Alles über die kommende Impfpflicht

Abb.
Stand: 4. Oktober 2019

Hier finden Sie alles über das Thema Impfpflicht: Gesetzesentwürfe, Kommentare, Aktionen, Termine, Info-Materialien

Gesetzes-Entwürfe Referenten-Entwurf, 6. Mai 2019
Bundeskabinett, 17. Juli 2019
   Vorlage Bundestag, 23. Sept. 2019
  Bundesratsvorlage 29.11.2019
Petition ÄIIE, openpetition.de
 
Email-Aktion der ÄIIE www.impfpflicht-spahn.de 
 
Kritische Kommentare
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ÄIIE-Veranstaltung Diverse Kurzvorträge    neu
am 12.10.19 in Berlin Rechtsgutachten Prof. Stephan Rixen    neu
  Diskussionsrunde    neu
 
Behördenanfragen www.fragdenstaat.de   neu
 
Wichtige Termine
Demos, Gesetzgebungsverfahren
 
Vernetzung Kontaktdaten von 130 Elternstammtischen
 
Flugblätter, Aufkleber
Übersicht
Banner, Broschüren etc.
 
   
Weitere Materialien Buch "Die Masern-Lüge"
DVD "Die Masern-Lüge"
  Postkarte "Deutschland sucht den ..."
Faltblatt "Macht Impfen Sinn?
 
Musterbriefe an Musterbrief1_ht.doc
Bundestagsabgeordnete Musterbrief2_claudia.doc
Musterbrief2_Anleitung.doc
Musterbrief3.doc
Musterbrief4_ro.doc
Musterbrief5_EfiHeid.doc
  Musterbrief6_ht.doc   
  
Gesprächsleitfäden Worauf es bei Gesprächen ankommt
Fragen an Bundestags- abgeordnetenwatch.de
abgeordnete
 
Bundesrat Mitglieder des Gesundheitsausschuss

Falls etwas Wichtiges fehlt, bitte gleich über die Kommentarfunktion melden!


Gast schrieb am 12.11.2021 um 07:27:17

Das infektionsschutzgesetz unterscheidet zwischen betreuenden Einrichtungen und der Schule.
Da die Schulpflicht Vorrang hat, gilt die ImpfPflicht nur der den Kindergarten zum Beispiel oder die Krippe.
Wir haben unwissenderweise unseren Sohn impfen lassen er ist zwar schon 14 aber auch das hätte ich verneint!!!
Ich habe es erst kürzlich so in Erfahrung bringen können und verteufele unseren jetzt ehemaligen Hausarzt, der mich hier rechtlich definitiv falsch informiert hat!!!
Ich hätte die Impfung sonst niemals zugelassen.

schrieb am 13.12.2021 um 20:55:21

Sie haben sich von einer Person ihres Vertrauens täuschen lassen, damit bei dieser Person die Kasse klingelt! Ich habe zwei Enkelkinder und hänge sehr an diese beiden. Daher finde ich es schlimm, das die WHO miese Tricks an Regierungen gibt, mit denen man die Eltern austrickst, weil sie der Schulpflicht zusagen, was man ja als Impfzusage gleichstellen kann! Viele Geimpfte, die Verstorben sind, haben wohl selber schuld, weil sie angeblich Vorerkrankungen nicht genannt haben. Jetzt will man Kinder mit Vorerkrankungen Impfen, ohne deren Auswirkungen wirklich zu kennen! Die Seren die eingesetzt werden, sind maximal 12 Monate alt und deren Studien reichen bei weitem nicht aus, Kinder zu Impfen. In Schottland bringen viele Frauen totgeborene Kinder zur Welt, was angeblich nicht mit Corona zu tun hat, aber erst seit dem Impfeinsatz erhöht auftaucht. Warum viele den Ärzten nicht mehr trauen, ist wohl nachvollziehbar.

schrieb am 14.11.2021 um 17:50:34

Meine Frage: wenn ich diesen einen Gastbeitrag richtig verstehe, hat die Impfpflicht bei Schulpflicht gar keine Relevanz? Unsere Schule will unbedingt einen Nachweis bis zum 31 Dezember. Wir haben einen trockenbluttest gemacht, der war leider negativ. Also er hat keine Antikörper angezeigt. Im Moment sieht nach meinem Verständnis alles so aus als ob wir den dreifachimpfstoff impfen müssen, mein Sohn ist jetzt 12, aber trotzdem möchte ich es nicht. Ich beschäftige mich seit 20 Jahren mit dem Thema Impfen. Der Grund dafür war mein ältester, der jetzt leider bei der Bundeswehr sich dafür entschlossen hatte sich gegen alles impfen zu lassen. Das war aber seine freie Entscheidung. Für mich ist es jetzt halt wichtig zu wissen ob das mit der Masernimpfung wirklich kein Zwang sein darf so mittendrin. Verstehe ich auch nicht so richtig. Wie gesagt ich meine er hätte die Krankheit schon gehabt, ich habe natürlich kein ärztliches Attest darüber. Aber die Symptome haben alle dafür damals gesprochen. Vielleicht kann mir jemand nähere Auskunft geben? Ich habe schon bei diesen Ärzte für Impfkritik nachgefragt aber leider keine Antwort bekommen. Über E-Mail bin ich auf jeden Fall erreichbar! Mit freundlichen Grüßen Michaela Lobschus

Gast schrieb am 07.02.2022 um 21:48:31

Wir mussten auch einen Nachweis erbringen und haben einfach das gelbe Impfbuch in der Schule abgegeben. Dort hat jemand vom Gesundheitsamt die Bücher kontrolliert. Somit haben wir eine evtl. Nachweispflicht erfüllt. Vom Gesundheitsamt haben wir dann lediglich eine Empfehlung für die fehlende Masernimpfung erhalten. Das war alles.

schrieb am 14.12.2021 um 10:24:16

Hallo, eine Schule hat nicht das Recht zur Impfung zu drängen! Fordern sie von der Schulleitung Rechtliche Anweisungen, die diese Forderungen bestätigen. Kündigen sie dann eine Rechtliche Prüfung an. Viele Schulen nutzen ihre Stellung schamlos aus, um einen Zwang auf zu bauen, den es in Deutschland nicht gibt! Es besteht zwar Schulpflicht, aber weisen sie schriftlich auf ihre Meinung und Einstellung zum Impfen hin. Es handelt sich immer um Psycho-Spiele, um Eltern in die Impfung zu treiben.

