Was tun, wenn eine IUB nicht anerkannt wird?

Abb.
In letzter Zeit erreichen mich vermehrt Klagen von Eltern und Ärzten, dass ärztliche Impfunfähigkeits-bescheinigungen (IUB) von Kindergärten, Schulen oder Arbeitgebern nicht anerkannt werden. Auf manche Ärzte wird sogar über die Massenmedien und/oder sozialen Medien eine öffentliche Hetzjagd veranstaltet. Wie ist die Rechtslage und wie kann man sich wehren?

(Hans U. P. Tolzin, 23.09.2020) Heute erreicht mich wieder einmal die Klage einer Kinderärztin, dass einem impfge-schädigten Kind aus ihrer Praxis die Aufnahme in einen Kindergarten mit dem Hinweis verweigert wurde, die IUB sei ein Gefälligkeitsattest oder gar ein Fälschung.

Ich bin weder gelernter Mediziner noch Jurist, kann hier also - unverbindlich - meine aktuelle persönliche Sichtweise darstellen:

Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) heißt es in § 20, Absatz 9:

Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen (...) betreut oder in Einrichtungen (...) tätig werden sollen, haben der Leitung der jeweiligen Einrichtung vor Beginn ihrer Tätigkeit folgenden Nachweis vorzulegen:

1. eine Impfdokumentation (...) oder ein ärztliches Zeugnis, auch in Form einer Dokumentation nach (...) Sozialgesetzbuch, darüber, dass bei ihnen ein (...) ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht,

2. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei ihnen eine Immunität gegen Masern vorliegt oder sie aufgrund
einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können oder

3. eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen in Absatz 8 Satz 1 genannten
Einrichtung darüber, dass ein Nachweis nach Nummer 1 oder Nummer 2 bereits vorgelegen hat.

Es wird also in Ziffer 2 "ein ärztliches Zeugnis" gefordert, dass jemand "aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden" kann.

Meinem Rechtsverständnis nach ist § 20 Abs. 9 Ziff. 2 durch ein ärztliches Zeugnis erfüllt. Punkt!

Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein ausgebildeter Arzt entsprechend seiner Ausbildung und Berufserfahrung und nach bestem Wissen und Gewissen handelt, wenn er ein ärztliches Zeugnis über eine medizinische Kontraindikation ausstellt.

Wer anderer Ansicht ist und ein ärztliches Zeugnis anzweifelt, ist in der Beweispflicht und muss sich ggf. an die Gerichte wenden.

Schul- und Kita-Leitungen sind in der Regel medizinische Laien. Wenn sie der Ansicht sind, ein bestimmtes ärztliches Zeugnis nach IfSG sei unrechtmäßig ausgestellt, müssen sie das erst einmal beweisen. Dazu steht ihnen der Rechtsweg offen.

Somit muss das Kind zunächst in Kita und Schule auf der Grundlage des vorgezeigten ärztlichen Zeugnisses aufgenommen werden. Eine Kita- oder Schulleitung kann bei bestehenden Zweifeln den Vorgang allenfalls wie im IfSG vorgesehen an das Gesundheitsamt zur Prüfung weiterleiten.

Dazu besteht jedoch aus rechtlicher Sicht keinerlei Anlass, wenn das Dokument zweifelsfrei von einem Arzt ausgestellt wurde, auf offiziellem Briefpapier, mit Unterschrift und Praxisstempel. Alles andere wäre eine rechtswidrige Anmaßung.

Auch die Amtsärzte können nicht ohne weiteres ein ärztliches Zeugnis eines Kollegen anzweifeln. Sind sie der Ansicht, dass hier ein Betrug vorliegt, müssten auch sie den Rechtsweg gehen.

Meinem Verständnis nach verliert ein ärztliches Zeugnis erst nach rechtskräftiger Verurteilung des ausstellenden Arztes seinen Status.

Nun ist ja heutzutage Recht haben nicht mehr das Gleiche wie Recht bekommen. Mein Empfehlung ist deshalb, einen Anwalt einzuschalten, der eine Abmahnung an die entsprechende Einrichtung schickt.

Damit eine Abmahnung Wirkung entfaltet, sollte sie - neben der Klarstellung der Rechtslage - eine Fristsetzung enthalten, eine Unterlassungsserklärung und eine Konventionalstrafe. Ob der Anwalt die Kosten für die Abmahnung der Einrichtung auferlegt, sollte er mit seinem Mandanten klären.

Wenn die Aufnahme in eine Kita oder Schule verweigert wird, könnten den Eltern durch private Beauftragung eines Babysitters oder Hauslehrers zusätzliche Kosten entstehen. Auch diese können in einer Abmahnung gegenüber der unrechtmäßig handelnden Einrichtung geltend gemacht werden.

