Corona: Verordnungs-Schnellfeuer schaltet Rechtsstaat aus
Die Corona-Hysterie machte es möglich: Nach Ausrufen der Corona-Pandemie veränderte die bayerische Regier-ung die Corona-Maßnahmen im Durchschnitt jeden Tag. Allein schon dieses Verordnungs-Schnellfeuer macht einen juristischen Widerstand bis heute praktisch unmöglich - die allgemeine Verweigerungshaltung der Richterschaft noch gar nicht mitgerechnet.
Historie der bayerischen Corona-Verordnung
(PDF-Datei, 111 kb, 2 Seiten)
Verordnungs-Schnellfeuer - damit hatten wir nicht gerechnet
(Hans U. P. Tolzin, 20.03.2022) Als der Heidelberger Fachanwalt Dr. Uwe Lipinski im Auftrag des AGBUG-Rechtsfonds am 24. April 2020 seine erste Klage gegen die zu dieser Zeit geltende 2. Corona-Verordnung einreichte, hatte die bayerische Regierung bereits ganze 46 Corona-Maßnahmen bzw. Veränderungen von bestehenden und nur wenige Tage alten Corona-Maßnahmen beschlossen und in Kraft gesetzt.
Zwei dieser Maßnahmen waren sogar bereits vor Ausrufung der weltweiten Pandemie durch die Weltgesundheitsbehörde WHO am 11. März 2020 beschlossen worden.
Das ist im Durchschnitt eine neue oder geänderte Corona-Maßnahme pro Tag, jedes mal mit enormen Eingriffen in die vom Grundgesetz als "unantastbar" angesehenen Grundrechte.
Massive Behinderung juristischen Widerstands
Dieses Verordnungs-Schnellfeuer hätte uns, wäre es uns zu dem Zeitpunkt bewusst geworden, vielleicht eine Warnung sein sollen: Dass nämlich eine Klage gegen diese Verordnungen durch Veränderungen im Wochen- oder gar Tages-Rhythmus verpuffen könnte.
Verpuffen deshalb, weil dann ja nicht mehr gegen eine aktuelle, sondern eine bereits überholte Maßnahme geklagt würde, wodurch automatisch die Eilbedürftigkeit einer gerichtlichen Entscheidung entfallen würde.
Ohne Eilantrag und ohne Aktualität der angefochtenen Verordnung könnte nur noch ein nachträglicher Feststellungsbescheid erreicht werden, der wohl allenfalls nach zwei oder drei Jahren beschieden werden würde, wenn nämlich die Corona-Hysterie schon längst beendet sein würde.
Begrenzte personelle und finanzielle Ressourcen
Die Alternative ist die Aktualisierung/Erneuerung der Klage nach jeder wesentlichen Änderung der Verordnung, um mitzuhalten. Das war aufgrund der personellen und finanziellen Reserven nicht möglich.
Den Versuch, mit den Verordnungen mitzuhalten, hatten wir deshalb im Dezember 2020 mit Einreichung der Menschenrechtsbeschwerde bei dem EGMR in Straßburg eingestellt.
Dass die Klage derartige Ausmaße annehmen würde, war im April 2020 noch nicht absehbar.
Die Gesamtkosten dieser "Fortsetzungs-Klagen", die u. a. auch zwei vergebliche Gänge zum Bundesverfassungsgericht beinhalteten, betragen etwa 100.000 Euro.
Reine Panikreaktion oder Verschwörung?
Man kann sich nun fragen, ob das Verordnungs-Schnellfeuer eine reine Panikreaktion der verantwortlichen bayerischen Politiker - oder aber von vornherein so geplant war.
Angesichts der Tatsache, dass die aktuelle Pandemie-Politik bereits seit 1999 durch eine ganze Reihe von internationalen Planspielen vorbereitet wurde, kann ein weltweites Komplott - unter Einbeziehung deutscher Politiker - nicht wirklich ausgeschlossen werden.
Schaut man sich diese Planspiele näher an, dann scheint ihr Ziel darin zu bestehen, eine behauptete Pandemie zum Vorwand für die maximale Einschränkung von Grundrechten zu nehmen.
Ein Teil der Planspiele bestand in der effektiven Einbeziehung der Massenmedien. Sie sollten ein möglichst erschreckendes Bild von der behaupteten Pandemie zu malen - und jede sachliche Kritik sowie alle alternativen Behandlungs- und Vorsorgemethoden zu zensieren.
Noch zwei gerichtliche Entscheidungen offen
Derzeit stehen im Rahmen unserer Klage noch zwei Entscheidungen von bayerischen Obergerichten im Hauptsacheverfahren aus. Wie diese ausgehen werden, scheint absehbar. Dann stünde ein erneuter Gang nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht zur Disposition, in der Hoffnung, dass sich die Verhältnisse dort bis dahin zu Gunsten der Grundrechte geändert haben werden.
Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn wir das aktuelle Loch im Rechtsfonds stopfen konnten. Ob wir unsere juristischen Möglichkeit bis zum Ende ausschöpfen können, hängt u. a. von den nächsten Spendeneingängen ab.
Vielen Dank an Alle, die unsere Musterverfahren gegen den Corona-Wahn bisher finanziell unterstützt haben!
IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03
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Stichwort: "Schenkung Gerichtsverfahren Grundrechte"
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