Mr. Black schrieb am 15.11.2021 um 12:02:23

Meine Empfehlung:

Einfach aussitzen. Zunächst einmal meldet die Schule den fehlenden Impfstatus einfach nur an das Gesundheitsamt weiter. Das kann sich aber sehr verzögern, wenn nämlich die Schulsekretariate sowieso durch den Coronawahn überlastet und durch heftige Impfnebenwirkungen unterbesetzt sind.
Überlastung und Unterbesetzung gilt auch für das Gesundheitsamt. Auch hier kann sich die Reaktion entsprechend verzögern.
Und letztlich kann man gegen einen Bußgeldbescheid Widerspruch einlegen. Da auch die Gerichte überlastet und unterbesetzt sind, kann sich eine Disziplinierung von "uneinsichtigen" Eltern sehr lange hinauszögern.
Dafür gibt es natürlich keine Garantie. Aber warum nicht einfach in Gelassenheit üben und abwarten?

Gast schrieb am 31.08.2021 um 14:33:05

Es gibt keine Hilfe ihr müsst eure Kinder jetzt impfen lassen oder auswandern. Leider.

Gast schrieb am 12.11.2021 um 07:19:32

!!!die Pflicht gilt nur bei betreuenden Einrichtungen, nicht bei der Schule, da sich die impfPflicht mit der Schulpflicht „beißt“ und der Schulpflicht Vorrang zu gewähren ist!

schrieb am 10.03.2021 um 18:22:12

Hallo zusammen,
ich habe vom Kindergarten eine letzte Mahnunf bekommen. Bis zum 1.7 müssen meine Kinder geimpft sein, sonst verlieren sie den Platz im Kindergarten.
Meine kleinste kommt erst im Dezember in den Kiga und ich habe eine Impfbefreiung bekommen wo steht.
„Kind kann zz. wegen schwerer Erkrankung nicht geimpft werden“ das wird aber nicht anerkannt.

Ich habe die Möglichkeit nun den Monoimofstoff gegen Masern zu bekommen (letzter Chance)

Aber das möchte ich nicht.

Wie komme ich an einen Impfpass oder einen Arzt der da „helfen“ kann?!

Ich bin so dankbar für jede Hilfe!

Gast schrieb am 10.06.2021 um 12:23:07

Ich würde mich einmal an Herrn Dr. Rabe in München weden.
https://www.der-rabendoktor.de/

Mandy schrieb am 20.05.2021 um 11:30:05

Wir haben auch eine Impfbefreiung die nicht anerkannt wird.
Wir wissen auch gerade nicht mehr weiter.

Gast schrieb am 18.12.2020 um 22:15:08

Uns treibt das gleiche Problem um. Unser Kind kommt nächstes Jahr auf die weiterführende Schule und wir haben nicht vor, es impfen zu lassen. Was können wir tun?

schrieb am 07.03.2021 um 22:15:43

Es darauf ankommen lassen. Bußgeld zahlen. Es besteht die Schulpflicht in Deutschland. Die Frage ist was passiert, wenn das Bußgeld gezahlt ist, ist das Kind dadurch von der Impfung befreit?

schrieb am 27.11.2020 um 16:57:43

Hallo, grüße euch alle miteinander in diesem Forum. Wir haben auch leider das aller selbe Problem, tochter 3 jahre alt, kommt jetzt dann in die Kita, alles schon erledigt und angemeldet. Doch jetzt fehlt nur noch die Impfbestätigung, die wir natürlich nicht haben, da wir unsere kleine von Anfang an nicht geimpft haben.

Auch wir wären für ein Tipp oder anstehende Möglichkeiten sehr dankbar.

Gruss Fam. Akkaya

Gast schrieb am 05.01.2021 um 22:00:39

Machen Sie Blutabnahme wegen Masern Antikörper.

Gast schrieb am 28.09.2020 um 21:20:08

Ist denn hier niemand der uns helfen kann? Unsere Tochter muß zur Schule angemeldet werden und wir brauchen den Masern Impfung Nachweis. Wie komme ich ohne Impfung an so etwas ran?

Gast schrieb am 21.10.2020 um 20:44:06

Die Frage ist ob es noch einen anderen Weg als den illegalen gibt.... Ich bin ebenso verzweifelt!!!

Simone schrieb am 18.09.2020 um 08:50:50

Ich brauche entweder einen Impfpass in dem alle Impfungen drin stehen, oder einen Nachweis, dem ich der Schule geben kann. Ich habe das gleiche Problem. ich muss in der Schule den Nachweis der Impfung abgeben, will aber nicht dass mein Kind (10.Klasse) jetzt noch geimpft wird.
Gibt es denn keine Ärzte die einem das ausstellen?

schrieb am 05.09.2020 um 05:54:40

Hallo, ich suche ein Musterschreiben für die Schule wegen der Impfpflicht, wo Fakten drin stehen.
Wie viele andere, stehe ich vor dem Problem, des Nachweises der Masern Impfung. Meine Tochter ist ungeimpft, und das soll auch so bleiben.

schrieb am 28.09.2020 um 21:18:09

Hey. Hast du schon was in Erfahrung bringen können? Ich brauche auch diesen Nachweis.
LG

schrieb am 19.10.2020 um 17:44:22

Ich brauche auch Hilfe in dieser Frage....

Alex schrieb am 13.06.2020 um 16:05:40

Hier gibt es einen Online-Kurs zur Impfplicht mit Impfpflicht-Experte Dirk Schade https://gruenundgesund.de/lp/iwt20/

schrieb am 04.05.2020 um 12:21:33

der neue Gesetzesentwurf von letzter Woche fehlt und ich wünschte mir, Sie würden eine Unterstützung geben, um die Menschenrechts-verachtende Form der Nachweispflicht von Corona- und Masernantikörpern zu verhindern.

Gast schrieb am 12.11.2021 um 07:17:37

Hallo, bin durch Zufall auf Sie gestoßen, die masernimpfpflicht sieht nur betreuende Einrichtungen vor nicht schulende Einrichtungen, das unterscheidet das infektionsschutzgesetz ganz deutlich. Wegen der Schulpflicht die sich mit der masernimpfpflicht überschneidet wird der Schulpflicht hier Vorrang gegeben. Das wissen nur ganz wenige. Wenn also das Kind ohne die Impfung es bis zum schuleintritt schafft, dann ist es aus dem „Schneider“ ????????

Gast schrieb am 05.03.2020 um 08:58:49

Der Aufruf zur Suche nach Fragen mit dem Schlagwort "Impfpflicht" hat sich bei Abgeordnetenwatch geändert:

https://www.abgeordnetenwatch.de/suche?search_keys=impfpflicht

Ich finde es etwas unübersichtlicher. Vielleicht die Macht der Gewohnheit.