Verfällt die gesetzte Frist, muss geklagt werden.


Eltern empfehle ich dringend, sich mit gleichgesinnten Eltern zu vernetzen: 

In Deutschland gibt es mehr als 200 impfkritische Elternstammtische. Übersicht

Auch Ärzten empfehle ich, sich zu vernetzen:

Ärzte für Aufklärung e. V.

Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie, e.V. (MWGFD)


Ich freue mich auf Ihre Kommentare direkt zur Sache, die helfen, das Thema zu vertiefen. Alle themenfremden Kommentare werde ich löschen!


Gast schrieb am 28.09.2020 um 13:57:47

Hallo, wir haben bei der Waldorfschule in Darnstadt die Impfunfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig vor Schulbeginn vorgelegt. Die Waldorfschule hat das Gesundheitsamt um Prüfung der Bescheinigung gebeten, obwohl alles ordnungsgemäß ausgefüllt ist. Uns haben Sie hierüber nicht informiert. Das Gesundheitsamt hat uns per Brief gebeten denen die Bescheinigung per Post zwecks Prüfung zuzusenden. Wie ist hier die Rechtslage?

Gast schrieb am 29.09.2020 um 21:25:35

https://initiative-freie-impfentscheidung.de/zukuenftige-schulkinder-schuleingangsuntersuchungen/

".. Nach Meldung der Schule an das Gesundheitsamt wird dieses die Eltern auffordern, den geforderten Nachweis vorzulegen. Wird der Nachweis nicht innerhalb einer angemessenen Frist vorgelegt, kann das Gesundheitsamt die Eltern zu einer verpflichtenden Beratung einladen und diese zu den o.g. Nachweisen (Impfung(en), Kontraindikation, Immunität) auffordern. Wird der Nachweis wiederrum nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorgelegt, kann das Gesundheitsamt ein Bußgeld verhängen. .."

Am besten mal Kontakt aufnehmen

schrieb am 24.09.2020 um 16:00:26

Die Corona-Maßnahmen sind allesamt gesetzeswidrig. Die Verordnungen berufen sich auf das Ermächtigungsgesetzt und wurden schon vor Jahren gestrichen. Siehe Gesetzestext: https://www.buzer.de/s1.htm?a=&g=RVErmäG&ag=-1
ES GALT NUR BIS 30.11.2010 !!!! Somit sind alle Verordnungen rechtswidrig.

schrieb am 24.09.2020 um 14:34:07

Schulbesuch ist ein Grundrecht des Kindes ("Schulpflicht"). Ob das coronabedingte Infektionsschutzgesetz das Grundgesetz schlagen kann ist hier m.E. die Frage. Schulausschluß eines ungeimpften Kindes verstößt gegen Infektionsschutzgesetz und gegen das Grundgesetz: 2011gab es ein (Revisions-)Urteil der OVG Lüneburg: Az. 13 LC 198/08 - das war zwar noch vor dem Masern-Impfzwang vom 1.3.2020, aber die Argumentation ist interessant: sinngemäß: Tritt in einer Region eine Häufung von Masernerkrankungen auf, kann ein nicht erkrankter, jedoch auch nicht geimpfter Schüler nicht ohne weitere tatsächliche Ermittlungen zu seinem Immunstatus als Ansteckungsverdächtiger betrachtet werden. Dies entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (das normalerweise nicht mehr anfechtbar ist), und erklärte ein ausgesprochenes Schulbetretungsverbot gegenüber dem Schüler für rechtswidrig. Es kommt also auf den Immunstatus an. Dieser wird (wurde bis jetzt) ermittelt anhand des Antikörper-Titers. Titerwerte der staatl. KIKGGS-Studie (2003-2006 ca. 17.000 Kinder u. Jugendliche zum Gesundheitsstatus befragt durch RKI):
350 = pos. Titer = wird nicht krank
D e r amerikaische. Impf-Guru PLOTKIN in einem Artikel über „Ersatz-Meßgrößen“: 120-200 iU = kein ausreichender Impfschutz – bekommen keine Symptome, aber die Krankheit findet statt.
Impfschutz kann man hier auch als Infektionsschutz setzen. Es sollte also möglich sein, eine Impfung zu umgehen, wenn man einen ausreichenden Titer (für Masern, Influenza, Corona etc) nachweisen kann. Gibt es hierüber Erfahrungen?

