Impfsymposium: Keine Anhaltspunkte für angedrohte Straftaten
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt nun auch die Staatsanwaltschaft, dass es sich bei der Behauptung des Filderstädter Oberbürgermeisters Christoph Traub, beim 13. Stuttgarter Impfsymposium sei mit Gewalt durch Gegendemonstranten zu rechnen, um eine reine Luftnummer handelt. Allein schon deshalb war die Kündigung der kommunalen Halle rechtswidrig.
(Hans U. P. Tolzin, 13.05.2023) Mit Datum vom 3. Mai 2023 teilte mir die Staatsanwaltschaft Stuttgart mit, dass man die Ermittlungen bezüglich der laut OB Traub angeblich angedrohten Straftaten im Zusammenhang mit Gegendemonstrationen gegen das Stuttgarter Impfsymposiums ergebnislos eingestellt habe.
Es gebe keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat. Derartige Anhaltspunkte seien weder aus der erstatteten Anzeige zu entnehmen noch sonstwie ersichtlich. Auch die Identität der Personen, die angeblich gewaltsame Gegendemonstrationen angedroht haben sollen, sei nicht zu ermitteln gewesen.
Damit ist es offiziell, dass die Kündigung der Veranstaltungshalle durch die Stadt Filderstadt unberechtigt und vertragswidrig war. Als Begründung für die Kündigung der Halle hatte Traub angeführt, es sei mit gewaltbereiten Gegendemonstranten zu rechnen und laut Hausordnung könne der Mietvertrag gekündigt werden, sollte im Zusammenhang mit der geplanten Veranstaltung mit Gewalt zu rechnen sein.
Das Motiv für das rechtswidrige Verhalten des OB liegt meines Erachtens auf der Hand und ist wohl rein politisch: Die Stadt Filderstadt hatte im Frühjahr 2020 von Anfang an auf rigorose Grundrechtseinschränkungen gesetzt, ohne auch nur im Geringsten eine Prüfung der Fakten und Abwägung der Rechtsgüter vorzunehmen.
Genau diese Prüfung der Fakten im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen will das 13. Stuttgarter Impfsymposium nachträglich vornehmen. Eine solche nachträgliche Aufarbeitung ist zwingend, wollen wir künftig politische Fehlentscheidungen im Zusammenhang mit behaupteten Pandemien vermeiden.
Aber das könnte für OB Traub ziemlich peinlich werden - und damit hat er ein Motiv.
Nachdem klar war, dass die Stadt Filderstadt trotz der angeblich angedrohten Straftaten selbst keine Strafanzeige gestellt hatte, hatte ich dies am 12. März nachgeholt - und damit Ermittlungen ausgelöst.