@Hans Tolzin: Könnten Sie bitte Ihren Link anpassen? Danke.

schrieb am 23.01.2020 um 19:16:52

Es ist kaum zu glauben, aber ich habe tatsächlich gestern noch eine Antwort der "Grünen" Abgeordneten M. Klein-Schmeink zu meiner Anfrage zum ISG vom 13.09.19 bekommen. Auch hier ist die Antwort mal wieder voller Unverbindlichkeiten und selbst die Mehrfachimpfung wird als Segen gesehen - oder jedenfalls als ein positiver Nebeneffekt..... unfassbar.....

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/maria-klein-schmeink/question/2019-09-13/323654

Gast schrieb am 14.01.2020 um 22:07:48

Eine Frage, die Musterbriefe darf man verwenden um an die Bundestagsabgeordneten zu schicken oder?

schrieb am 14.01.2020 um 23:22:03

ja, aber am besten nach Bedarf anpassen.

Gast schrieb am 29.10.2019 um 20:20:11

Gast schrieb am 29.10.2019 um 20:18:17

@Hans Tolzin: Informationsseite des Eltern-Vereins Initiative Freie Impfentscheidung e.V. (IFI): https://initiative-freie-impfentscheidung.de/hintergruende/

Gast schrieb am 26.10.2019 um 09:24:34

Ich denke, dass uns Menschen sehr viele Themen beschäftigen und in Grüppchen "teilen". Jeder setzt sich für sein Thema ein und vergisst die Anderen. Wir, die wir gegen die Impfpflicht sind, finden sicher auch andere Demos sinnvoll. Warum gehen wir nicht dahin mit der Aufschrift z. Bsp. Eltern gegen Impfpflicht sind auch für....., oder gegen .... Das werden die Menschen sehen und sich vielleicht auch mehr für diese Sache einsetzen. Gemeinsam sind wir stark. Das haben wir nur vergessen.

Gast schrieb am 12.10.2019 um 23:05:23

@Hans Tolzin: Sollte das mit aufgenommen werden?

Rechtsgutachten von Prof. Dr. Rixen:

- kurz: https://www.individuelle-impfentscheidung.de/pdfs/Rixen/OnePager.pdf
- mittel: https://www.individuelle-impfentscheidung.de/pdfs/Rixen/Kurzfassung.pdf
- lang: https://www.individuelle-impfentscheidung.de/pdfs/Rixen/Verfassungsgutachten.pdf

Ebenfalls interessant und auflistungswürdig ist die Podiumsdiskussion mit hochkarätigen Experten von heute: https://www.youtube.com/watch?v=ah0J5ev7NEQ

schrieb am 26.10.2019 um 23:34:41

Danke dür den Hinweis!

Gast schrieb am 12.10.2019 um 23:01:41

@Hans Tolzin: Bitte mit aufnehmen, falls relevant: https://fragdenstaat.de/anfragen/?q=masernschutzgesetz

Behördenanfragen über FragDenStaat sind m.E. genauso ein wichtiges Mittel wie Abgeordnetenfragen über Abgeordnetenwatch...

schrieb am 26.10.2019 um 23:26:40

Danke für den Hinweis!

schrieb am 01.10.2019 um 09:05:15

Hallo zusammen,
ich habe tatsächlich eine Antwort von Herrn Oppermann von der SPD über Abgeordnetenwatch bekommen.Die Antwort ist allerdings für mich eher erschreckend. Auf viel meiner Fragen wird vorsichtshalber gar nicht erst eingegangen:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/thomas-oppermann/question/2019-09-13/323636

Gast schrieb am 01.10.2019 um 07:08:17

Hallo zusammen,
ich habe auf meine Anfragen bei meinem Berufsverband zum Problem des Impfzwangs folgende Antwort erhalten:

Einschätzung zur Impfpflicht
Antwort zu 1.Mail --> Zur Meldepflicht von Säumigen:
Unserer Einschätzung nach gilt diese nicht für § 22 Abs. 9 IfSG nur für Einrichtungen, in denen die Impflicht für alle und nicht nur für das Personal besteht, d.h. Krippen, Schulen, bei Tagesmüttern etc. Im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung sollen die Gesundheitsämter lediglich über die Elektronische Gesundheitsakte Zugriff auf etwaige Informationen zum Impfstatus der gesetzlich Versicherten haben. Eine explizite Meldepflicht für Behandelnde sieht der Gesetzesentwurf nach unserer Einschätzung nicht vor.
Abschließend ist anzuführen, dass zu legitimen Zwecken, wie etwa vorliegend dem Gesundheitsschutz, grundsätzlich in Grundrechte eingegriffen werden darf, allerdings muss jeder Eingriff verhältnismäßig sein, d.h. er muss das mildeste Mittel darstellen, geeignet und verhältnismäßig sein. Ob ein Eingriff, wie das vorliegende Gesetz, "vernünftig" in diesem Sinne ist, darf der Gesetzgeber zunächst frei beurteilen. Bestehen aber wie vorliegend Zweifel, kann es zumindest nach Inkrafttreten vom BVerfG auf entsprechende Beschwerde hin überprüft und evtl. gekippt werden.
Antwort zu 2. Mail: Impflicht der Behandelnden selbst:
Inwieweit diese Regelung verabschiedet werden kann, ist noch nicht sicher, da auch Rechtsexperten diese Regelung als problematisch ansehen.
Hiernach wird dadurch der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, d.h. es liegt eine verbotene Ungleichbehandlung vor. Zum einen sind hier die Jahrgänge ab 1970 betroffen, obwohl bei Menschen, die früher geboren sind, ebenfalls kein lückenloser Schutz besteht. Zum anderen wäre z.B. das leitende Personal einer Heileinrichtung von der Impflicht betroffen, obwohl es kaum Patientenkontakt hat. Ein Busfahrer oder Verkäufer, der weitaus häufigeren und engeren Personenkontakt hat und somit leichter Viren übertragen kann, demgegenüber nicht.
Ein weiteres wesentliches Problem ist die fehlende Effektivität der Vorschrift, denn ihre Einhaltung ließe sich kaum kontrollieren. Zudem entfällt die Impfpflicht, wenn ein angemessener Antikörper- Status im Körper vorliegt. All diese Vorgänge zu überwachen, wäre nahezu unmöglich für die Gesundheitsämter. Zwar kommt dem Gesetzgeber hinsichtlich der Effektivität des Gesetzes ein Beurteilungsspielraum zu, allerdings gab es im Steuerrecht schon einmal den Fall, dass ein Gesetz wegen fehlender Kontrollmöglichkeiten für verfassungswidrig erklärt wurde.
Es ist daher fraglich, ob diese Regelung überhaupt in Kraft tritt. Falls ja, könnte sich vom Bundesverfassungsgericht möglicherweise bald wieder gekippt werden.
Mit freundlichen Grüßen

Gast schrieb am 24.09.2019 um 15:30:11

https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Stellungnahmen/deutsch/stellungnahme-impfen-als-pflicht.pdf
Interessanter Link!!

