmal sogar mehrmals pro Woche änderten.

Nachdem wir vor dem BayVerfGH nicht weiterkamen, sind wir zum einen vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (BVerfG) und zum anderen vor den Bayerische Verwaltungsgerichtshof, Außenstelle Ansbach, (BayVGH) gezogen. Vor dem BayVGH haben wir einen sogenannten Normenkontrollantrag gestellt.

Wie der BayVerfGH weigert sich auch der BayVGH bis heute, die zahlreichen Beweisanträge und auch die zum Teil schwerwiegenden formalen Anfechtungen überhaupt nur zu prüfen! Unser Eilantrag wurde zurückgewiesen, der Normenkontrollantrag läuft nun im sogenannten Feststellungsverfahren, in dem nachträglich geprüft wird, ob eine damalige Regelung zum Zeitpunkt ihrer Gültigkeit rechtens gewesen ist.

Für die bayerischen Richter ist das Wort des RKI, der deutschen Seuchenbehörde, offenbar so etwas wie ein Gesetz. Jede Überprüfung der Verlautbarungen dieser Behörde wird bisher konsequent verweigert.

Wir sind zweimal vor das BVerfG in Karlsruhe gezogen. Beide Male wurde die Verfassungsbeschwerde ohne jede Angabe von Gründen (!!!) per Standardformular für nicht zulässig erklärt. Und hier geht es ja nicht um Kleinigkeiten, sondern um massive Eingriffe in die Grundrechte!

Allein schon angesichts der im Rahmen des Verfahrens ausgegebenen Spendengelder des AGBUG-Rechtsfonds kam Aufgeben nicht in Frage. Wir hofften, dass wenigstens der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) den Willen zur Rechtsstaatlichkeit zeigen würde. Die Enttäuschung war entsprechend groß: Unsere eingereichte Beschwerde wurde auch vom EGMR ohne jede Begründung per Standardformulierung als unzulässig zurückgewiesen.

Unsere Anwaltskanzlei Dr. Lipinski hatte monatelang versucht, mit den ständigen Änderungen durch Anpassung der Popularklage und des Eilantrags mitzuhalten. Dies zeigte sich allein schon aus Kapazitätsgründen als auf Dauer als nicht machbar – und war auch nicht mehr über den AGBUG-Rechtsfonds zu finanzieren. Insgesamt haben wir bisher mehr als 100.000 Euro für die Anfechtung der bayerischen Corona-Verordnung ausgegeben.

Es schmerzt, zugeben zu müssen, dass der Erfolg bisher sehr bescheiden war. Kein einziges Mal kam es zu einer mündlichen Verhandlung, bei der wir unsere Argumente, Beweisanträge und Gutachten hätten vortragen können.

Die Justiz als dritte Säule der Gewaltenteilung hat seit Beginn der Corona-Krise fast vollständig versagt. Rechtsstaatlichkeit und Demokratie sind in Gefahr!

Aktueller Stand: Ein Verhandlungstermin vor dem BayVerfGH im Hauptsacheverfahren steht bisher noch aus. Das Gleiche gilt für das Feststellungsverfahren des BayVGH.


Vielen Dank an Alle, die unsere Musterverfahren gegen den Corona-Wahn bisher finanziell unterstützt haben!

Sie können die laufenden Verfahren auch weiterhin finanziell unterstützen:
Kontoinhaber: AGBUG
IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03
BIC GENODES1VBH
Stichwort: "Schenkung Gerichtsverfahren Grundrechte"
oder Paypal: info@agbug.de
Der Spendenfonds befindet sich derzeit etwa bei 37.000 Euro im Minus. Wir freuen uns über jede kleine oder auch größere finanzielle Unterstützung!

Aktueller Kontoauszug


Abb.




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