Masernschutzgesetz
Letzte Aktualisierung: 6. Juli 2020
Liebe Eltern und Betroffene,
die Zeiten, in denen wir auf den Schutz unserer Grundrechte durch den Staat einigermaßen vertrauen konnten, scheinen vorbei zu sein. Sowohl Politiker als auch Massenmedien und leider auch die Gerichte folgen dem Narrativ, dass das Masernvirus gewissermaßen der Teufel in Person und die Impfung der alternativlose himmlische Erlöser ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat den von IFI/ÄIIE initiierten Eilantrag auf Aussetzung des Masernschutzgesetzes (MSG) zurückgewiesen. Wann die - zunehmend politisierten - Verfassungsrichter in der Hauptsache entscheiden werden, wissen die Götter. Erfahrungsgemäß wird der öffentliche Druck entscheidend sein.
Ausnahmen von der Nachweispflicht:
- Wenn Sie eine bereits durchgemachte Masernerkrankung nachweisen können, per Attest oder Labortest (Antikörpertiter). Bitte sprechen Sie den Arzt Ihres Vertrauens an.
- Wenn Sie eine Kontraindikation nachweisen können. Dabei gilt, dass der Arzt diese Kontraindikatin im individuellen Falle nach bestem Wissen und Gewissen vertreten können muss. Meinungen vom grünen Tisch von irgendwelchen Experten oder Funktionären oder Politikern zählen nicht. Aber es kann durchaus sein, dass Sie die Anerkennung Ihres Attestes erkämpfen müssen.
Sind Sie von diesen Ausnahmen nicht betroffent:
- Eine Patentlösung, wie Sie um die Nachweispflicht herum kommen, kann ich Ihnen leider nicht bieten.
- Bleiben Sie nicht isoliert. Vernetzen Sie sich mit Gleichgesinnten, z. B. über www.impfkritik.de/stammtische. An jeder Kita und an jeder Schule gibt es diese Gleichgesinnten, man muss sie nur finden!
- Informieren Sie sich über die konkreten (!) Regelungen Ihres Bundeslandes, wie das MSG umzusetzen ist.
- Kämpfen Sie für Ihre Grundrechte, am besten nicht allein, sondern zusammen mit Gleichgesinnten
Sammelklage gegen das Masernschutzgesetz
Ist in Deutschland so nicht möglich. Es werden von IFI/ÄIIE Musterklagen geführt, für deren Finanzierung gespendet werden kann. Ein Verfassungsbeschwerde von NEFUI auf der Grundlage des impf-report-Gutachtens zum MSG ist angedacht, derzeit stehen jedoch die Klagen gegen den Corona-Lockdown im Vordergrund.
Inhalt des Masernschutzgesetzes:
Bundesgesetzblatt vom 13. Februar 2020
Infektionsschutzgesetz (derzeit noch die alte Version!!)
Häufige Fragen und Antworten für Kindergärten und Kindertageseinrichtungen
(Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.)
Das MSG hebt den Datenschutz nicht auf!
impfkritik.de vom 29. Feb. 2020
Konkrete Umsetzung in den Bundesländern
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pflalz
Saarland
Sachsen-Anhalt
Thüringen
1. März 2020 Erste Verfassungsbeschwerden eingereicht (INI/ÄIIE)
21. März 2020 Großdemo wegen Coronavirus-Panikmache verschoben