Claudia schrieb am 09.10.2019 um 15:47:13

Besonders interessant ist dieser Satz hier auf S. 88:

Gegenüber Ärztinnen und Ärzten, die öffentlich (insbesondere in sozialen Medien) Fehlinformationen über die Masernimpfung verbreiten, sind berufsrechtliche Sankti-onen vorzusehen

das wären dann viele ....

schrieb am 24.09.2019 um 08:36:53

Hallo noch einmal;
ich habe mir mal die Mühe gemacht und habe in meiner Praxis und in meinem Umfeld Menschen angesprochen, die in Betreuungseinrichtungen (in verschiedenen Positionen dort arbeiten) gefragt, was sie von dem geplanten Gesetz wissen. Wenig überraschend ist, das die meisten nicht einmal genau wissen, worum es geht. Ich habe ebenfalls einmal auf den Umstand hingewiesen, das ja auch auf sie eine Kontrolle- und Meldepflicht gegenüber den Behörden entsteht. Diese Sache hat viele völlig irritiert und verwundert. Die meisten wollten darauf hin Infomaterialien haben, welches ich natürlich breitwillig herausgebe.
Ich habe auch einmal verschiedene Berufsverbände (Physiotherapie, Osteopathie und Heilpraktiker) angeschrieben und gefragt, was sie eigentlich davon halten. Erstaunlicherweise kam außer ein ".... wir haben es weitergeleitet und melden uns bald...." keine Reaktion. Das heißt für mich auch erst einmal das es bei den Verbänden die uns (vorwiegend) alternativ medizinisch arbeiten noch gar kein Bewusstsein für das komplexe Problem gibt.
Anbei einmal eine Beispielbrief, wie ich ihn u.a. an unseren Osteopathen Verband geschickt habe:

Hallo und guten Tag,
ich bin Mitglied im BVO und habe einmal eine Frage zur bevorstehenden Beschlussfassung des neuen Masern-Impfschutzgesetzes durch unseren Gesundheitsminister Jens Spahn und der GroKo:
Da ich jetzt nicht über das für und wieder der Impfung als solches reden will, komme ich gleich zu dem Punkt, der mich als Therapeut/Osteopath am meisten ärgert. Nach dem Referentenentwurf sollen auch wir Therapeuten, die mit Kindern und Säuglingen arbeiten Impfausweise kontrollieren und säumige Eltern den Behörden melden. Bei einer Unterlassung besteht die Gefahr mit 2500 Euro je Fall bestraft zu werden. ( https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/M/Masernschutzgesetz-RefE.pdf ). Somit werden wir faktisch zur Denunzierung unserer Patienten gezwungen (die aus welchen Gründen auch immer nicht Impfen wollen oder können) und zu Helfershelfer der Behörden und der Pharmalobby gemacht. Ein Umstand der in meinen Augen in vielerlei Hinsicht nicht mit unserer Verfassung zu vereinbaren ist. Das Vertrauensverhältnis zu einigen Patienten leidet extrem und was mit dem Datenschutz ist, ist auch eine Frage, die in diesem Zusammenhang unbeantwortet bleibt. Außerdem wird mit dem o.a. Gesetz das im Grundgesetz verankerte "Recht auf freie Selbstbestimmung" und das „Recht auf körperliche Unversehrtheit“ mit Füßen getreten. Mit diesem Gesetzentwurf werden - wenn es völlig unwidersprochen bleibt - unser aller Grundrechte weiter ausgehöhlt. Viele Arztverbände und selbst der „Ethikrat“ hält das Gesetz für falsch und unnötig.
Hierzu hätte ich gerne einmal eine Stellungnahme vom BvO. Für mich ist es auch eine politische Standortbestimmung.
Noch etwas wichtiges, was ich vergessen habe zu erwähnen: nachdem Gesetzentwurf muss sich jeder Kollege und jede Kollegin die nach 1970 geboren sind und mit Kindern arbeitet (unerheblich wie oft) den eigenen Impfstatus den Behörden nachweisen und sich falls nicht bereits gemacht sich ein zweites mal nachimpfen lassen. Es sei denn es liegt ein „angemessener“ Antikörperstatus vor. Der Nachweis des selben wir nach Plan nicht von den Krankenkassen erstattet und ist eine Eigenleistung. Wird der Nachweis nicht erbracht kann es passieren das das Arbeiten mit den Kindern untersagt wird. Zuwiderhandlungen werden nach dem Entwurf konsequent mit Geldstrafen geahndet.
Eine Sache, die zwar so nicht in dem Entwurf steht aber durchaus im Rahmen des Möglichen liegt ist, das die Gesundheitsämter durchaus die HP Lizenz entziehen, fall wir nicht melden sollten; kommt es doch einem Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz gleich wonach ein "renitenter" HP eine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt! Was das für viele von uns bedeuten würde brauche ich wohl nicht näher zu erklären.
Für Ihre Mühe und Ihre Antwort bedanke ich mich schon jetzt.
Mit freundlichen Grüßen

schrieb am 17.09.2019 um 09:21:51

Hallo, wie sieht es denn mit Waldorfschulen aus. Sind die von der Impfpflicht ausgenommen? In anderen Ländern wohl schon. Gilt das auch für Deutschland? Dann könnte man über einen Schulwechsel nachdenken und wäre aus dem Schneider.

Gast schrieb am 23.01.2020 um 13:02:28

Warum sollten Waldorfschulen ausgenommen sein?

schrieb am 18.09.2019 um 13:48:09

Liebe Claudia,
leider muss ich dich doppelt enttäuschen.
Zunächst sind Waldorfschulen in Deutschland sogenannte anerkannte Ersatzschulen und unterliegen damit genau denselben Auflagen bezüglich der Impfungen wie alle Staatsschulen und Ersatzschulen auch.
Des Weiteren bin ich als Erziehungswissenschaftler und Therapeut sowie Supervisor einige Jahre im Bereich der Waldorfschulen tätig gewesen und musste erleben, wie hier von "höchster" Stelle selbsternannter "Sprechstunden"-Gurus (der eine oder andere wird diese Buchreihe wohl kennen) Impfungen nahezu komplett komplementär zu den Aussagen und der Haltung des Inaugurators der Anthroposophie, Rudolf Steiner, gesehen und die Impfungen als Bauernopfer für die eigene Approbation und Schulzulassung eingesetzt werden.
Kostproben aus Steiners Angaben:
„Materialistischen Medizinern werden den Kindern mit Impfstoffen die Seelen austreiben ... Man impft gegen die Anlage zur Spiritualität.“ (GA 177, S. 236f aus 1917)