schrieb am 28.09.2020 um 14:49:02

Eine Bekannte von mir, die ich persönlich kenne, und die davon auch persönlich erzählt hat, ist Homöopathin und hat ein Kind mit Borrelliose Nosoden behandelt. Das Blut des Kindes wurde anschließend jeweils untersucht, und man konnte feststellen, dass der Titer nach jeder Behandlung gestiegen war. (Hatte alle 2 Wochen Kügelchen genommen)
Vermutlich kann man mit Nosoden (entweder Impfnosoden, oder Masern-Nosoden) Titer erzeugen, die den Anschein erwecken, das Kind hätte die Krankheit bereits durchgemacht, falls es die Titer nicht auch so schon entwickelt hat. Es gibt Mediziner die glauben, dass Antikörper Klebstoffe sind, die der Körper auch nach Verletzungen bildet, und die man einigermaßen beliebig auslegen kann (je nach Testbedingungen). Mithilfe von Homöopathie kann man den Körper jedenfalls "vorgaukeln" dass eine Erkrankung vorliegt, worauf der Körper diese Klebstoffe bildet. So teuer sind die Nosoden auch nicht, ich hab mir welche für ca. 30 € im Internet bestellt, die heißen Morbillium Nos, und mit denen kann man auch die Masern behandeln, wenn sie auftreten.

schrieb am 02.10.2020 um 01:47:50

Es wäre wichtig darzustellen, wie ein Impftiter genau hergestellt werden kann. Wie macht man das genau? Mit welchen Potenzen, wie oft muss die Einnahme erfolgen, wie viele Globuli? Klappt das bei jedem Patienten? Kann Deine Bekannte sich näher äußern? Oder ist ein persönlicher Kontakt möglich?

Gertrud schrieb am 25.09.2020 um 16:37:08

Keine Symptome, aber Krankheit findet statt?
Da würde mich aufrichtig interessieren, auf welche konkrete Definition von Krankheit sich dieser Vorgang beruft.
Aber das habe ich auch schon festgestellt, dass die Experten besser herausfinden, was mit mir ist als ich selbst bemerke.
Grundformel: Experte klug - ich dumm (Lehrer - Schüler, Arzt - Patient, Wissenschaftler - Laie, Virologe - Milchwirt etc. IT-Experte - Hacker auch?).
Michel de Montaigne, der in seinem Turm, als selbstgewählten Rückzugsort, wirklich sehr viel Zeit zum Nachdenken hatte, war nicht der einzige namhafte Philosoph, der eindringlich vor automatischer Expertengläubigkeit gewarnt hat.
Aber was interessieren im Land der Dichter und Denker, was Letztere je gesagt haben.
Wenigstens der u.a. in der FAZ schreibende Journalist Frank Lübberding tangiert in seinen Corona-Talkshow-Kritiken diese Sphäre, in dem er wenigstens kurz auf erkenntnistheoretische Aspekte des Kritischen Rationalismus z.B. die ihrer Galionsfigur Karl Popper (den er zu meinem Entzücken namentlich erwähnte, der würde aber den coronösen PCR-Pharisäern das wissenschafttheoretische Fell über die Ohren ziehen) eingeht. Selbst die breit anerkannte Evolutionstheorie hatte es schwer bei Popper, wie der dtv-Atlas Philosophie auf Seite 235 ausweist: " Der Darwinismus ist für ihn nicht wiss. nachprüfbare Theorie, sondern 'metaphys. Forschungsprogramm'." Ein Hammer- Statement, und ich entschuldige mich für's Abschweifen sowie leicht selbstgefällige Geschreibsel, verspreche aber, mich mit dieser Problematik an einen Experten zu wenden. Es gibt ja auch richtig Gute von dieser Sorte.

Gertrud schrieb am 25.09.2020 um 22:37:39

wissenschaftStheoretische
richtig gute

Gast schrieb am 24.09.2020 um 19:31:34

Masernschutzgesetz - Bestimmung des Masern Titers

https://www.labor-muenster.de/labor/aktuelles/detail/masernschutzgesetz-bestimmung-des-masern-titers/

schrieb am 23.09.2020 um 21:00:24

Vielen Dank! Bitte vernetzt euch mit den Stammtischen! Es gibt mittlerweile in jeder größeren Stadt Initiativen, die um unsere Kinder kämpfen, z.B "Eltern stehen auf". Helft ihnen. Macht mit!

Gast schrieb am 23.09.2020 um 19:36:18

Der Verein www.initiative-freie-Impfentscheidung.de unterstützt mögliche Eltern auch dahingehend mit solchen Anliegen und Themen (z.B. IUB wird nicht anerkannt) vor Gericht zu ziehen, wenn die Sache Hand und Fuß hat. Ich würde dort mal anfragen. Und überhaupt diesen Verein unterstützen in dem man Mitglied wird. Kostenpunkt 25 € im Jahr. Das sollte sich jeder leisten können.

Gast schrieb am 23.09.2020 um 15:33:17

Vielen Dank für diesen Artikel. Genau wie beschrieben erleben wir es aktuell , dass eine IUB abgelehnt wird. Kann jemand einen Rechtsanwalt aus Baden-Wüttemberg empfehlen?

