Nachweispflicht: Kommentar zum Chemnitzer Urteil
In den sozialen Netzwerken kursiert derzeit der Hinweis auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 29.05.2020. Das Verwaltungsgericht Chemnitz hatte entschieden, dass auch bei dem Wechsel eines Kindes nach dem 01.03.2020 von der Kindertagespflege in eine Kita der Nachweis des Masernschutzes erst bis zu 31.07.2021 zu erbringen sei.
Der Beschluss ist mittlerweile auf der Homepage des Gerichts veröfffentlicht. (...)
Gast schrieb am 25.06.2020 um 08:04:32
Etwas anderes. Stimmt es, dass Herr Lanka Drosten angezeigt hat? Wissen Sie etwas darüber?
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