“Wo hygienische Maßregeln zu weit gehen, würden nur schwache Naturen fortgepflanzt werden…” (Ein Zyklus von elf Vorträgen gehalten in Hamburg 1910, S170 u. S.172 f)

Und weiter beschreibt R. Steiner in verschiedenen Vorträgen, wie durch Impfungen, die er als Vorgänge des Äußeren betrachtet, ein Ungleichgewicht entstehen kann zwischen äußeren und inneren Prozessen der menschlichen Entwicklung. Die auf das Physische wirkenden Impfungen müssen zwangsweise das Seelische “veröden”.
Diese Liste ist weit veränderbar ...
Wenn man sich dagegen die offizielle Stellungnahme der Medizinischen Sektion am Goetheanum und der
Internationale Vereinigung Anthroposophischer Ärztegesellschaften (IVAA) ansieht, fragt man sich ernsthaft, ob sie jemals R. Steiner gelesen haben oder ob es sich hier um eine Ansammlung nur von den eigenen Interessen geleiteter Kollaborateure handelt.
Fatalerweise schließt sich auch der Bund der freien Waldorfschulen dieser Stellungnahme an und macht somit Kinder und Schutzbefohlene zu Bauernopfern für die Schulzulassungen ? Dennoch möchte ich auch betonen, dass einzelne Waldorfschulen zunächst noch eine andere und konsequenter am Kindeswohl orientierte Haltung vertreten - Hut ab - wie lange sie diese, sollte der Gesetzentwurf Realität werden, unter den Druck des eigenen Bundes und des Gesetzes durchhalten können, bleibt abzuwarten. Genial wäre es, wenn sie ihrem Inagurator, dessen Bild viele in den Aulen der Schulen hängen haben, konsequent folgen würden und lieber die Schulen zeitweise schließen, anstatt die Kinder und Steiner ans Kreuz zu liefern, das gäbe dann endlich mal ausreichend Presseaufmerksamkeit in Deutschland, in der Schweiz und in Österreich, etc.
Stattdessen hat man aber leider das Gefühl, nageln die selbsternannten „Anthroposophen“ den Inaugurator der Anthroposophie ans Kreuz ihrer Egoität und opfern lieber die Kinderseelen für ihre medizinische Approbation. Sie vergessen auch, dass ein Standardwerk der Waldorfpädagogik „Erziehung zur Freiheit“ heißt und sie schon aus diesem Grunde scharenweise und deutlich als Vereinigung identifizierbar mit auf der Demo in Berlin hätten sein müssen.
Mir bleibt da nur zu sagen: „Denn sie wissen nicht was sie tun“, aber sollten sie es wissen, befinden sie sich wohl gerade im freien Fall … hin zu den von Rudolf Steiner genannten „materialistischen Medizinern“ … aber vielleicht haben sie ja auch selbst nur schiere Angst vor den spirituell erwachten Menschen und den spätestens seit 2012 spirituell wachen Kindern, die nämlich ihr ganzes pseudogeisteswissenschaftliches Gehabe schlagartig durchblicken und entlarven - und schwupp hat der „Anthroposoph“ keine Kleider mehr an
Märchen haben eben immer einen wahren Kern ....

Link zur obig genannten Stellungnahme:
https://www.goetheanum.org/detail/news/detail/News/fuer-einen-sachorientierten-blick-auf-impfungen/

schrieb am 03.10.2019 um 20:49:35

Du kennst Waldorfschulen, die sich bereits konkrete Gedanken zu ihrem Verhalten, wenn das Gesetz kommt, gemacht haben? Also solche, die ihre eigene Stellung beziehen unabhängig vom Bund?
Kannst du diese nennen oder vielleicht wenigstens sagen, wie sie vorgehen wollen?
Ich stehe nämlich vor der Frage, was unsere Freie Schule diesbezüglich tun wird und interessiere mich brennend, was andere für Ansätze haben.
Mfg

schrieb am 03.10.2019 um 21:45:14

Meine dringende Empfehlung ist, dass Schulleitung ihre Eltern ermuntert, sich an den Aktionen der Elternstammtische zu beteiligen, vielleicht auch eigene Aktionsgruppen zu gründen. Weitere Infos unter www.impfkritik.de oder www.impfpflicht-nein-danke.de

schrieb am 19.09.2019 um 08:42:28

Also stimmt das nicht, was auf der Seite https://anthroposophie.blog/?s=impfpflicht steht: In Ländern mit einer Impfpflicht gründen Impfgegner Waldorfschulen, da dieser von der staatlichen Impfpflicht ausgenommen sind.

Überall wird nur gelogen. Sogar auf dieser Seite. Hilfe bei der Gründung eines Stammtisches gibt es nämlich gar nicht...

schrieb am 23.09.2019 um 23:47:05

Liebe Claudia,
so ist es denn auch nicht. In anderen Ländern stellt sich die Sache u.U. rein rechtlich ganz anders da, da diese keine Schulpflicht sondern "nur" eine Bildungspflicht haben, d.h. die Kinder können z.B. im sogenannten "homeschooling" gebildet werden, müssen nur turnusmäßig in externen Prüfungen nachweisen, dass sie eine den gesellschaftlichen Ansprüchen genügende Bildung erhalten. In Deutschland haben wir allerdings einen wahren Teufelskreis, sollte das Volk das Pharmadiktat über sich ergehen lassen und dieses angebliche Gesetz dulden bzw. erdulden. Denn wenn die Sorgeberechtigten ihre Kinder nicht impfen lassen, wird diesen der Besuch der Schule verweigert, was aber weder der Schule noch dem Gesetzgeber zur Last gelegt wird, sondern selbstverständlich den Sorgenberechtigten, da diese eben dafür Sorge tragen müssen, dass ihren Kinder der (zwangsverordnete) Besuch der Indoktrinationsanstalt, landläufig Schule genannt, möglich ist auch wenn dies die Erduldung weiterer Zwangsmaßnahmen unter Umgehung des Rechts auf die körperliche Unversehrtheit erfordert. Somit werden sie also ihrer elterlichen Sorge nicht gerecht und können dieses Recht entzogen bekommen, was einer gesellschaftlichen Verbannung, also dem Entzug grundlegender Bürgerrechte, gleichkommt. Zwangsfinanzierung der Volksverblödung (GEZ), Zwangsindoktrination der Kinder (das Reichsschulpflichtgesetz von 1938 bis 1945 ging trotz der angeblichen Entnazifizierzung in die Landesgesetze der Bundesländer über !SIC!), Zwangsimpfungen wider aller Menschen- und Grundrechte - so geht Demo(ntage) der Kratie des Volkes!
Dennoch kommen die Freunde des wahren Lebens in den anderen Ländern auch nicht durch die Beschulung in (pseudo-)freien Schulen oder im homeschooling vom Impfzwang frei, da die Ärzteschaft in der Regel (goldenen Ausnahmen von der schwarzen Regel gibt es auch hier) zur Kollaboration und Denunziation über den Weg der Approbation und der ökonomischen Abhängigkeit gezwungen werden. Es hilft nur gallischer Widerstand gegen das grundsätzliche Unrecht (vergl.Bert Brecht und Art 20 GG) und bäuerliche Schläue beim individuellen Vorgehen. Möchtest du weitere Infos oder hast du noch eingehenderen Gesprächsbedarf, gestatte ich hiermit Herrn Tolzin, dir meine E-Mail mitzuteilen, denn teilen ist doch die schönste Form des Seins. In diesem Sinne,
Agáp?-Namasté, mavidi.

