Häufige Fragen zu Tetanus


 1. Ist es schlimm, wenn ich eine angefangene Impfserie nicht fortsetze?


Frage: 

Sehr geehrter Herr Tolzin, mein Name ist Yvonne T. und ich möchte mich mit der Bitte um einen Ratschlag an Sie wenden. Mein Mann und ich betreiben in S. einen Landwirtschaftsbetrieb mit diversen Tieren (Ziegen, Schweine, Pferd u.a.) Wir haben zwei Kinder (...) und waren bisher gegen jegliche Impfung. Nun hat sich unsere Große am (...) am Fuß verletzt, d.h. sie ist in eine Schraube getreten. Die Wunde blutete zwar, aber ich entschloss mich dennoch sie in der Klinik vorzustellen. Das ich verantwortungslos sei, war noch das harmloseste was ich dort zu hören bekam. Nach einigen Diskussionen impfte man ihr einen aktiv sowie einen passiv Impfstoff (Tetagam und Tetavax). Nun bin ich mir nicht sicher ob ich eine weitere Impfung zu lassen soll, welche ja nach 4 Wochen erfolgen müsste, um die Grundimmunisierung abzuschließen.Vielleicht können Sie mir einen Rat hierzu geben. Mit freundlichen Grüßen Yvonne T. 

Antwort:

Sehr geehrte Frau T.,

Ambulanzärzte, die Eltern in derartigen Extremsituationen einschüchtern und regelrecht erpressen, sind nicht automatisch schlechte oder rücksichtslose Menschen. Vielmehr ist es mit der Gewissens- und Therapiefreiheit unserer Ärzteschaft nicht mehr weit her. Die meisten Ärzte haben große Angst, in die Haftung genommen zu werden und/oder  Ärger mit ihren Vorgesetzten (wenn es angestellte Ärzte sind), mit dem Gesundheitsamt oder mit der Ärztekammer zu bekommen und sind selbst meist sehr eingeschüchtert und tendieren - wie die meisten Menschen - zum Weg des geringsten Widerstands. Junge Ärzte hören in ihrem Studien so gut wie nichts über Impfungen und schon gar nicht differenzierte Standpunkte im Zuge einer individuellen Impfentscheidung. Ihnen wird vielmehr eingebläut, dass die Impfung quasi ein untrennbarer Teil der Wundversorgung sei.

Kinder im Vorschulalter sind übrigens allen Statistiken zufolge am wenigsten tetanusgefährdet!

Zur Sache selbst: Zunächst einmal ist es ausgemachter Blödsinn, bei einer gut blutenden und leicht zu säubernden Wunde gegen Tetanus zu impfen, denn Tetanusbakterien können - der Lehrmeinung zufolge - nur dort gedeihen, wo kein Blut - und damit auch kein Sauerstoff - hinkommt. Tetanusbakterien sind aus Sicht der maßgeblichen Gesundheitsbehörden strikt anaerob. Unter (1) finden Sie die offizielle Stellungnahme des RKI, der Bundesseuchenbehörde, dazu. Außerdem finden sie Dort eine aussagefähige Auflistung der Wunden, die aus Sicht der Schulmedizin tetanusgefährdet sind.

Eine Impfserie auch aus schulmedizinischer Sicht jederzeit abgebrochen werden - selbst wenn der durch die Impfung vermittelte Antikörpertiter tatsächlich einen substantiellen Schutz gegen Wundstarrkrampf darstellen würde. Alles, was passieren kann, ist ein nicht ausreichender Antikörpertiter. Doch kann dieser durchaus auch nach einer einzigen Impfung schon hoch und stabil genug sein, um - aus schulmedizinischer Sicht - weitere Impfungen unnötig zu machen. In diesem Fall könnten Sie den Titer prüfen lassen. 

Diesem - hypotethischen - Nachteil steht der Vorteil gegenüber, dass dem kindlichen Organismus mit jeder nicht gegebenen Impfung auch hochbedenkliche Zusatzstoffe erspart bleiben, was das Risiko von Nebenwirkungen natürlich sehr senkt.

Mögliche Nebenwirkungen:
Tetagam
 
Tetavax (Tetanus Impfstoff Mérieux)

Was die angebliche Wirksamkeit der (sowohl der aktiven wie der passiven) Tetanusimpfung angeht, so gibt es zwar wissenschaftliche Beweise dafür, dass nach einer Impfung mehr oder weniger zuverlässig ein bestimmter Laborwert ansteigt, den man "Tetanus-Antikörpertiter" nennt. Beweise dafür, dass Geimpfte gesünder sind als Ungeimpfte, oder dafür, dass Menschen mit hohen Antikörpertitern gesünder sind als Menschen mit niedrigen oder fehlenden Antikörpertitern, scheint es jedoch nicht zu geben.

Fragen Sie Ihren Arzt oder Ihr Gesundheitsamt nach solchen wissenschaftlichen Beweisen, und Sie werden feststellen, dass Sie es mit einem medizinischem Dogma zu tun haben, das einem religiösen Dogma ähnelt. Mehr zur Problematik des Wirksamkeitsnachweises.

mit freundlichen Grüßen
Hans U. P. Tolzin

(1) RKI-Ratgeber Infektionskrankheiten – Merkblätter für Ärzte, Stand März 2010, www.rki.de


 

Wie verhindere ich nach einem Unfall eine Zwangsimpfung im Krankenhaus?

 

Frage: "Was kann ich tun, damit ich z.B bei einem Unfall und Einlieferung in ein Krankenhaus nicht zwangsgeimpft ( Tetanus z.B.) werde?"  

Antwort: Die rechtliche Situation ist eindeutig. Jede Impfung stellt rechtlich gesehen eine Körperverletzung dar, die der mündigen Einwilligung bedarf. Der Arzt darf Sie also nicht impfen, ohne Sie vorher gefragt - und über die Risiken aufgeklärt - zu haben, sonst begeht er Körperverletzung und macht sich damit strafbar.

Mit Ärzten in den Kliniken zu argumentieren, bringt in der Regel nichts, vor allem nicht, wenn Sie verletzt und geschwächt und vom guten Willen der Ärzten völlig abhängig sind. Wenn er Sie auf Impfungen anspricht, sagen Sie einfach, Sie seien vor kurzem erst aufgefrischt worden, dann hat der Arzt seine diesbezüglichen Pflichten erfüllt und wird Sie in Ruhe lassen. Noch besser ist es, das von vornherein zu klären.

Für den Fall, dass Sie nicht in der Lage sind, für sich selbst einzutreten, sollten Sie in die Patientenverfügung einen entsprechenden Passus aufnehmen oder bei einer Vorsorgevollmacht die dort benannten Vertrauenspersonen instruieren. Zumindest aber sollten Sie dafür sorgen, dass Ihre nächsten Angehörigen Ihren klaren Willen in dieser Sache kennen und respektieren.

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