Pressemitteilung des Amtsgerichts Weimar vom 12.04.2021

Abb.
Amtsgericht Weimar (Bildrechte: Thüringer Oberlandesgericht)

Das Amtsgericht Weimar hat auf seiner Webseite in einer offiziellen Pressemitteilung bestätigt, dass das sensationelle Urteil eines Familienrichters zu den Lockdownmaßnahmen an Schulen rechtskräftig und nicht anfechtbar ist.

(Hans U. P. Tolzin, 12.04.2021) Wörtlich heißt es in der Mitteilung des Amtsgerichts:

"Am 08.04.2021 hat ein Einzelrichter des Amtsgerichts Weimar als Familienrichter im Wege der einstweiligen Anordnung ohne mündliche Verhandlung eine Entscheidung zu den Infektionsschutzmaßnahmen an zwei Weimarer Schulen erlassen.

Die 192 Seiten umfassende Entscheidung des Einzelrichters weist als Verfahrensbeteiligte zwei minderjährige Kinder, gesetzlich vertreten durch ihre Mutter, sowie den durch den Einzelrichter bestellten Verfahrensbeistand auf.

Der Einzelrichter ist davon ausgegangen, dass die Überprüfung von Infektionsschutzmaßnahmen zur Zuständigkeit der Familiengerichte gehört und hat die Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges verneint.

Als Rechtsgrundlage für die Begründetheit seiner Entscheidung hat der Einzelrichter § 1666 BGB angewandt.

Das Lüften der Klassenzimmer hat der Einzelrichter nicht untersagt.

Der Beschluss ist grundsätzlich nicht anfechtbar. Da die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergangen ist, ist auf Antrag auf Grund mündlicher Verhandlung erneut zu entscheiden."

Was diese Meldung bedeutet

Erstens handelt es sich bei dem Urteil bzw. Beschluss nicht um einen Fake, wie viele vermuteten, und zweitens ist der Beschluss rechtskräftig und auch nicht anfechtbar.

Drittens ist nun die Thüringer Landesregierung gezwungen, in der noch ausstehenden Hauptverhandlung bis zu 192 Seiten voller handfester Argumente zu widerlegen, und das Punkt für Punkt.

Da die Coronaverordnung ideologisch und nicht sachlich begründet ist, wird eine Widerlegung im Grunde unmöglich sein.

Es ist nicht damit zu rechnen, dass damit der Lockdown bundesweit sofort beendet ist. Dazu müssten die Lockdown-Politiker in der Lage sein, einzugestehen, dass sie die ganze Zeit im Unrecht waren.

Dennoch stellt dieses Urteil eine Wende dar. Die Lockdown-Ideologen befinden sich von nun an in einem andauernden Rückzugsgefecht.

RA Dr. Reiner Fuellmich zum Urteil (youtube, 8 Min.)

RA Ralf Ludwig zum Urteil (dlive.tv, 1,5 Std.)


Abb.


Ökologe schrieb am 25.05.2021 um 09:40:22

Noch nicht mit bekommen?: https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/oberlandesgerichts-karlsruhe-stuetzt-sensationsurteil-aus-weimar-a3506138.html

schrieb am 15.04.2021 um 10:36:52

Die Aussage "Der Einzelrichter ist davon ausgegangen, dass die Überprüfung von Infektionsschutzmaßnahmen zur Zuständigkeit der Familiengerichte gehört ..." ist nicht richtig. Der Familienrichter ist davon ausgegangen, dass Kinder nicht gequält und gefoltert (s.S.12) werden dürfen und dass die Familiengerichte zum Schutz der Kinder verpflichtet sind einzugreifen.

Dass die Landesregierungen weiterhin darauf bestehen, Kinder quälen zu dürfen, ist eine Schande.

Ab jetzt können Schulleiter und Lehrer sich nicht mehr darauf berufen, es nicht gewußt zu haben (fahrlässig). Ab jetzt handelt es sich um Vorsatz.

schrieb am 17.04.2021 um 19:28:01

Das seh ich genauso wie Sie. Die Eltern, die ihre Kinder in Schulen schicken, sollten das Montag prüfen und dem Amtsrichter melden wenn es nicht so umgesetzt wird. Gleiches Rechtsverständnis wie Ich, sehr schön.

schrieb am 14.04.2021 um 13:48:46

Sehr mutiger Richter, ich bewundere ihn! Dieses Urteil ist jetzt zu einem Präzedenzfall geworden und sollte von allen Eltern verwendet werden, um diese Corona-Diktatur zu beenden.

Henning schrieb am 14.04.2021 um 12:37:31

Der frühere Familienrichter Prestien erklärt, wie man den §1666 BGB zum Schutz seiner Kinder nutzt:
https://invidious.tube/watch?v=SJCwQoqWne0
https://abc-kindesvertretung.de/?page_id=142
https://abc-kindesvertretung.de/?page_id=1249

Wenn sich das bewährt, könnte man das vielleicht auch gegen Gesundheitsbeamte einsetzen, die Kinder zwangsweise impfen wollen?

schrieb am 14.04.2021 um 11:58:51

Einfach Klasse !!! Mut zur Wahrheit und Wahrheit siegt immer

MB schrieb am 13.04.2021 um 23:15:00

1000x Danke Herr Tolzin für Ihr Engagement und Einsatz für unsere Kinder

schrieb am 12.04.2021 um 12:57:24

Lieber Herr Tolzin, danke für Ihre unermüdliche Arbeit!

Eines bedrückt mich und sicher viele andere, Sie schreiben:

"Es ist nicht damit zu rechnen, dass damit der Lockdown bundesweit sofort beendet ist. Dazu müssten die Lockdown-Politiker in der Lage sein, einzugestehen, dass sie die ganze Zeit im Unrecht waren."

Es ist also im Umkehrschluss damit zu rechnen, dass der nächste Lockdown dann endgültig das Land in den Abgrund stürzt und sich Poiltiker entspannt mit Ihren Tantiemen zurücklehnen und sagen, Wo waren wir im Unrecht? Wir haben doch jedes Leben schützen wollen, das Corona gefährdet ist - ich/wir sind unschuldig.
An Perversität ist dieses dann nicht mehr zu überbieten, aber zum Glück gibts eine göttliche Gerechtigkeit und der werden diese nie entgehen können!

Bleibt alle tapfer und betet, dass Gott das Schlimmste verhindern möge!
Grüße an Sie & ALLE hier!

schrieb am 13.04.2021 um 01:24:33

Hier ein Zitat von Dr. Martinus Luther, 3. Strophe eines bekannten Kirchenliedes:

Und wenn die Welt voll Teufel wär,
und wollt uns gar verschlingen,
so fürchten wir und nicht so sehr,
es soll uns doch gelingen.
Der Fürst dieser Welt,
wie saur er sich stellt,
tut er uns doch nicht;
das macht, er ist gericht':
Ein Wörtlein kann ihn fällen.

Das mußte mal gesagt werden!

Und als nächstes bringen wir die Schande aus der Uckermark hinter schwedische Gardienen mitsamt ihre Entourage von Verfassungsfeinden!

Grüße vom Ostseestrand.
Karl Martell

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