München: Asthmakranker Bub stirbt nach Grippe-Impfung
(ht) Darf man kranke Kinder impfen? Oder SOLLTE man sie sogar impfen? Bei dieser Frage könnte das Urteil der Fachwelt nicht widersprüchlicher sein.
Die Mehrheit der Impfexperten und Ärzte ist der Meinung, dass man chronisch kranke Kinder gerade impfen sollte, da sie besonders anfällig gegenüber Infektionen seien. Eine Minderheit von insbesondere naturheilkundlich und alternativmedizinisch ausgerichteten Mediziner widerspricht dem und führt häufig Erfahrungen aus der eigenen Praxis ins Feld: Je angeschlagener ein Organismus sei, desto größer die Wahrscheinlichkeit von schwerwiegenden Nebenwirkungen.
Im konkreten Falle eines immer wieder an asthmaähnlichen Erkrankungen leidenden 9-jährigen Buben aus München hatte die Kinderärztin 2010 eine Grippe-Impfung empfohlen. Daraufhin war der Junge querschnittsgelähmt und starb schließlich 2013. Von den Behörden wurde dies recht schnell als Impfschaden anerkennt. Vor dem Münchner Landgericht soll nun entschieden werden, ob es der Fehler der Kinderärztin war, den Buben geimpft zu haben, obwohl er krank war. Die Eltern klagten auf 300.000 Euro Schmerzensgeld. Das Urteil wird für kommenden Februar erwartet.
Für uns Eltern ist es nicht einfach, sich angesichts dieses Streits zu orientieren. Neue Impfstoffe werden jedoch in der Regel an gesunden (!) Kindern getestet. Das Nebenwirkungsprofil bei Kindern mit chronischen Krankheiten oder akuten Infektionen ist somit unbekannt. Dies bedeutet, dass es in der Regel gar keine Datengrundlage für eine Impfung von kranken Kindern gibt, die eine vernünftige Nutzen-Risiko-Abwägung ermöglichen würden.
Grippeimpfung mit fatalen Folgen, SZ online, vom 17. Dez. 2014
helena kassandra schrieb am 01.02.2015 um 13:41:04
Sehr geehrter Herr Redakteur,
wenn Sie schon den Zeitungsartikel der SZ als Beleg hinzufügen, was übrigens Copy-Right-Rechten entgegensteht, dass sollten Sie richtig zitieren.
Die sogenannten "Experten" waren Versicherungsvertreter der Rentenkasse.
Die haben nur den Eintritt der Rente als Reaktion auf einen Schadenfall bewertet. Eine medizinische Bewertung liegt von denen nicht vor.
Das Gericht hat sich, nachdem es sich von medizinischer Seite die Sache hat erklären lassen, eine eindeutige Mitteilung erteilt.
Die Klage ist abzuweisen.
Einen Vergleich als symbolische Geste hat es aber angeregt.
Was Sie machen ist erbärmliche Verfälschung von Fakten und Quellen - das macht kein seriöser Redakteur
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