schrieb am 19.09.2019 um 11:54:28

Hallo Claudia, was genau ist denn das Problem?

schrieb am 20.09.2019 um 08:34:16

Ach naja, ich dachte, ich könnte einen Stammtisch gründen. Aber wenn sich dafür in meinem Umfald keiner interessiert, macht es natürlich keinen Sinn. Ich habe aber eine Anwältin, die mir im Falle eines Falles helfen wird, dann verlasse ich mich jetzt einfach darauf. Irgendwie bringt ein einzelner Widerstand nicht wirklich was. Versuchen wir es lieber im rechtlich möglichen Bereich.

schrieb am 20.09.2019 um 10:37:30

Hattest Du Dich schon an stammtische@impfkritik.de gewandt und einen ersten Termin festgelegt? Wo bist Du denn?

schrieb am 16.09.2019 um 08:17:05

Fragen an Grüne und die SPD!

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/thomas-oppermann/question/2019-09-13/323636

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/luise-amtsberg-2/question/2019-09-13/323634

schrieb am 15.09.2019 um 10:10:52

Fragen an Grüne und die SPD!

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/thomas-oppermann/question/2019-09-13/323636

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/luise-amtsberg-2/question/2019-09-13/323634

schrieb am 13.09.2019 um 14:06:40

Fragen an Grüne und die SPD!

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/thomas-oppermann/question/2019-09-13/323636

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/luise-amtsberg-2/question/2019-09-13/323634

Gast schrieb am 11.09.2019 um 14:44:40

Guten Tag an alle,
ich habe nicht alle Kommentare gelesen. Hier gibt es eine Demo in Berlin -vielleicht ist die noch nicht bekannt
http://freie-impfentscheidung.blogspot.com/

Gast schrieb am 03.09.2019 um 16:27:26

E-Mail-Kampagne: https://impfpflicht-spahn.de/

Die Impfpflicht können wir uns spahn!

Gast schrieb am 22.08.2019 um 22:01:50

Weitere kritische Stellungnahmen an das Bundesgesundheitsministerium:

- Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW): https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/Stellungnahmen_WP19/Masernschutzgesetz/BAGFW_Stellungnahme_Masernschutzgesetz.pdf
- Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen und -Initiativen (BAGP): https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/Stellungnahmen_WP19/Masernschutzgesetz/BAGP_Stellungnahme_Masernschutzgesetz.pdf
- Dachverband Deutscher Heilpraktiker e.V. (DDH): https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/Stellungnahmen_WP19/Masernschutzgesetz/DDH_Stellungnahme_Masernschutzgesetz.pdf
- Deutsche Gesellschaft für Psychologie e.V. (DGPs): https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/Stellungnahmen_WP19/Masernschutzgesetz/DGPs_Stellungnahme_Masernschutzgesetz.pdf
- Deutscher Kinderschutzbund (DKSB): https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/Stellungnahmen_WP19/Masernschutzgesetz/DKSB_Stellungnahme_Masernschutzgesetz.pdf
- Landesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V. Saarland (LVÖGD): https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/Stellungnahmen_WP19/Masernschutzgesetz/LVOEGD_Saarland_Stellungnahme_Masernschutzgesetz.pdf
- Ständige Impfkommission (STIKO): https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/Stellungnahmen_WP19/Masernschutzgesetz/STIKO_Stellungnahme_STIKO_Masernschutzgesetz-2019-05-18.pdf
- Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/Stellungnahmen_WP19/Masernschutzgesetz/verdi_Stellungnahme_Masernschutzgesetz.pdf

Gast schrieb am 21.08.2019 um 21:00:53

Stellungnahme vom Deutschen Netzwerk Evidenz-basierte Medizin (EbM): https://www.ebm-netzwerk.de/pdf/stellungnahmen/stn-impfen-20190502.pdf

schrieb am 21.08.2019 um 21:33:19

Danke für den Hinweis! Übernommen.

Gast schrieb am 19.08.2019 um 21:44:58

Gast schrieb am 19.08.2019 um 21:42:50

Weitere kritische Stellungnahme an die Mitglieder der Bundesregierung von Libertas&Sanitas e.V.: https://drive.google.com/file/d/1fRhcoKhrQsFROBeV-LEcEwYunWhDLRrM/view

schrieb am 16.08.2019 um 21:16:19

Was ist besser: die Briefe per Post versenden oder doch per Mail? Anonym oder mit vollständiger Adresse?

Gast schrieb am 19.08.2019 um 21:40:47

Mein persönlicher Favorit ist das öffentliche Befragen über das Portal abgeordnetenwatch.de...

schrieb am 12.08.2019 um 19:37:37

Was passiert eigentlich nach einer Bußgeldzahlung mit dem Impfling? Wird er weiterhin von beispielsweise der Kita ausgeschlossen oder ist die Sache mit Zahlung des Bußgeldes erledigt? Kann ja eigentlich nicht sein, ich habe allerdings bis jetzt zu dieser Frage nirgendwo Antworten gefunden.
Was ist, wenn der Impfling sich auch nach Zahlung des maximalen Bußgeldes von 2.500,-- weiterhin weigert, sich gegen Masern impfen zu lassen? In der Gesetzesvorlage wird diese Thematik auch nicht erwähnt, es sei denn, ich habe es überlesen.

