AGBUG-Rechtsfonds für neue Fälle geschlossen

Abb.
Bei keinem einzigen der vom AGBUG-Rechtsfonds finanzierten Verfahren waren die Gerichte bisher bereit, die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit von Corona-Maßnahmen zu überprüfen. Inzwischen sind zwei Jahre vergangen und eine juristische Überprüfung der Maßnahmen ist allenfalls noch nachträglich möglich - könnte aber gravierende Auswirkung auf die zukünftige Politik und die öffentliche Meinung haben. Um die Finanzierung der noch laufenden 13 Verfahren zu sichern, wurde der Rechtsfonds nun für die Aufnahme neuer Fälle geschlossen.

(Hans U. P. Tolzin, 09.05.2022) Nach mehr als zwei Jahren des juristischen Ringens gegen die sachlich gesehen völlig unsinnigen, ja kriminellen, Corona-Maßnahmen müssen wir feststellen, dass bis auf ganz wenige Ausnahmen sämtliche Richter in Deutschland sich dem politischen Kalkül und dem Druck durch einflussreiche Interessenverbände und Seilschaften beugen und sich beharrlich weigern, ein juristisches und sachbezogenes Hinterfragen der Corona-Maßnahmen zuzulassen.

Es ist absehbar, dass über die laufenden Klagen allenfalls nachträglich im Rahmen von sogenannten Feststellungsverfahren entschieden werden wird. Wann das sein wird, ist nicht voraussehbar. Wiederholt wurden wir von den betroffenen Gerichten angefragt, ob wir die offenen Fälle, für die ja im Hauptsacheverfahren noch Entscheidungen ausstehen, nicht einstampfen wollen. Schließlich würden die Gründe für die jeweiligen Klagen inzwischen nicht mehr vorliegen.

Das klingt auf der einen Seite verlockend, da damit endlich ein Schlussstrich unter zum Teil kostenintensive Verfahren gezogen werden könnte. Andererseits wissen wir alle, dass die beanstandeten Corona-Maßnahmen jederzeit wieder aktiviert werden können. Diese Gefahr ist unter der aktuellen Regierung sogar noch viel akuter als unter der vorherigen, wenn man sich das irrationale und ideologisch verbrämte Verhalten mancher Regierungsvertreter ansieht.

Die laufenden Verfahren bleiben also wichtig, denn sie erzeugen einen "Druck von unten" sowohl auf die Gerichtsbarkeit als auch auf die Politik. Sollten die Corona-Maßnahmen nachträglich als sachlich unbegründet und damit als verfassungswidrig beurteilt werden, könnten sie nicht ohne weiteres wieder in Kraft gesetzt werden.

Insgesamt finanziert der AGBUG-Rechtsfonds noch 13 offene Verfahren. Es entstanden Anwalts- und Gerichtskosten von mehr als 300.000 Euro. Davon ist das Meiste bezahlt. Derzeit sind allerdings noch ca. 40.000 Euro offen. Würde die Anwaltskanzlei Dr. Lipinski konsequent auf pünktliche Zahlung jeder Kostennote bestehen, müssten sämtliche offenen Verfahren eingestellt werden. Damit wäre jedoch der gesamte finanzielle und zeitliche Aufwand, den wir seit April 2020 betrieben haben, umsonst gewesen.

Gleichzeitig geht die Spendenbereitschaft zur Zeit eher zurück, so dass die weitere Finanzierung der laufenden Verfahren gefährdet ist. Deshalb wurde der AGBUG-Rechtsfonds nun für die Aufnahme neuer Fälle geschlossen. Wir bitten um Verständnis, wenn wir weitere Finanzierungs-Anfragen selbst bei krassen Rechtsverstößen nicht bearbeiten können.

Die 13 laufenden Verfahren sind (in chronologischer Reihenfolge):

  1. Bayern: Popularklage und Normenkontrollantrag gegen Corona-Verordnung
  2. Baden-Württemberg: Maskenzwang für Verkäufer und Alkoholverbot in der Öffentlichkeit
  3. Hessen: Normenkontrollantrag
  4. Baden-Württemberg: Bußgeld Maskenverstoß U-Bahn
  5. Baden-Württemberg: Bußgeld "Teilnahme an verbotener Versammlung"
  6. Hessen: Grundrechtsklage
  7. Mecklenburg-Vorpommern: Quarantänemaßnahme
  8. Baden-Württemberg: Gewaltsames Betreten einer Privatwohnung ohne richterlichen Beschluss
  9. Bayern: Vorlagezwang ärztlicher Atteste im Supermarkt
  10. Baden-Württemberg: Normenkontrollantrag
  11. Wahlanfechtung Bundestagswahl 2021
  12. Baden-Württemberg: Bußgeld für Wahlbeobachter der Bundestagswahl
  13. Baden-Württemberg: Strafbefehl wegen Filmens von Polizisten bei Montagsspaziergängen


Eine ausführlichere Darstellung sämtlicher vom Rechtsfonds finanzierter Fälle ist derzeit in Arbeit und wird voraussichtlich in den nächsten Tagen abgeschlossen werden. Bitte beachten Sie hierzu die Webseite:
http://agbug.de/lockdown-klagen, die nun ständig aktualisiert wird.


Vielen Dank an Alle, die unsere Musterverfahren gegen den Corona-Wahn bisher finanziell unterstützt haben!

Sie können die laufenden Verfahren auch weiterhin finanziell unterstützen:
Kontoinhaber: AGBUG
IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03
BIC GENODES1VBH
Stichwort: "Schenkung Gerichtsverfahren Grundrechte"
oder Paypal: info@agbug.de
Der Spendenfonds befindet sich derzeit etwa bei 40.000 Euro im Minus. Wir freuen uns über jede kleine oder auch größere finanzielle Unterstützung!

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