Das
PEI, zuständig für die Zulassung von Impfstoffen, sieht Details
der Zulassungsverfahren als schützenswerte Daten an (siehe untenstehenden
Auszug einer Email der PEI-Presseabteilung). Zum Zulassungsverfahren
gehört jedoch auch die Risiko-Nutzen-Abwägung, die für
die individuelle Impfentscheidung und die fachliche Meinungsbildung
impfender Ärzte von entscheidender Bedeutung ist.
>
-----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: PRESSE PRESSE [mailto:presse@pei.de]
> Gesendet: Montag, 28. Juli 2003 09:21
> An: hans@tolzin.de
> Betreff: AW: Antw: WG: Anfrage Impfschadensmeldungen für 2001
und 2002
>
> (...)
>
> 2. Die Gesetze in Deutschland erlauben es nicht, Informationen
aus dem
> Zulassungsverfahren zu veröffentlichen, insbesondere der
§ 30 des
> Verwaltungsverfahrensgesetzes verbietet die Veröffentlichung
von
> schützenswerten Daten, zu denen sämtliche Detailinformationen
im
> Zusammenhang mit einem Zulassungsverfahren gehören.
Um zu gewährleisten,
> dass die Zulassung objektiv und unvoreingenommen durchgeführt
wird,
> liegt diese Aufgabe bei einer Bundesoberbehörde.
>
> (...)
>
> Mit
freundlichen Grüßen
> Im Auftrag
> Dr. S.
> _______________________________________________
> Paul-Ehrlich-In
> stitut (Federal Agency for Sera and Vaccines)
> Head of unit, Press and Public Relations
> Paul-Ehrlich-Straße 51-59
> D-63225 Langen
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