Angriff auf die Pressefreiheit durch Amtsgericht Böblingen
Am 11. Juli 2022 wurde ich vom Amtsgericht Böblingen zu 1500 Euro Strafe verurteilt, weil ich bei Montagsspaziergängen zwei Polizeibeamte angeblich zu nah gefilmt und die Aufnahmen veröffentlicht hatte. Der Oberstaatsanwalt und die Richterin sahen eine Verletzung des Kunsturheberrechts der Beamten auf ihr Gesicht – obwohl diese Beamten ausnahmslos in der Öffentlichkeit agierten und teilweise sogar Masken trugen.
(Hans U. P. Tolzin, 13.07.2022) Im ersten Video ist u. a. der Polizeichef von Herrenberg zu sehen, wie er in seinem Fahrzeug über die Lautsprecheranlage eine öffentliche Ansprache hält. Mein Rechtsverständnis: Wenn ich eine öffentliche Ansprache halte, muss ich auch damit rechnen, dass ich auch öffentlich wahrgenommen werde. Das sah die Richterin jedoch ganz anders.
In den anderen Sequenzen tragen der gleiche Beamte und außerdem ein Kollege während ihren Aktionen Masken vor dem Gesicht, waren also vermummt.
Der Einsatz der Polizei im Rahmen von völlig friedlich (!) agierenden Bürgern, die sich gegen verfassungswidrige Grundrechteeinschränkungen wehren, ist durchaus umstritten und dies ist eben auch Gegenstand meiner Berichterstattung: Die Bemühungen der Beamten, den Bürgern im Freien, nämlich auf dem Herrenberger Marktplatz bestimmte Verhaltensmaßregeln wie Abstand halten und Maskentragen durchzusetzen, stellen nun mal Verletzungen von Grundrechten dar.
So gesehen kann ich es noch verstehen, wenn Beamte ihr Gesicht nicht in der Öffentlichkeit dokumentiert sehen wollen, da sie ja die Möglichkeit erwägen müssen, später einmal - für ihr Verhalten bzw. für das Unterlassen einer Remonstration bei ihren Vorgesetzten - zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Die Richterin unterschied in ihrer mündlichen Urteilsbegründung übrigens zwischen der Aufnahme von Polizeibeamten im Dienst und der Veröffentlichung der Aufnahmen. Die eigentliche Aufnahme sei noch nicht strafbar, erst das Hochladen bei Youtube.
Sie wertete zudem das Persönlichkeitsrecht der Beamten als höher als meine Pressefreiheit als Journalist.
Wie bei ähnlichen Verfahren machte auch diese Verhandlung ganz den Eindruck, als sei das Urteil bereits zuvor festgestanden. Darauf deutete auch hin, dass der anwesende Oberstaatsanwalt zwischendurch einen deutlich gelangweilten Eindruck machte.
Ich hatte zwischenzeitlich überlegt, ob ich für diese erste Instanz ohne Anwalt antreten sollte, um die nicht unerheblichen Kosten zu sparen, entschied mich dann aber aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens dagegen.
Ich halte es für offensichtlich, dass es in diesem Verfahren – wie in vielen anderen – nicht um Wahrheitsfindung und Rechtsprechung ging, sondern darum, Kritiker der Corona-Politik einzuschüchtern und in ihrer Bewegungsfreiheit einzuschränken.
Wir werden auf jeden Fall in Berufung bzw. Revision gehen, denn diesen Abbau demokratischer Freiheiten dürfen wir nicht einfach hinnehmen.
Mein nächster Termin vor dem Amtsgericht Böblingen findet am 20. Juli um 12 Uhr statt. Hier geht es um ein Bußgeld dafür, dass ich am 21. September in meinem Wahllokal die Stimmenauszählung länger als 15 Minuten beobachtete. Dieses Bußgeld bzw. die ihm zugrundeliegende Verordnung sind ebenfalls verfassungswidrig und machen jede Wahl zu einer reinen Farce.
Vielen Dank an Alle, die unsere Musterverfahren gegen den Corona-Wahn bisher finanziell unterstützt haben!
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