schrieb am 23.09.2019 um 23:08:50

Lieber Dirk,
wenn du ein Bußgeld für zu schnelles Fahren erhältst und bezahlst, hast du damit ja auch keine Rennfahrerlizenz für öffentliche Straßen erworben sondern wirst beim nächsten Vergehen wieder und u.U. noch härter rangenommen. Bußgelder sind ja kein Ablasshandel, auch wenn sie für den "Staat" genauso einträglich sind, wie der Ablasshandel für die Kirchen.
Entsprechend den Erfahrungen aus den umliegenden Nachbarländer und auch aus Australien, wird man dir bei wiederholter Weigerung wohl zumindest temporär das Sorgerecht entziehen und dann in der "Obhut" des "Staates", oder besser des Regimes, dein Kind entgegen allen Menschen-und Grundrechten sowie entgegen den Beschlüssen der UNESCO zwangsimpfen. Es kann auch, wie schon bei den Zwangsebührenverweigerern, zu einer Erzwingungshaft führen, u.U. parallel zum Entzug des Sorgerechts, und dann gibt es im besten Fall eine Familienzusammenführung eines impfgeschädigten Kindes mit seinen vorbestraften und verarmten Eltern, weil sie u.U. aus noch ihren Job verloren haben und unter einem indirekten Berufsverbot leiden, sollten sie im medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder pädagogischen Bereich tätig (gewesen) sein.
Keine befriedigende Antwort, aber leider das, was aus den bisherigen Erfahrungen ableitbar ist. Ich möchte dir aber hinsichtlich der Legitimität des Ganzen dringend meinen Kommentar vom 18.09.2019 bzw. 23.09.2019 zur Verfassungswidrigkeit des Impfzwanges empfehlen, sofern er denn hier freigeschaltet wird. Im diesem Kontext ist auch das Urteil des sogenannten Bundesverfassungsgerichts und dessen hierzu abzuleitenden logischen Konsequenzen zu beachten:
Der öffentlich bekannte Beschluss des BVerfG vom 25.07.2012 - 2 BvE 9/11, in welchem das Bundesverfassungsgericht alle Wahlen seit mindestens 1956, nach Maßgabe der Gründe mit Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes als unvereinbar und für ungültig erklärt hat und dementsprechend auch in der logischen Konsequenz deutlich ist, dass jede Legislaturperiode landesverfassungs- bzw. grundgesetzwidrig zusammentrat und nichtig war.
Auf welcher Grundlage arbeitet Jens Spahn und das sogenannte Bundeskabinett also? Mit diesem Wissen, was natürlich aus Angst vor dem Erwachen der Massen, medienübergreifend bestritten wird, sieht die Lage doch schon ganz anders aus, oder ?
Namasté, lieber Dirk, mach was daraus ....

schrieb am 12.08.2019 um 21:18:30

So wie ich den Gesetzesentwurf verstehe, dürfen ungeimpfte Kinder Kitas auch nach Bussgeldzahlung nicht betreten, Schulkinder die Schule aber schon, da wir in Deutschland Schulpflicht haben.

schrieb am 13.08.2019 um 10:07:02

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!

Helena schrieb am 10.08.2019 um 21:16:11

Lieber Herr Tolzin,
ich finde die Überschrift ungünstig. Im Moment ist die Impfpflicht geplant. Ja, und es gibt starke Kräfte, die sie zur Umsetzung bringen wollen. Dass sie "kommt" ist tatsächlich noch nicht sicher.
Wenn natürlcih "wir" selbst, damit meine ich diejenigen, die nicht dafür sind, auch schon schreiben, dass die Impfpflicht "kommt" - dann ist das nicht zu halten, dass es noch möglich ist, dass sie eben nicht kommt.
Sozusagen "energetisch", also in unserer Haltung, die sich darin ausdrückt, was wir sagen und schreiben. Worte haben Gewicht. Und drücken aus, was wir glauben. Wir manifestieren in erheblichem Teil auch was wir sagen, danken oder wovor wir Angst haben.
Aus diesem Grund wäre es wichtig, zu jeder Zeit darauf zu achten, dass "wir" nicht auch noch postulieren, dass die Impfpflicht unabwendbar sei. Noch ist sie nicht verabschiedet! Und ich jedenfalls halte im Moment noch die Zuversicht, dass all das, was Sie und ich und andere dagegen zu bewegen versuchen, eine Umkehr bewirken kann. Kann. Das "Kann" ist noch offen. Und es ist offen bis zur definitiven Entscheidung. Es ist auch offen noch bis fünf Minuten davor.
Ich möchte, dass wir das alle halten, denn das macht einen Unterschied. Sowohl für jeden Einzelnen in dem Maß seiner gehaltenen Zuversicht und seinem Engagement, als auch in dem Potential der Wirkung. Man weiß nie, was passieren kann, was einem noch einfällt, was einen unerwartet unterstützt. Entschieden ist erst, wenn entschieden ist. Vorher sind noch ALLE Möglichkeiten offen. ALLE!
Das hat auch nicht ezwa etwas mit "Wundergläubigkeit" zu tun, sondern mit meiner persönlichen Erfahrung mit vielen unglaublichen Wendungen, die möglich waren mit Vorgehensweisen in der Haltung der Zuversicht.
Wenn ich glaube oder denke "die Impfpflicht kommt", dann bin ich bereits in Resignation. Dann schließen sich viele meiner Möglichkeiten.
Vielleicht fällt Ihnen ja eine Überschrift ein, die in Zuversicht ist - das hat eine grundsätzlich andere Auswirkung. Auf allen Ebenen.
Liebe Grüße, Helena

schrieb am 23.09.2019 um 23:51:46

Ja, herzlichen Dank für diese wache Wahrnehmung. Herr Tolzin was halten Sie denn von der folgenden Überschrift:
Wach werden und wach machen - damit die Impfpflicht nicht kommt!
Von herz zu Herz, mavidi.

Gast schrieb am 15.08.2019 um 15:31:10

Ich danke Ihnen sehr herzlich für diesen Kommentar! Herr Tolzien macht eine hervorragende Arbeit aber er merkt nicht, wie sehr er selbst dazu beiträgt, dass das Ungewünschte eintritt.

schrieb am 15.08.2019 um 16:11:18

Ach nee. Wenn die Impfpflicht tatsächlich kommt, dann ist eben der Tolzin schuld und nicht die eigene Passivität. So kann man sich die Welt auch zurechtstricken. Hauptsache, es gibt einen Schuldigen...

schrieb am 10.08.2019 um 21:53:01

Tut mir leid, die Zuversicht habe ich nicht (mehr). Ich bin es meinen Lesern schuldig, meine ehrliche Einschätzung von mir zu geben. Wer das zum Anlass nimmt, erst recht passiv zu bleiben, dem ist nicht zu helfen...