Gast schrieb am 18.12.2020 um 00:17:14

Unsere IUB wurde mit der Begründung abgelehnt, dass sie von Dr. Scheel ist und zur Zeit ein Verfahren gegen ihn läuft und er evtl seine Zulassung verlieren wird. Das Gesundheitsamt hat die Kindergärten informiert, dass sie die IUB von ihm nicht anerkennen sollen. Jetzt muss ein anderer Arzt es ausstellen. Was sicher keiner tun wird, da mein ungeimpftes Kind super gesund ist . Wenn ich mich weigere, und mit meinem Anwalt klage und sogar Recht behalte- können die mir den Kigaplatz trotzdem verwehren, weil ich nicht kooperativ bin oder sowas?

Sasu schrieb am 13.10.2022 um 11:45:21

Ich habe aktuell genau das selbe Problem.
Können Sie mir sagen ob sie eine Lösung gefunden haben ?
Lg

Marina schrieb am 23.09.2020 um 21:46:15

Eventuell können euch die „Klagepaten“ helfen, geht mal auf deren Seite im Netz. Alles Gute! Ich habe meine IUB (also für die Kinder) letzten Freitag abgegeben und bin sehr gespannt, ob diese akzeptiert wird. Wir dürfen uns nicht entmutigen lassen, immer wieder juristische Hilfe in Anspruch nehmen, es geht schließlich um die Gesundheit unserer Kinder!!!!

Anna schrieb am 05.10.2020 um 06:40:15

Hat dein Kinderarzt die ausgestellt? Gibt es eine Kontraindikationsliste, an die man sich orientieren kann?
Ich schätze unser Kinderarzt wird uns keine IUB ausstellen.
Es ist zum verzweifeln.. :(

Gast schrieb am 25.09.2020 um 13:22:00

Ich verstehe die Haltung"ich bin gespannt ob diese akzeptiert wird " nicht. Eine IUB ist eine IUB und sollte VORGEZEIGT und nicht abgegeben werden. Bedachtes Vorgehen schützt auch die Ärzte. Kopieren ist verboten, woher wissen Sie jetzt was die Schule mit ihrer IUB macht???

schrieb am 24.09.2020 um 14:11:33

Wie abgegeben???!!!

Anna schrieb am 24.09.2020 um 08:55:31

Hat dein Kinderarzt die ausgestellt? Gibt es eine Kontraindikationsliste, an die man sich orientieren kann?
Ich schätze unser Kinderarzt wird uns keine IUB ausstellen.
Es ist zum verzweifeln.. :(

Gast schrieb am 24.09.2020 um 16:18:58

Unser Kinderarzt hat das auch nicht gemacht, weil er schon Ärger mit dem Gesundheitsamt hat. Wir haben einen anderen Arzt gesucht und gefunden, der sie ausgestellt hat. Es muss ja nicht der Kinderarzt sein, die IUB kann jeder Arzt ausstellen. Privatärzte sind häufig freier damit, denn sie haben meist ihre Gründe, warum sie nicht mehr mit den Kassen zusammenarbeiten. Wir haben eine Liste mit Vorbelastungen ausgearbeitet, damit es auch eine Basis für das Attest gibt.

Gast schrieb am 30.09.2020 um 21:40:40

Wo finde ich einen Mediziner, der unserer 8-jährigen Tochter eine IUB ausstellt? Wir sind inzwischen am verzweifeln und haben sämtliche Ärzte in der Gegend aufgesucht - leider ohne Erfolg! Wir würden jede Entfernung auf uns nehmen!

Gast schrieb am 23.09.2020 um 18:13:08

Wir kämpfen für das Recht auf unabhängige Informationen im Impfbereich und auf eine freie Impfentscheidung. Dafür gehen wir sogar vor das Bundesverfassungsgericht bzw. begleiten Betroffene dorthin.

https://initiative-freie-impfentscheidung.de

schrieb am 24.09.2020 um 06:26:23

Ja, es sind bereits mehrere Verfassungsbeschwerden anhängig, die am Sonntag, dem 1. März um 12 Uhr beim BVerfG als Eilanträge persönlich abgegeben wurden. Die Eilanträge wurden inzwischen Mitte Juni bereits abgelehnt, die Beschwerden selbst aber immerhin zur Entscheidung angenommen. Leider ist eine Verfassungsbeschwerde aber keine wirksame Beschwerdemöglichkeit, da die Verfassungsrichter nicht unabhängig sind. Somit bleibt offen, was für eine Entscheidung getroffen und wann diese überhaupt bearbeitet werden wird.

Eva Kähler schrieb am 23.09.2020 um 23:38:15

Großartig ! Vielen Dank für Ihr Engagement!

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