Abschied vom Grundrecht auf unabhängige Wahlbeobachtung?

Abb.
Das Recht auf Beobachtung der Stimmen-Auszählung in einem Wahllokal gilt als eine der Grundlagen unserer Demokratie. Die Leichtfertigkeit, mit der Politik und Behörden auch mit diesem Grundrecht derzeit umgehen, ist erschreckend. Ein neues Gerichtsverfahren wird nun die Rechtmäßigkeit der entsprechenden baden-württembergischen Coronaverordnung prüfen.

(Hans U. P. Tolzin, 29.04.2022) Bei der Bundestagswahl am 26. Sept. 2021 meldete ich mich bei "meinem" Wahllokal in Herrenberg als Wahlbeobachter und versuchte, die Auszählung der Stimmen zu beobachten. Nach 15 Minuten wurde ich vom Leiter der Wahlhelfer, der sich dabei auf die Corona-Verordnung von Baden-Württemberg berief, des Wahlraums verwiesen.

Da die unabhängige Wahlbeobachtung in einem demokratischen Land ein wesentliches Grundrecht darstellt, verblieb ich im Wahlraum, um die Auszählung bis zum Ende zu beobachten.

Der Leiter der Wahlhelfer rief daraufhin die örtliche Polizei. Die Beamten nahmen meine Personalien und die der Wahlhelfer auf und erteilte mir einen Platzverweis.

Am 8. Dezember 2021 erhielt ich einen Bußgeldbescheid über insgesamt 168,50 Euro. Gegen diesen Bescheid erhob ich fristgerecht Einspruch.

Nun habe ich eine Vorladung für eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Böblingen erhalten. Offensichtlich will sich die Stadt Herrenberg, die sich beim Thema Corona mehrheitlich verfassungswidrig verhielt, vollends jede Rechtstaatlichkeit im Sinne des Grundgesetzes verabschieden und den unbequemen coronakritischen Journalisten Tolzin disziplinieren.

Im Böblinger Amtsgericht gelten trotz offiziell abgesagter Pandemie immer noch Corona-Maßnahmen: Dass es nicht ratsam ist, zu einer Gerichtsverhandlung zu gehen, wenn man krank ist, versteht sich dabei von selbst. Doch wie ist das zu werten, wenn ich testpositiv bin, ohne auch nur die geringsten Symptome zu haben? Früher galt, dass man, wenn man keinerlei Symptome hatte, als gesund galt. Heute entscheidet darüber ein Labortest, von dem keiner mit Sicherheit sagen kann, ob er jemals anhand des hochaufgereinigten Erregers geeicht wurde. Was genau ein positiver Labortest aussagt, ist somit eher eine Frage des Glaubensbekenntnis als eine wissenschaftliche Frage. Auf diese Labortests basiert jedoch die Formulierung der Hausordnung des Gerichts: "Sollten Sie nachweislich an COVID-19 erkrankt sein ..."

Des Weiteren muss man im Gerichtsgebäude eine medizinische Maske tragen. Wenn man "unmittelbaren Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person" hat oder unter Quarantäne steht, darf man das Gerichtsgebäude nicht betreten.

Darüber hinaus muss man 1,5 Meter Abstand halten und es wird "warme Kleidung" empfohlen, denn die Sitzungssäle würden "regelmäßig belüftet". In Verhandlungspausen darf man sich mit seinem Anwalt nicht im Gebäude, sondern nur außerhalb, besprechen.

Nun trage ich grundsätzlich keine Masken, weil ich bereits nach kurzer Zeit Atmungsprobleme habe. Deshalb besitze ich auch ein ärztliches Attest. Dieses kann ich jedoch nicht vorlegen, wenn ich den Arzt, der das Attest ausgestellt hat, nicht einer Hetzjagd aussetzen will. Deshalb werde ich das Attest nicht (mehr) vorlegen, sondern vielmehr eine amtliche oder notarielle Beglaubigung, wonach ich im Besitz eines solchen Attestes bin.

Zudem kann ich auch keine Aussage über meinen symptomlosen Krankheitszustand machen, weil ich grundsätzlich keinen der Idioten-Labortests an mir vornehmen lasse. Und ungeimpft bin ich sowieso.

Ob ich im Sinne des PCR-Idiotentests ein "Genesener" bin, weiß ich auch nicht - so ein Test macht allein schon deshalb keinen Sinn, weil er alle paar Monate erneuert werden muss.

Darf ich unter diesen Umständen überhaupt als Beklagter das Gerichtsgebäude betreten, um meine Grundrechte gegen genau jene verfassungswidrige Corona-Verordnung zu verteidigen, die auch meinen Zugang zum Gerichtsgebäude beschränken? Damit beißt sich die Katze sprichwörtlich in den Schwanz.

Wie das Gericht diesen gordischen Knoten auflösen will, könnte spannend werden. All diese Dinge werde ich deslhalb bereits im Vorfeld durch meinen Anwalt abklären lassen. Da ich erfahrungsgemäß mit einer dadurch verbundenen Verschiebung des Verhandlungstermins rechne, kann ich den Termin auch noch nicht bekannt geben.

Wir haben es also hier im doppelten Sinne mit einem Musterverfahren zu tun, zum einen wegen unserem Grundrecht auf Wahlbeobachtung, zum anderen wegen den völlig widersinnigen Corona-Maßnahmen bei Gerichtsverhandlungen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung beabsichtige ich, das Verfahren notfalls bis zum EGMR in Straßburg zu treiben und über den AGBUG-Rechtsfonds zu finanzieren.

Ich werde immer wieder gefragt, ob es überhaupt (noch) Sinn macht, sich juristisch gegen den Corona-Wahn und den Verfall der Grundrechte zu wehren. Das kann ich nicht wirklich beantworten und ich glaube, es gibt gar niemanden, der das beantworten kann.

Dazu müssten wir die Zukunft kennen. Eines ist jedoch sicher: Wenn wir es nicht wenigstens versuchen, werden wir das nie herausfinden...


Vielen Dank an Alle, die unsere Musterverfahren gegen den Corona-Wahn bisher finanziell unterstützt haben!

Sie können die laufenden Verfahren auch weiterhin finanziell unterstützen:
Kontoinhaber: AGBUG
IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03
BIC GENODES1VBH
Stichwort: "Schenkung Gerichtsverfahren Grundrechte"
oder Paypal: info@agbug.de
Der Spendenfonds befindet sich derzeit etwa bei 40.000 Euro im Minus. Wir freuen uns über jede kleine oder auch größere finanzielle Unterstützung!

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