Helena schrieb am 11.08.2019 um 22:01:39

Kann ich verstehen und habe ich auch genau so verstanden ...
Ich wollte den Kommentar übrigens nur einmal abschicken, sorry, das war hier ein PC-Fehler - bitte löschen Sie den zweiten doch raus, das ist der selbe Text ...

Wolfgang schrieb am 08.08.2019 um 05:36:26

https://taz.de/Arzt-ueber-Masern-Pflichtimpfung/!5607541/

schrieb am 07.08.2019 um 17:20:27

Hallo,
ich habe mir dann die Begründung des Gesetzentwurfes angeschaut.

Ich verkürze auf das am Anfang und Wesentliche.

"

Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) A. Problem und Ziel Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen. Sie verlau-fen schwer und ziehen Komplikationen und Folgeerkrankungen nach sich. Eine Masern-Infektion ist damit anders als verbreitet angenommen keine harmlose Krankheit. Im Jahr 2018 kam es weltweit zu einer Verdoppelung der Masernfallzahlen. In Deutschland sind neben Kindern auch Jugendliche und Erwachsene von Masernerkrankungen betroffen. Dies zeigt, dass die eigentlich im Kindesalter vorzunehmende Impfung vernachlässigt wurde. Zur Prävention stehen gut verträgliche hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung, die eine langfristige Immunität vermitteln. Impfungen schützen nicht nur das Individuum gegen die Erkrankung. "

Da steht demnach das Impfstoffe gut verträglich und hochwirksam sind.
"Gut" das Niemand für diese Aussage verantwortlich ist wenn über diesen Text der vielleicht??? Herdentrieb oder Parteidisziplin oder wie man das nennen könnte, Bundestag für das Gesetz stimmt.

Oder hat irgendeiner der Leser hier Unterschrift und Amtsstempel unter dem Schreiben gesehen? Ich nicht.
Am Ende haben wir ein Gesetz und keiner der, die das Gesetz gemacht haben, ist dafür erkennbar verantwortlich.
Die Unterschrift kommt dann vom Bundespräsidenten der aber nichts mit dem Inhalt des Gesetzes zu tun hat.

Vielleicht bin ich nicht richtig im Bild, abermir kommt das "Spanisch" vor .
Nur so zur Notiz

schrieb am 27.08.2019 um 07:51:39

Meiner Tochter ist zwei mal ein Kita Betreuungsverbot ausgesprochen worden, weil jeweils ein geimpftes Kind an Windpocken erkrankte. Ich habe auch den Verantwortlichen erfragt. Während des Prozess beim VG wurde dann behauptet, das Verbot " hat keine Verwalltungsqualität" und war nur ein Hinweis der Kita Leitung. Bis heute konnte die Frage, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage entschieden wurde, dass ungeimpfte perse ansteckungs- und übertragungsverdächtig sin, beantwortet werden. Der geforderte wissenschaftlicher Erreger Nachweis konnte auch bisher nicht erbracht werden.

schrieb am 27.08.2019 um 12:10:30

Es gibt ein paar grundlegende Regeln beim Gang vor Gericht:
1. was nicht schriftlich vorliegt, gilt nicht. Mündliche Betretungsverbote werden in der Regel im Nachhinein bestritten
2. die schriftlich ausgesprochenen Betretungsverbote müssen eindeutig formuliert sein.
3. keine Gespräche mit Verantwortlichen ohne unabhängige Zeugen. Nach dem Gespräch sofort ein Gedächtnisprotokoll anfertigen

schrieb am 07.08.2019 um 09:39:42

Im Musterbrief 3 ist von einer Anlage die Rede:
"Aber bitte ! lesen sie selbst - s.Anlage: Die Stellungnahme - zu Herrn Spahns Entwurf - sehr gut recherchiert und kurz zusammengefaßt von engagierten Bürgern,..."
Wo finde ich die? Danke!

schrieb am 21.08.2019 um 20:01:14

Damit ist die Stellungnahme von Libertas & Sanitas e. V. gemeint: http://www.libertas-sanitas.de

Gast schrieb am 05.08.2019 um 22:13:41

Ärzte für individuelle Impfentscheidung: https://www.youtube.com/watch?v=fbRR5aokyf4

schrieb am 06.08.2019 um 15:35:22

Danke für den Hinweis, aber die ÄIIE habe ich schon in der Liste.

Gast schrieb am 05.08.2019 um 22:07:30

Petition: https://www.openpetition.de/petition/online/deutschland-braucht-keine-impfpflicht#petition-main

schrieb am 06.08.2019 um 15:32:52

Danke für den Hinweis, aber die Petition wurde inzwischen abgegeben und da wird sich auch nicht mehr viel tun.

Gast schrieb am 05.08.2019 um 22:06:28

Fragen bei abgeordnetenwatch.de: https://www.abgeordnetenwatch.de/dialogues/26909/deputies?keys=impfpflicht&date%5B0%5D=&date%5B1%5D=&answered=all

schrieb am 06.08.2019 um 15:31:12

Guter Hinweis, danke, habe ich übernommen.

Gast schrieb am 05.08.2019 um 22:05:13

Akademie der Wissenschaften in Hamburg / Nationale Akademie der Wissenschaften: https://www.leopoldina.org/uploads/tx_leopublication/2019_Diskussionspapier_Gemeinsam_Schutz_aufbauen.pdf

schrieb am 06.08.2019 um 15:27:31

Ist nicht wirklich kritisch zu Impfpflicht, werde den Link deshalb nicht übernehmen. Aber danke für den Hinweis.

Gast schrieb am 05.08.2019 um 22:01:48

impf-info.de: http://impf-info.de/die-impfentscheidung/die-diskussion-%C3%BCber-die-impfpflicht/272-die-trumpisierung-der-impfdiskussion.html

schrieb am 06.08.2019 um 15:26:09

Erledigt. Danke für den Hinweis!

schrieb am 06.08.2019 um 15:14:44

Erledigt. Danke für den Hinweis!

Gast schrieb am 05.08.2019 um 22:00:30

Deutscher Ethikrat: https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Stellungnahmen/deutsch/stellungnahme-impfen-als-pflicht.pdf und https://www.youtube.com/watch?v=dsla9zk0Cww

schrieb am 06.08.2019 um 15:11:23

Erledigt. Danke für den Hinweis.

Gast schrieb am 05.08.2019 um 21:58:42

DEGAM: https://www.degam.de/files/Inhalte/Degam-Inhalte/Ueber_uns/Positionspapiere/DEGAM_Positionspapier_Impfpflicht_final.pdf

schrieb am 06.08.2019 um 15:06:42

Erledigt. Danke für den Hinweis!

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