Kampf um die Pressefreiheit vor dem Landgericht Stuttgart

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Coronakritische Berichterstattung wird in Deutschland seit März 2020 zunehmend unterdrückt. Am 8. Nov. findet vor dem Landgericht Stuttgart eine Berufungs-verhandlung über die Frage statt, ob ein regierungs-kritischer Journalist bei Montagsspaziergängen agierende Polizeibeamte dabei so nahe filmen darf, dass man ihre Gesichter erkennen kann.

(Hans U. P. Tolzin, 10.10.2022) Am 11. Juli 2022 wurde ich vom Amtsgericht Böblingen zu 1.500 Euro Strafe verurteilt, weil ich bei Montagsspaziergängen zwei Polizeibeamte angeblich zu nah gefilmt und die Aufnahmen veröffentlicht hatte. Der Oberstaatsanwalt und die Richterin sahen eine Verletzung des Kunsturheberrechts der Beamten auf ihr Gesicht – obwohl diese Beamten ausnahmslos in der Öffentlichkeit agierten und teilweise sogar Masken trugen.

Wir sind in Berufung gegangen und haben nun einen Termin für die mündliche Verhandlung vor dem Stuttgarter Landgericht, und zwar Dienstag, der 8. November 2022, 13:30 Uhr.

Es geht in diesem Verfahren um mehr als die angebliche Verletzung der Persönlichkeitsrechte zweier Polizeibeamter durch die Veröffentlichung ihrer Gesichter auf Youtube. Meine Video-Berichterstattung wäre gar nicht erst notwendig gewesen, hätte die aktuelle, verfassungsrechtlich völlig entgleisende, Regierung nicht Staat in Gestalt der Polizei von Herrenberg nicht ständig versucht, die Bürger von Herrenberg daran zu hindern, ihre Grundrechte in Form eines gemeinsamen spontanen friedlichen Spaziergangs massiv einzuschränken, z. B. durch sinnbefreiten Masken- oder Abstandszwang.

Das Ziel des Verfahrens muss sein, dass das Gericht die Gefahren sieht, die unserem Rechtsstaat drohen, wenn man nicht bezüglich der Fakten, die den Corona-Maßnahmen zugrunde liegen, in eine faire und ergebnisoffene Beweisaufnahme geht.

Weitere Details über das Verfahren


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