Geheimhaltung der Zulassungsverfahren
Letzte Änderung am 28. Nov. 2005
[Zulassungsverfahren]

Das PEI, zuständig für die Zulassung von Impfstoffen, sieht Details der Zulassungsverfahren als schützenswerte Daten an (siehe untenstehenden Auszug einer Email der PEI-Presseabteilung). Zum Zulassungsverfahren gehört jedoch auch die Risiko-Nutzen-Abwägung, die für die individuelle Impfentscheidung und die fachliche Meinungsbildung impfender Ärzte von entscheidender Bedeutung ist.

> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: PRESSE PRESSE [mailto:presse@pei.de]
> Gesendet: Montag, 28. Juli 2003 09:21
> An: hans@tolzin.de
> Betreff: AW: Antw: WG: Anfrage Impfschadensmeldungen für 2001 und 2002
>
>
(...)
>
> 2. Die Gesetze in Deutschland erlauben es nicht, Informationen aus dem
> Zulassungsverfahren zu veröffentlichen, insbesondere der § 30 des
> Verwaltungsverfahrensgesetzes verbietet die Veröffentlichung von
> schützenswerten Daten, zu denen sämtliche Detailinformationen im
> Zusammenhang mit einem Zulassungsverfahren gehören. Um zu gewährleisten,
> dass die Zulassung objektiv und unvoreingenommen durchgeführt wird,
> liegt diese Aufgabe bei einer Bundesoberbehörde.
>
> (...)
>
> M
it freundlichen Grüßen
> Im Auftrag
> Dr. S.
> _______________________________________________
> Paul-Ehrlich-In
> stitut (Federal Agency for Sera and Vaccines)
> Head of unit, Press and Public Relations
> Paul-Ehrlich-Straße 51-59
> D-63225 Langen
> Tel: +49 / 6103 / 77 1030
> Fax: +49 / 6103 / 77 1262
> E-mail: presse@pei.de
> http://www.pei.de

Hervorhebungen durch die Redaktion!


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